# taz.de -- Diskriminierung via Bezahlkarte: An der Kasse aussortiert
       
       > Um die Bezahlkarte zu umgehen, kaufen Asylbewerber in Supermärkten
       > Gutscheine und tauschen sie gegen Bares ein. Einzelne Märkte wollen das
       > verhindern.
       
 (IMG) Bild: Der Nächste, bitte!
       
       Dennis Schneider arbeitet bei Edeka in Halle (Saale). „Es ist ganz
       schrecklich, wie hier Racial Profiling betrieben wird“, sagt er der taz.
       Schneider heißt eigentlich anders und möchte anonym bleiben, damit er
       seinen Job nicht verliert. Reden will der junge Mann trotzdem: „An der
       Kasse frage ich Menschen, die phänotypisch nicht deutsch aussehen und die
       Gutscheine kaufen wollen, wie sie bezahlen, also nach der Bezahlkarte“,
       sagt Schneider.
       
       Das müsse er so machen, denn er sei von seiner Schichtleitung angewiesen
       worden, keine Gutscheine an Personen zu verkaufen, die mit einer
       Bezahlkarte zahlen wollen. Also nicht an Asylbewerber.
       
       Eine Asylbewerberin erhält maximal 455 Euro pro Monat. Diese werden auf
       eine Bezahlkarte überwiesen, die auf den ersten Blick aussieht wie eine
       ganz normale Debitkarte. Meist kann man damit aber weder Überweisungen
       durchführen noch online einkaufen – und in fast allen Kommunen nur 50 Euro
       pro Monat bar abheben. Das ist ein Problem, weil Asylbewerber sparsam sein
       müssen. Und dafür braucht es neben Onlinebestellungen häufig Bargeld, etwa
       um auf Floh- oder Wochenmärkten einzukaufen.
       
       ## Initiativen vereinfachen Tauschgeschäft
       
       Im Februar 2024 wurden in Hamburg die ersten Bezahlkarten ausgegeben.
       Andere Länder und Kommunen folgten. Parallel dazu gründeten Menschen in
       vielen Orten Initiativen gegen die Bezahlkarte. Die Mission der Initiativen
       ist simpel: den Asylbewerbern Bargeld verschaffen. Ihr Vorgehen: [1][ein
       Tauschgeschäft organisieren.]
       
       Hierzu kaufen Asylbewerber mit ihrer Bezahlkarte Warengutscheine bei großen
       Supermarktketten. Privatpersonen kaufen ihnen diese Gutscheine dann mit
       Bargeld ab. Ein 20-Euro-Rewe-Gutschein gegen 20 Euro Bargeld. Die
       Initiativen vereinfachen dieses Tauschgeschäft, indem sie Räume zur
       Verfügung stellen, Termine zum Tauschen festlegen und Informationen
       verbreiten.
       
       ## Lieber keinen Umsatz machen
       
       Kritiker*innen der Bezahlkarte sagen, sie wurde nicht nur eingeführt,
       um die Verwaltung zu vereinfachen, [2][sondern solle auch das Leben von
       Asylbewerbern einschränken] – um Ausreisen zu fördern und abschreckend zu
       wirken.
       
       Wer eigentlich kein Problem mit den Tauschbörsen haben sollte, sind die
       Supermarktketten, deren Gutscheine dafür genutzt werden. Denn jeder
       verkaufte Gutschein bedeutet für sie höheren Umsatz.
       
       Doch in mehreren Städten berichten Initiativen von ähnlichen Vorfällen. Zum
       Beispiel in einem Lidl im Nürnberger Hauptbahnhof. Als Benedikt Aumeier von
       der lokalen Initiative davon hörte, begleitete er im Sommer letzten Jahres
       einen Asylbewerber dorthin.
       
