# taz.de -- Bezahlkarte für Geflüchtete: Diskriminierung im Supermarkt
       
       > Ein Hamburger Supermarkt verbot Menschen mit Bezahlkarte, Gutscheine zu
       > kaufen. Bis die taz nachfragt – und eine falsche Webseite der Stadt
       > entdeckt.
       
 (IMG) Bild: Schiebt der Stadt Hamburg die Schuld in die Schuhe: Edeka. Hier die Hamburger Zentrale
       
       Die Schilder sind unscheinbar, einfache Ausdrucke auf gelbem Papier mit
       blauem Plastikrand. Am Montag hängen sie noch über den Süßigkeitenregalen
       an der Supermarktkasse in einem großen Edeka-Markt in Hamburg-Wandsbek.
       „Folgende Regeln gelten für den Gutscheinverkauf“ steht darauf, „maximal 2
       Gutscheine pro Kunde in einem Gesamtwert von bis zu 200 € täglich“ und:
       „Gutscheinkäufe mit Sozialkarten sind verboten“.
       
       Sie sind einer Kundin aufgefallen, die sich gewundert hat. Sozialkarten? In
       Hamburg ist damit [1][die umstrittene Bezahlkarte für Geflüchtete] gemeint,
       die hier „SocialCard“ heißt.
       
       Wenige Tage nachdem die taz beim Supermarkt nachgefragt hat, was es mit den
       Schildern auf sich hat, sind sie weg. Nicht nur das, auch eine Webseite der
       Stadt Hamburg mit Infos zur Bezahlkarte ist nach einer taz-Anfrage offline.
       
       Aber von vorn: Die Pressestelle von Edeka hat die Schilder zunächst
       verteidigt. Der Markt würde mit ihnen nur eine Regel der Stadt Hamburg
       umsetzen, schrieb eine Sprecherin der taz. Sie bezog sich auf eine
       [2][Webseite des Amts für Migration], die, die mittlerweile nicht mehr
       online ist. Da stand bis vor Kurzem: „Sie können mit der SocialCard keine
       Gutscheine kaufen“.
       
       Ganz anders klingt das schon lange auf einer anderen Info-[3][Seite zur
       Hamburger Bezahlkarte]. „Sie können mit der SocialCard überall dort
       bezahlen, wo VISA-Karten akzeptiert werden“, steht da.
       
       Nanu, was denn nun? Die taz hat bei der zuständigen Sozialbehörde
       nachgefragt. Der Sprecher räumte ein, dass die Information auf der
       Webseite, auf die Edeka sich bezieht, falsch war. Deswegen sei die Seite
       mit der falschen Information nun nicht mehr online. „Natürlich können Leute
       mit der Socialcard auch Gutscheine kaufen.“
       
       Zwar hat die Stadt Hamburg die Bezahlkarte eingeführt; was Menschen mit ihr
       im Supermarkt kaufen und was nicht, darf sie aber nicht bestimmen. Die
       Sozialbehörde hat deswegen den Edeka-Markt kontaktiert, um „das
       Missverständnis“ aufzuklären, und „bezüglich der geltenden Rechtslage per
       Mail informiert“. Edeka reagiert, bleibt aber bei seiner Argumentation:
       „Nachdem diese Vorgabe am Mittwochnachmittag durch die Stadt Hamburg
       geändert wurde, hat der Kaufmann (…) den Hinweis im Markt entfernt“,
       schreibt die Pressestelle am Freitag.
       
       Um zu verstehen, warum ein Supermarkt überhaupt bestimmen will, ob Menschen
       mit Bezahlkarte Gutscheine kaufen können, muss man wissen, wie die Karte
       für Inhaber*innen funktioniert. Man kann mit ihr weder Überweisungen
       machen noch Verträge abschließen oder online bezahlen. Und: man kann nur 50
       Euro im Monat bar abheben.
       
       Das alles sind keine Fragen von Bequemlichkeit, sondern welche des
       Überlebens: Die Sozialleistungen für Menschen, die Asyl beantragen (rund
       441 Euro/Monat), liegen 20 Prozent unter dem Bürgergeldsatz (563
       Euro/Monat), der sich am Existenzminimum orientiert. Mit der Bezahlkarte
       und ihrem Bargeldlimit fallen nun viele günstige Einkaufsmöglichkeiten weg,
       wie zum Beispiel kleine Läden, Flohmärkte, Ebay.
       
