# taz.de -- Palästina-Kongress in Berlin: Abu-Sittah hätte teilnehmen dürfen
       
       > Das politische Betätigungsverbot für einen britischen Arzt in Deutschland
       > war rechtswidrig. Das befindet nun auch die zweite Gerichtsinstanz.
       
 (IMG) Bild: Betätigungsverbot: Ghassan Abu-Sittah bei einer Londoner Demonstration gegen die Auflösung des Palästina-Kongresses in Berlin
       
       dpa/taz | Das politische Betätigungsverbot für den
       britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah im Kontext des
       Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024 war rechtswidrig. Ein
       entsprechendes Urteil [1][des Verwaltungsgerichts Berlin vom vergangenen
       Juli] ist rechtskräftig, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
       (OVG) mitteilte.
       
       Das Gericht hat nach eigenen Angaben einen Antrag des Landes Berlin
       abgewiesen, womit ein Urteil der ersten Instanz angegriffen und ein
       Berufungsverfahren erreicht werden sollte. Die vorgelegte Begründung
       erfülle jedoch nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung
       mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erfordern, wie es von einem
       OVG-Sprecher hieß. Deswegen musste sich das Gericht inhaltlich nicht mit
       der Entscheidung des Verwaltungsgerichts befassen.
       
       Laut Urteil hätte die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah die
       Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und
       Interviews nicht verbieten dürfen. Als Grund hatte die Behörde damals die
       Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der
       islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die
       Vernichtung Israels befürworten.
       
       Das Verwaltungsgericht befand dagegen, dass nicht zu erwarten gewesen sei,
       dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung
       oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten.
       
       ## Bundespolizei verweigert Einreise
       
       Der als Versammlung angemeldete Kongress, der die deutsche Regierung als
       Unterstützer eines „Völkermords“ im Gazastreifen anprangern wollte, war von
       der Polizei nach zwei Stunden aufgelöst worden. Abu-Sittah, der für die
       Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen ab Oktober 2023 gut einen Monat im
       Gazastreifen Verletzte versorgte, war als Redner vorgesehen, doch
       verweigerte ihm die Bundespolizei am Flughafen die Einreise. Zugleich wurde
       dort das politische Betätigungsverbot verhängt, gegen das er von
       Großbritannien aus gerichtlich vorging.
       
       Die Gerichtsentscheidung ist eine erneute Schlappe für die Behörden [2][in
       der Causa Palästina-Kongress]. Im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht
       Potsdam [3][bereits das von der Bundespolizei verhängte Einreiseverbot
       gegen Abu-Sittah gekippt]. Schon damals bemängelte das Gericht fehlende
       Beweise für die Behauptung, Abu-Sittah könne Strafbares sagen oder tun.
       
       Insgesamt hatte die Polizei vier politische Betätigungsverbote und mehrere
       Einreiseverbote im Kontext des Kongresses verhängt, darunter auch gegen den
       ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis.
       
       7 Nov 2025
       
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