       Und tatsächlich, als dieser einen Gutschein kaufen wollte, verweigerten die
       Mitarbeitenden der Filiale ihm das, sagt Aumeier der taz. Als Begründung
       sei gesagt worden, die Asylbewerber würden mit den Gutscheinen „Betrug“
       anstellen und „ohnehin nur Alkohol“ kaufen. Der Nichtverkauf sei eine
       Weisung der Filialleitung.
       
       ## Auch auf die Mitarbeitenden kommt es an
       
       Auch in einem Edeka in Osnabrück werde der Verkauf von Gutscheinen an
       Asylbewerber teils verweigert. „Es scheint ein Mix aus Racial Profiling und
       daraus zu sein, wie sehr einzelne Mitarbeiter dahinterstehen, denn einigen
       werden Gutscheine verkauft und anderen nicht“, sagt ein Mitglied der
       Osnabrücker Initiative.
       
       Wie in Nürnberg sei auch hier gesagt worden, der Kauf von Gutscheinen mit
       einer Bezahlkarte sei illegal – was nicht stimmt. Im nahe gelegenen Hesepe
       hieß es, die „Leitungsebene“ des Supermarkts NP habe entschieden, dass es
       nicht mehr erlaubt sei, Gutscheine an Menschen mit Bezahlkarte zu
       verkaufen.
       
       Warum diese Entscheidungen getroffen wurden, ist unklar. Vielleicht liegt
       ein Missverständnis vor und denken einzelne Filialleitungen wirklich, der
       Verkauf sei illegal. Vielleicht halten einige Filialleitungen die
       Bezahlkarte für eine sinnvolle Maßnahme. Vielleicht denken sie, der
       Nichtverkauf sei im Sinne der Kommunalpolitik, und wollen mit ihr gut
       stehen. Oder sie handeln auf Anweisung.
       
       In Greiz im Vogtland nahmen Filialen von Edeka, Rewe und Lidl im
       vergangenen Jahr zeitweise ihre hauseigenen Gutscheine aus dem Sortiment,
       heißt es von der dortigen Initiative.
       
       ## Ansage von der Ausländerbehörde?
       
       „Als wir Mitarbeiter von Lidl und Rewe darauf ansprachen, sagten sie uns,
       es sei eine Ansage von oben, direkt von der Ausländerbehörde“, sagt ein
       Mitglied. Das Landratsamt Greiz widerspricht diesen Vorwürfen gegenüber der
       taz. So eine Anweisung habe es seitens der Ausländerbehörde nie gegeben,
       vielmehr habe das zuständige Landratsamt alle Lebensmittelgeschäfte darüber
       informiert, dass die Bezahlkarte als normales Zahlungsmittel gelte.
       
       „Bei Lidl wurde uns noch gesagt, der Tausch mit den Gutscheinen sei
       illegal, dass die Asylbewerber sie klauen oder ohne Wert verticken würden
       und dass sie herausgenommen wurden, um Kriminalität zu verringern“, sagt
       die Person von der Initiative der taz. „Außerdem sagten die Mitarbeiter
       uns, Kunden würden sich sicherer fühlen, wenn weniger Ausländer vor dem
       Markt rumhängen würden.“
       
       Auch auf Nachfrage seien den Asylbewerbern die Gutscheine verweigert
       worden. Die Person von der Initiative ist überzeugt, dass es sich bei
       diesen Vorfällen um Racial Profiling handelt. „Die Karte sieht ja ähnlich
       aus wie jede andere Debitkarte, daran kann man nicht direkt erkennen, dass
       es sich um Asylbewerber handelt.“ Vielmehr würden einzelne Mitarbeitende
       der Märkte auswählen, wem sie die Gutscheine verkauften.
       
