# taz.de -- Verfassungsschutz in Berlin: Fremdkörper mit Sonderrechten
       
       > Der Senat will Berlins Verfassungsschutz mehr Befugnisse verleihen und
       > gleichzeitig die Rechte von Betroffenen einschränken. Datenschützer
       > zeigen sich alarmiert.
       
 (IMG) Bild: Wird hier observiert? Kamera an einem Berliner Wohnhaus (Archivbild)
       
       Berlin taz | Onlinedurchsuchungen, umfassender Zugriff auf Videoüberwachung
       und ein abgeschwächtes Auskunftsrecht für Betroffene: Der schwarz-rote
       Senat will den Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen ausstatten. Einen
       [1][entsprechenden Gesetzentwurf] hatte die Koalition im Mai ins Parlament
       eingebracht. Nun haben Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp und
       weitere Juristen das Vorhaben der Koalition scharf kritisiert und
       Nachbesserungen gefordert.
       
       Kamp sagte bei einer Anhörung im Verfassungsschutzausschuss des
       Abgeordnetenhauses am Montagnachmittag, der Entwurf für das neue Gesetz
       sehe „eine massive Ausweitung von teils höchst eingriffsintensiven neuen
       Überwachungsbefugnissen“ vor. Heimliche Eingriffe in Grundrechte durch
       Sicherheitsbehörden seien aber nur verhältnismäßig, wenn es einen
       entsprechenden Ausgleich für die Betroffenen gebe – etwa ein Recht auf
       Auskunft über gespeicherte Informationen. „Dies ist im Entwurf nicht
       ausreichend oder mangelhaft umgesetzt“, beanstandete Kamp.
       
       Auch der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte
       (GFF) sieht große Schwachstellen in dem neuen Gesetz. „Geheimdienste sind
       [2][Fremdkörper in einer Demokratie]“, betonte er im Ausschuss. Deshalb
       bräuchten sie enge rechtsstaatliche Bindungen und eine demokratische
       Kontrolle. Aber: „Der Gesetzentwurf verfehlt diesen Anspruch.“ Das Berliner
       Gesetz drohe „früher oder später“ vor dem Bundesverfassungsgericht zu
       landen und in Teilen als verfassungswidrig erklärt zu werden, sagte
       Werdermann, der bei der NGO Verfassungsklagen koordiniert und damit schon
       in mehreren Bundesländern Erfolg hatte.
       
       Sollte es wirklich so weit kommen, wäre das ein Eigentor. Denn die
       Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes war unter anderem wegen
       Urteilen des Bundesverfassungsgerichts [3][zum Verfassungsschutzgesetz auf
       Bundesebene] sowie [4][zum Bayerischen Verfassungsschutz] aus dem Jahr 2022
       notwendig geworden. Darin hatte das Gericht Vorgaben zu sogenannten
       Eingriffsschwellen gemacht, die regeln, welche Überwachungsmaßnahmen in
       welchen Fällen gerechtfertigt sind.
       
       CDU und SPD wollen deshalb in Berlin drei abgestufte Kategorien einführen.
       Je nachdem, wie hoch die Beobachtungsbedürftigkeit einer Gruppe oder einer
       Person bewertet wird, können etwa verdeckte Ermittler oder V-Leute zum
       Einsatz kommen und zur Observation Autos verwanzt oder Gespräche außerhalb
       der Wohnung mit einem Richtmikrofon abgehört werden.
       
       ## Umfassende Echtzeit-Videoüberwachung
       
       Doch neben dieser überfälligen Klarstellung will der Senat die Neufassung
       des Gesetzes auch dazu nutzen, dem Verfassungsschutz völlig neue Befugnisse
       zu verleihen. Unter anderem soll künftig Videomaterial von öffentlichen
       Orten zur Observation von Einzelpersonen verwendet werden dürfen. Im
       Entwurf heißt es dazu, der Verfassungsschutz könne Betreiber von
       „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ – etwa Sportstätten,
       Einkaufszentren oder Parkplätze – dazu verpflichten, die Bilder
       weiterzuleiten und Aufzeichnungen zu übermitteln.
       
       Meike Kamp zeigte sich alarmiert: „In einer räumlich sehr engen Situation
       wie in Berlin wird so letztlich die Möglichkeit einer nahezu
       flächendeckenden Überwachung geschaffen – und das in Echtzeit“, sagte die
       Datenschutzbeauftragte. „Insofern könnte die Erstellung von Bewegungs- und
       Persönlichkeitsprofilen Realität werden“, warnte sie mit Blick auf das
       technische Potenzial von künstlicher Intelligenz. „Das ist aus unserer
       Sicht unverhältnismäßig.“
       
       Außerdem sollen die Verfassungsschützer in Zukunft berechtigt sein,
       sogenannte Onlinedurchsuchungen durchzuführen, also umfangreiche
       Hackerangriffe auf private Computer mithilfe eines Staatstrojaners. Und für
       das analoge Ausspähen soll die rechtliche Hürde für die Überwachung von
       Wohnungen gesenkt werden.
       
