# taz.de -- Prozess gegen rechtsextremen Jäger: Mildes Urteil gegen Nazi-Anhänger aufgehoben
       
       > Ein Rechtsextremist erschießt einen tunesischen Flüchtling, das
       > Landgericht sah darin nur Totschlag. Jetzt muss der Fall neu aufgerollt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Leiche zerlegt: der 58-jährige Angeklagte, hier bei einer Verhandlung vor dem Landgericht im Oktober 2024
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag das milde Urteil für den
       Rechtsextremisten Patrick E. aufgehoben, der Ende 2023 einen tunesischen
       Flüchtling in Baden-Württemberg erschossen hatte. Das Landgericht Waldshut
       habe das Mordmerkmal der Heimtücke zuvor fehlerhaft geprüft. Zu möglichen
       niedrigen Beweggründen des Täters sagte der BGH nichts. Das Landgericht
       muss den Fall nun neu aufrollen.
       
       Der Tunesier Mahdi Bin Nasr kam 2011 nach Europa, sein Asylantrag in
       Deutschland wurde abgelehnt, er war vorbestraft und ausreisepflichtig. In
       seiner Umgebung hieß es, [1][er habe oft Streit gehabt, auch mit anderen
       Flüchtlingen]. Zum Zeitpunkt seines Todes lebte er allein in einer
       Flüchtlingsunterkunft im Hotzenwald, nahe der Schweizer Grenze. Er wurde 38
       Jahre alt.
       
       Der Mann, der ihn erschoss, der damals 58-jährige Patrick E., hatte
       zumindest Sympathien für den Nationalsozialismus. In seinem Haus fanden
       sich Hitler-Bilder und NS-verherrlichende Literatur. Seine Hundehütte
       nannte er „Wolfsschanze“. Aus der Haft schrieb er seiner Frau, dass er in
       anderen Ländern für seine Tat gefeiert worden wäre. Als Hobby-Jäger besaß
       E. legal 40 Waffen.
       
       Vom Landgericht Waldshut [2][wurde E. im November 2024 wegen Totschlags zu
       sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt]. Dem ging ein Deal voraus.
       E. gestand die Tat, im Gegenzug sagte ihm das Gericht eine milde Strafe zu.
       Die Feststellungen des Landgerichts zum Tatablauf beruhen daher vor allem
       auf den Schilderungen des Täters.
       
       ## Die Schilderungen des Täters
       
       Demnach hatte E. 2023 mit seiner Familie ein Naturfreundehaus im Hotzenwald
       gemietet, um Weihnachten zu feiern. Als er vor dem Haus stand, sei der
       Tunesier auf einem E-Scooter vorbeigefahren und habe E. und seine Familie
       anlasslos als „Scheißdeutsche“ beschimpft. Später sei E. zur 50 Meter
       entfernten Asylunterkunft gegangen. Dort habe er durch das Fenster gesehen
       und gehört, wie Bin Nasr mit dem Besteck Stichbewegungen ausführte und
       rief: „Ich werde die deutschen Schweine töten, Allah hilf mir.“
       
       Dann habe der Tunesier ihn entdeckt und sei aus dem Haus gekommen. Die
       beiden Männer hätten sich aggressiv bedroht. Bin Nasr sei zurück ins Haus.
       Kurze Zeit später folgte ihm E. durch die geöffnete Tür und erschoss ihn,
       angeblich, weil er einen Angriff auf seine Familie fürchtete. An den
       nachfolgenden Tagen zerlegte der Jäger sein Opfer in sechs Teile,
       umwickelte sie mit Maschendraht und warf die Leichenteile in den Rhein.
       
       Das Landgericht wertete die Tat nur als Totschlag, weil kein Mordmerkmal
       vorgelegen habe. Die rassistische Gesinnung E.s sei für die Tat nicht
       bestimmend gewesen, sondern der vorhergehende Streit. Zudem habe sich E.s
       Rassismus eher auf Schwarze gerichtet und nicht auf weiße Nordafrikaner.
       Auch Heimtücke konnte das Landgericht nicht feststellen. Wegen des
       vorhergehenden Streits sei Mahdi Bin Nasr nicht arg- und wehrlos gewesen.
       
       Auf Revision von Bin Nasrs Schwester hob der Bundesgerichtshof nun das
       Waldshuter Urteil in vollem Umfang auf. Der BGH kritisierte dabei aber nur
       einen Fehler bei der Prüfung der Heimtücke. Trotz des Streits habe das
       Opfer arg- und wehrlos sein können. Der Tunesier habe nach der verbalen
       Auseinandersetzung nicht mit einem Angriff auf sein Leben rechnen müssen.
       
       ## Landgericht hat drei Möglichkeiten
       
       Der BGH ließ offen, ob das Landgericht auch das Mordmerkmal der „niedrigen
       Beweggründe“ zu Unrecht abgelehnt hat. „Das mussten wir nicht prüfen, weil
       wir das Urteil schon aus anderen Gründen aufheben“, sagte der Vorsitzende
       Richter Markus Jäger.
       
       Das Landgericht Waldshut muss den Prozess jetzt völlig neu aufrollen. Es
       hat am Ende drei Möglichkeiten. Entweder es betätigt die Verurteilung wegen
       Totschlag. Oder es nimmt einen Mord aus Heimtücke und/oder wegen niedriger
       Beweggründe an, dann lautet die Strafe zwingend auf „lebenslänglich“, also
       mindestens 15 Jahre Gefängnis.
       
       Denkbar ist aber auch ein Freispruch. Denn mit der Aufhebung des Urteils
       wurde auch die Absprache über E.s Geständnis beseitigt. E. könnte nun
       wieder behaupten, er sei von Bin Nasr persönlich angegriffen worden und
       habe in Notwehr gehandelt.
       
       13 Jan 2026
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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