       Ganz ähnlich klingt ein Vorfall aus einem Edeka in Berlin-Kreuzberg. Dort
       sollen Mitarbeitende schon an Geflüchtete herangetreten sein und sie
       darüber informiert haben, dass sie keine Gutscheine kaufen könnten, als sie
       sich nur dem entsprechenden Regal näherten. „Es ist vollkommen klar, dass
       sie aufgrund ihrer Hautfarbe angesprochen wurden“, so Patrick A. von der
       Initiative gegen die Bezahlkarte Berlin-Brandenburg. Eine Kassiererin habe
       ihm gesagt, es würden einfach zu viele Gutscheine gekauft.
       
       ## Die Unterstellung etwas Kriminelles zu tun
       
       Betroffene hätten der Initiative bisher von mindestens zehn Vorfällen in
       verschiedenen Supermarktfilialen in Berlin und Brandenburg berichtet, bei
       denen ihnen der Kauf von Gutscheinen verweigert wurde. „Mein Eindruck ist,
       dass es [3][ganz klar eine rassistische Dynamik] ist, die den Leuten
       unterstellt, dass sie etwas Kriminelles tun, obwohl sie es nicht tun.“
       
       Die taz hat zu den Vorwürfen sowohl Lidl als auch Rewe und Edeka (wozu auch
       NP gehört) sowie, wo es möglich war, die Filialleitungen der genannten
       Märkte befragt. Alle, die antworteten, sagten, dass es keine Regelung gebe,
       Asylbewerbern mit Bezahlkarte die Gutscheine zu verwehren. Lidl erklärte,
       Hinweisen nachzugehen und Mitarbeitende bei Bedarf nachzuschulen.
       
       Eine Sprecherin von Edeka betonte den Anspruch des Unternehmens, allen
       Kunden einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen; die Kette stehe für
       Vielfalt und gegen Diskriminierung. Wenn es zeitweise nicht möglich gewesen
       sei, Gutscheine mit Bezahlkarten zu kaufen, sei dies auf organisatorische
       Gründe zurückzuführen. Sie wies jedoch auch darauf hin, dass der Umgang mit
       der Bezahlkarte im Ermessen der einzelnen Marktbesitzer stehe.
       
       Grundsätzlich dürfen die Supermärkte als private Unternehmen selbst
       entscheiden, wer bei ihnen einkauft. Darin sind ihnen nur durch das
       Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Grenzen gesetzt. Es schreibt vor,
       dass Menschen nicht aufgrund bestimmter Merkmale, zum Beispiel des
       Geschlechts oder der Religion, diskriminiert werden dürfen.
       
       ## Stigmatisierend und rechtlich heikel
       
       „Aber hier wird es juristisch heikel“, sagt Lena Frerichs, Juristin und
       Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Denn im
       Gesetz ist der Aufenthaltsstatus nicht als Diskriminierungsmerkmal
       festgelegt.“ Das Gesetz sei veraltet und werde gerade reformiert.
       Asylbewerber mit Bezahlkarte vom Kauf bestimmter Produkte auszuschließen,
       wäre zwar eindeutig stigmatisierend, es sei bisher jedoch juristisch nicht
       geklärt, ob Supermärkte für eine solche Diskriminierung Schadenersatz
       zahlen müssten.
       
       Trotzdem hält sie das Verhalten für einschneidend: „Das Verbot für eine
       bestimmte Gruppe, Dinge im Supermarkt zu kaufen, das hatten wir schon
       einmal in Deutschland. Leute so vorzuführen, hat eine krasse Geschichte“,
       sagt Frerichs.
       
       Auch mehrere Monate später hat sich im halleschen Edeka nichts geändert,
       sagt Dennis Schneider. Er werde noch immer dazu angehalten, Menschen, die
       „nicht deutsch“ aussähen, nach ihrem Zahlungsmittel zu fragen und ihnen,
       falls es sich um eine Bezahlkarte handelt, Warengutscheine vorzuenthalten.
       Das finde er „ganz schön mies“. Mittlerweile würden aber kaum noch
       Asylbewerber versuchen, dort Gutscheine einzukaufen.
       
       8 Feb 2026
       
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