       Zwei überflüssige Paragrafen, findet der Anwalt David Werdermann. Beides
       seien so schwerwiegende Grundrechtseingriffe, dass der Verfassungsschutz
       sie nur bei einer sogenannten konkretisierten oder dringenden Gefahr
       durchführen dürfe. In solchen Fällen müsste dann allerdings sowieso direkt
       die Polizei tätig werden, erklärte Werdermann gegenüber der taz: „Die
       Befugnisse laufen ins Leere.“ In Hamburg sei die Wohnraumüberwachung bei
       der Neufassung des dortigen Gesetzes komplett gestrichen worden, weil die
       Behörde sie nicht benötigte, betonte Werdermann.
       
       ## Opposition kritisiert Ungleichgewicht
       
       Berlins Verfassungsschutzchef Michael Fischer verteidigte die Regelungen.
       Um überhaupt in der Lage zu sein, Onlinedurchsuchungen durchzuführen – wenn
       auch nur in Amtshilfe für die Polizei –, brauche man das technische
       Equipment. „Und das schaffen wir nur an, wenn wir das auch dürfen“, sagte
       Fischer.
       
       In der Opposition sieht man das anders: „Von allen möglichen Werkzeugen
       wurde sich alles aus dem Kasten genommen, die Transparenzpflichten hingegen
       werden nicht ausreichend festgeschrieben“, kritisierte etwa
       Grünen-Fachpolitikerin June Tomiak. Auch sie sieht ein Ungleichgewicht
       zwischen Überwachungsmaßnahmen und Rechten der Betroffenen. „Die Koalition
       muss nachsteuern“, forderte Tomiak.
       
       Tatsächlich ist im Gesetz nur bei Onlinedurchsuchungen und
       Wohnungsüberwachungen vorgesehen, dass Betroffene im Nachhinein darüber
       informiert werden. „Auf diese Weise wird effektiver Rechtsschutz
       vereitelt“, so David Werdermann dazu. „Man kann sich also oft nur dann
       gerichtlich gegen Überwachung wehren, wenn man durch Zufall davon erfährt.“
       
       Denn auch die Auskunftsrechte für Berlins Bürger*innen will die
       Koalition stark einschränken. Derzeit kann noch jede*r beim
       Verfassungsschutz nachfragen, welche Informationen dort zur eigenen Person
       gespeichert sind. In Zukunft soll man zunächst einen „konkreten
       Sachverhalt“ und ein „berechtigtes Interesse“ darlegen, um Auskünfte zu
       erhalten. „Antragsteller*innen wird abverlangt, sich selbst zu
       denunzieren“, betonte Werdermann. Darüber hinaus fehle es weitgehend an
       einer Pflicht, Parlament und Öffentlichkeit über die Anzahl der
       angeordneten Maßnahmen zu informieren.
       
       Nach der Expert*innen-Anhörung im Fachausschuss hat die Koalition nun die
       Gelegenheit, den Entwurf zu überarbeiten. Geht es nach den Plänen von CDU
       und SPD, soll das Abgeordnetenhaus das Gesetz noch in diesem Jahr
       verabschieden.
       
       Zusätzlich zum großzügigeren Rechtsrahmen soll der Verfassungsschutz dann
       auch mehr Geld zur Verfügung haben als bisher. Im [5][Haushaltsentwurf]
       sind derzeit 20,2 Millionen Euro für 2026 und 19,9 Millionen Euro für 2027
       eingeplant. „Damit ist das Budget leicht über dem von 2025“, freute sich
       [6][Innensenatorin Iris Spranger (SPD)]. Das zusätzliche Geld soll vor
       allem in Personalkosten fließen. In diesem und im vergangenen Jahr waren
       beim Verfassungsschutz 18 neue Stellen geschaffen worden. Insgesamt verfügt
       die Abteilung über 284 Stellen.
       
       16 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/VerfSch/vorgang/vfs19-0097-v.pdf
 (DIR) [2] /Rechtsanwalt-ueber-Ueberwachung/!5055829
 (DIR) [3] /Geheimdienste-mit-neuer-Rechtsgrundlage/!5969782
 (DIR) [4] /BVerfG-zu-Verfassungsschutzgesetz/!5847193
 (DIR) [5] /Haushaltsplan-von-CDU-und-SPD/!6106279
 (DIR) [6] /Innensenatorin-Iris-Spranger/!t5827174
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
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