# taz.de -- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Neues Tempo für Deutschland
       
       > Die Merz-Regierung will Bauvorhaben beschleunigen. Nur klappt das?
       > Umweltschützer zweifeln daran – und machen einen Vorschlag.
       
 (IMG) Bild: Das geht in Zukunft zackiger voran: ewiges Projekt, die A20, hier der Bau des Autobahnzubringers zur A20 bei Stralsund
       
       Bei der ICE-Trasse Berlin-München hat es 26 Jahre gedauert. An der A 20
       wird seit 1992 gebaut. Bauprojekte ziehen sich in Deutschland. [1][Nun
       sollen zahlreiche Infrastrukturvorhaben] das Prädikat „im überragenden
       öffentlichen Interesse“ erhalten, damit die Bagger schneller rollen können.
       Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz
       beschlossen.
       
       CDU-Kanzler Friedrich Merz spricht von einem „Qualitätssprung“. Lässt sich
       dagegen etwas sagen? Eine Menge. Das machten am Mittwoch Umweltschützer
       klar. Es beginnt mit einer formalen Kritik.
       
       Denn: Die Verbände bekamen statt der üblichen 14 Tage nur wenige Stunden
       Zeit, sich zu dem vom Bundesministerium für Verkehr entworfenen Gesetz
       offiziell zu äußern. Am vergangenen Freitag um 15.31 Uhr ging es bei ihnen
       per Mail ein – Rückmeldefrist Montag, 10.00 Uhr. Das sei „schlechte
       Gesetzgebungspraxis“ schreiben der BUND, Nabu und andere zusammen mit ihrem
       Dachverband Deutscher Naturschutzring, DNR, in ihrer Stellungnahme.
       
       Die ist auch deshalb interessant, weil mit ihr infrage steht, ob sich die
       Planungen wirklich beschleunigen lassen, wenn der Naturschutz, genauer: das
       bisherige Instrumentarium dafür, abgebaut wird. Die Kritik im Einzelnen:
       
       ## Verstoß gegen Grundgesetz?
       
       Punkt 1: [2][Neue Autobahnen, vierspurige Bundesstraßen, Lkw-Abstellplätze]
       – mehr Infrastrukturprojekte als bisher sollen künftig „im überragenden
       öffentlichen Interesse“ liegen. Umwelt-, Naturschutz- und andere Bedenken
       müssen dann im Grunde immer zurückstehen. Das überragende öffentliche
       Interesse kann nur in Ausnahmefällen ausgestochen werden.
       
       Welche das sind, werden am Ende Gerichte entscheiden. Der
       „überragendes-öffentliches Interesse“-Kniff, monieren die Umweltverbände,
       entbehre einer „sachlichen Rechtfertigung“ und könne gegen das
       Willkürverbot gemäß Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3) verstoßen.
       Klagen? Denkbar.
       
       Punkt 2: Werden Straßen gebaut oder Schienen verlegt, können Laichgewässer
       von Amphibien, Brutplätze von Vögeln zerstört werden. Die Träger der
       Infrastrukturvorhaben müssen für ihre Eingriffe in die Natur eine
       Kompensation schaffen. Einfachste Maßnahmen: Sie pflanzen Bäume oder
       verwandeln eine Industriebrache in ein Biotop.
       
       Künftig sollen Geldzahlungen reichen. Die gibt es zwar auch heute schon –
       die Euros gehen dann an Land oder Landkreis –, ist aber nicht die Regel.
       Die seit 1976 im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Eingriffsregelung
       dürfte, so fürchten die Umweltverbände, „ihre praktische Wirksamkeit
       verlieren“.
       
       Punkt 3: Die bisherige Eingriffsregelung hat ihre Haken. Die
       Kompensationsflächen sind schon mal klein oder werden nicht gut gepflegt.
       Die Koalition will nun bis Ende Februar ein Naturflächenbedarfsgesetz
       vorlegen, mit dem dann Flächen für den Ausgleich von Baumaßnahmen
       reserviert werden sollen.
       
       ## Deutschland nur unzureichend im Naturschutz
       
       Im besten Fall entstünde ein Verbund ökologisch aufgewerteter Flächen.
       Kümmern soll sich das Bundesumweltministerium – mit dem Geld, das die
       Bauträger für ihre Eingriffe zahlen. Ob alle Länder einfach so zustimmen,
       ist fraglich. Die Umweltverbände sorgt allerdings anderes.
       
       Sie erklären: Deutschland müsse schon heute nach EU-Regeln beispielsweise
       sogenannte Natura-2000-Schutzgebiete sichern und ökologisch verbessern,
       mache das aber „völlig unzureichend“. Sie fürchten, dass die bisherige
       Eingriffsregelung geändert wird, ohne eine wirksame neue Regelung zu haben,
       so als gehe es auch ohne Natur, obwohl sie Luft reinigt, Böden säubert,
       Wasser filtert, Kohlendioxid bunkert.
       
       Letzter Punkt: Die Umweltverbände warnen vor „erheblicher Planungs- und
       Rechtsunsicherheit“. Bisher sollen mit Umweltverträglichkeitsprüfungen
       Gefahren großer Bauvorhaben für Tiere und Pflanzen aufgespürt werden, auch
       für den Menschen etwa durch Lärm oder weniger Erholung. Das Ziel: die
       verträglichsten Standorte oder Trassenführungen finden. Diese Prüfungen
       sollen künftig aber anders gemacht werden können als bisher oder ganz
       wegfallen. Was das heißt, bleibt aber unklar, für Vollzugsbehörden ist das
       schwierig.
       
       Wie geht es besser? Es brauche eher eine Reform der Verwaltung als einen
       „[3][Frontalangriff auf Natur und Umweltschutz]“, meint Florian Schöne, der
       den DNR leitet. Zum Beispiel fehle in den Planungs- und
       Genehmigungsbehörden Personal, sagt BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen.
       Auch könnten flexible Genehmigungsteams helfen, die bei Engpässen
       eingesetzt werden. Nabu-Präsident Jörg Andreas Krüger will nun unter
       anderem mit Abgeordneten im Bundestag reden. Dort wird das Gesetz Anfang
       des Jahres erstmals beraten.
       
       17 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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