# taz.de -- Aktivisten über Bezahlkarte: „Die Bezahlkarte verhindert Integration“
> Alle Bundesländer haben die Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen.
> Zwei Aktivisten berichten, was das für die Menschen im Alltag bedeutet.
(IMG) Bild: Die Bezahlkarte schränkt Menschen in ihrer Autonomie ein, sich selbst auszusuchen, wo sie ihr Geld ausgeben wollen
taz: Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist in allen Bundesländern
beschlossene Sache, allerdings noch nicht flächendeckend im Einsatz. Nur 50
Euro monatlich lassen sich dann pro Person noch in Bargeld auszahlen.
Welche Auswirkungen hat das für die Menschen?
Adam Bahar: Die Bezahlkarte schränkt Menschen in ihrer Autonomie und
Selbstbestimmung ein, sich selbst auszusuchen, wo sie ihr Geld ausgeben
wollen. Im Alltag braucht man Bargeld für verschiedenste Aktivitäten. Es
gibt viele kleine Läden, die keine Kartenzahlung akzeptieren. Das
diskriminiert Geflüchtete und Asylsuchende, weil es eine sozial ungerechte
Beschränkung ihrer Freiheit vorsieht, nur weil sie keinen Asylstatus haben.
Die Bezahlkarte verhindert Integration, weil es Menschen so nicht möglich
ist, gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilzuhaben.
taz: Der Satz für Asylsuchende ist ohnehin sehr niedrig, aktuell sind es
441 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene. Welche Probleme haben die
Menschen im Alltag?
Bahar: Wenn Familien mit Kindern nur 50 Euro pro Person im Monat in bar
haben, müssen sie entscheiden, was sie damit machen. Jugendliche brauchen
Freizeitaktivitäten, wollen in Clubs oder ins Kino. Für all das braucht es
Geld, häufig Bargeld. Auch Anwalts- und Rechtskosten müssen gezahlt werden.
Für anwaltliche Unterstützung im Asylverfahren zahlt man einer Kanzlei
normalerweise 50 bis 100 Euro monatlich. Das heißt, die Leute müssen sich
entscheiden, ob sie das wenige Bargeld für die Durchsetzung ihres
Rechtsanspruchs ausgeben, oder für andere wichtige Dinge des Alltags.
taz: Können Anwaltskosten nicht einfach überwiesen werden?
Walter Schlecht: In manchen Bundesländern sind Überweisungen innerhalb
Deutschlands für Menschen mit Bezahlkarte erlaubt, aber in der Regel sind
sie ziemlich stark reglementiert, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Wenn
man eine Überweisung tätigen möchte, muss man sie über eine sogenannte
„Whitelist“ beantragen. Es liegt dann bei den Behörden, ob sie die
Überweisung genehmigen oder nicht. Im Prinzip geht es die Behörden aber
überhaupt nichts an, welchen Rechtsanwalt ich habe und aus welchen Gründen
ich ihn bezahlen muss. Das greift massiv in den Datenschutz ein. In Hamburg
wird aktuell übrigens diskutiert, die Bezahlkarte auch auf
Bürgergeldempfänger auszuweiten.
taz: Die Bezahlkarte soll sogenannte „Pull-Faktoren“ reduzieren und es
erschweren, Geld in Herkunftsländer überweisen. Funktioniert das?
Schlecht: Warum sollen Geflüchtete, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, denn kein Geld in ihr Herkunftsland
überweisen dürfen? Laut Bundesverfassungsgericht sollte jeder
Leistungsempfänger frei über sein Geld verfügen können. Es gibt allerdings
[1][keine Beweise] dafür, dass Geflüchtete das Geld in großem Stil in
Herkunftsländer überweisen. Auch das Argument, die Bezahlkarte reduziere
sogenannte „Pull-Faktoren“, ist nicht richtig – die zugrundeliegende
Annahme, Geflüchtete würden nur einreisen, um hier Leistungen zu beziehen,
ist schon mehrfach in Studien [2][widerlegt] worden. Wie man so häufig
sagt: Niemand steigt in Libyen in ein Boot, nur mit dem Hintergedanken, in
Deutschland 441 Euro Sozialhilfe zu bekommen.
taz: Zivilgesellschaftliche Initiativen ermöglichen es Asylbewerbern, trotz
Bezahlkarte an Bargeld zu kommen. Wie genau läuft das ab?
Schlecht: Es gibt die legale Möglichkeit, dass Geflüchtete in Geschäften
wie DM oder Edeka mit der Bezahlkarte Gutscheine kaufen. Mit diesen gehen
sie dann zu Gutscheingruppen, wo solidarische Menschen ihnen die Gutscheine
abnehmen [3][und sie gegen entsprechende Geldbeträge in Bar eintauschen].
Meine Erfahrung aus Freiburg ist: Das Angebot wird sehr stark in Anspruch
genommen. Die Menschen brauchen einfach Bargeld. Wenn man in so prekären
Verhältnissen lebt, wie Geflüchtete es tun, dann muss man mit seinem Geld
ganz anders haushalten.
taz: Wie verbreitet sind diese Initiativen?
Schlecht: Es gibt sie in fast allen Bundesländern, wir schätzen, dass es
mittlerweile in mindestens 100 Städten solche Tauschinitiativen gibt.
taz: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigigt, die
„Umgehung“ der Bezahlkarte beenden zu wollen, die CSU fordert ein Verbot
der Tauschgeschäfte.
Schlecht: Meiner Einschätzung nach lässt sich Gutscheintausch an sich nicht
verbieten. Man könnte möglicherweise beim Asylbewerberleistungsgesetz
ansetzen, sodass es Geflüchteten nicht mehr erlaubt wäre, Gutscheine
umzutauschen. Aber auch das ist fraglich.
taz: Am kommenden Wochenende findet in Berlin die zweite bundesweite
Konferenz zum Widerstand gegen die Bezahlkarte statt. Was ist geplant?
Bahar: Es geht um die Forderung [4][„Gleiche soziale Rechte für alle“]. Wir
erwarten an die hundert Personen. Zu großen Teilen wird es um die
Bezahlkarte gehen, aber nicht ausschließlich. Ziele sind Vernetzung und
Erfahrungsaustausch der zivilgesellschaftlichen Initiativen. Für uns hier
in Berlin geht auch darum, von den Erfahrungen anderer Bundesländer zu
profitieren, bevor die Bezahlkarte hier bald eingeführt wird. Auch für
Betroffene soll es Raum geben, mal selbst zu Wort zu kommen. Zum Abschluss
der Konferenz haben wir außerdem eine Protestaktion am Bundestag geplant.
17 Oct 2025
## LINKS
(DIR) [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/bezahlkarte-fuer-asylsuchende/
(DIR) [2] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997282
(DIR) [3] /Hilfe-gegen-die-Bezahlkarte/!6095564
(DIR) [4] https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/2025/09/bundesweites-netzwerktreffen-konferenz-am-18-und-19-oktober-2025-in-berlin/
## AUTOREN
(DIR) Pia Wieners
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