       Deswegen organisieren Aktivist*innen der Initiative „Hamburg sagt Nein
       zur Bezahlkarte“ einen [4][solidarischen Gutscheintausch]. Er umgeht das
       Bargeldlimit, ist aber legal. [5][Das geht so]: Menschen mit Bezahlkarte
       kaufen Einkaufsgutscheine in Supermärkten oder Drogerien, zum Beispiel im
       Wert von 50 Euro, und bringen sie zu Tauschorten. Da tauschen sie die
       Gutscheine eins zu eins gegen Bargeld, von solidarischen Menschen, die dann
       mit den Gutscheinen einkaufen gehen. Mittlerweile gibt es ähnliche
       Initiativen in vielen anderen Städten auch.
       
       Versuchte der Hamburger Edeka-Markt etwa auf eigene Faust, diesen legalen
       Gutscheintausch zu verhindern? Gab es in der Vergangenheit Probleme mit zu
       vielen Gutscheinkäufen? Macht der Supermarkt vielleicht Verluste? Die
       Marktleiter*innen beantworten der taz dazu keine Fragen. Nicht, wann
       und warum sie die Schilder aufgestellt haben, und nicht, ob und wie sie die
       Gutschein-Regeln umsetzten. Alle Anfragen sollen an die Pressestelle des
       [6][Dachkonzerns von Edeka] gehen. Die will aufgrund der
       „genossenschaftlichen Struktur mit überwiegend selbstständig geführten
       Märkten keine allgemeingültige Aussage zur Reglementierung bei
       Gutscheinverkaufen“ machen.
       
       Eine Person, die in dem Markt an der Kasse arbeitet und anonym bleiben
       möchte, erzählt der taz, dass hier nur selten Menschen mit Bezahlkarte
       zahlen wollten. Dass jemand mit der Karte einen Gutschein gekauft hat, habe
       die Person in einem ganzen Jahr nur einmal mitbekommen.
       
       Warum der Supermarkt den Gutscheinkauf mit Bezahlkarte verboten hatte,
       bleibt also unklar. Aber durfte er das überhaupt?
       
       Nachfrage bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Einkäufe im
       Supermarkt fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des
       [7][Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)], schreibt ein Sprecher.
       Ein Verstoß gegen das AGG wäre es, wenn eine scheinbar neutrale Regelung
       Personen mit einem bestimmten Merkmal besonders trifft. Die Bezahlkarte
       bekommen in Hamburg aktuell nur Geflüchtete. Die Regel könne daher eine
       „Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft“ sein. Ein Verstoß gegen das
       Gesetz könnten die Schilder sein, wenn der Markt „keinen sachlichen Grund
       nachweisen kann, der einen pauschalen Ausschluss rechtfertigt“.
       
       Gerichtsurteile zu solchen Fällen gibt es bisher nicht. [8][Im Juli wurde
       ein ähnlicher Fall in Nürnberg bekannt.] Da hatte ein Lidl-Markt Schilder
       aufgestellt, die Gutscheinkäufe mit Bezahlkarte verbieten. Auch sie
       verschwanden nach einer Anfrage der Lokalpresse, und Lidl entschuldigte
       sich.
       
       Für die Hamburger Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ waren die Schilder
       schlicht rassistisch: „Wenn Supermärkte wie der Edeka in Wandsbek
       entscheiden, gewisse Waren an eine Gruppe von Personen nicht zu verkaufen,
       ist das eine diskriminierende Praxis, die auf gruppenbezogenem Rassismus
       basiert.“ Der Supermarkt greife mit seiner Regel migrationsfeindliche
       Narrative auf, indem er ein vermeintliches Verbot zu seiner eigenen Regel
       mache. Der Fall zeige einmal mehr, dass Menschen durch die Bezahlkarte
       stigmatisiert werden, „da sie als solche erkennbar und nicht, wie von Söder
       und Co. behauptet, eine ‚normale Karte wie jede andere‘ ist“.
       
       12 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Aktivisten-ueber-Bezahlkarte/!6121224
 (DIR) [2] https://www.hamburg.de/service/info/111095363/
 (DIR) [3] https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/socialcard
 (DIR) [4] /Hilfe-ueber-Tauschaktion-/!6107400
 (DIR) [5] /Hilfe-gegen-die-Bezahlkarte/!6095564
 (DIR) [6] /Diskriminierung-bei-Edeka-in-Hamburg/!5703651
 (DIR) [7] /AGG-Reform/!6104904
 (DIR) [8] https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/lidl-filiale-statement-der-initiative-gegen-die-bezahlkarte-nuernberg/
       
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