# taz.de -- Vorkaufsrecht in der Warschauer Straße: Für das „Haus mit dem Balkon“ schwindet die Hoffnung
       
       > Bewohner:innen des maroden Hauses in der Warschauer Straße haben die
       > Finanzverwaltung gebeten, ihr Zuhause zu retten – die soll Hilfe
       > verweigern.
       
 (IMG) Bild: Die Bewohner:innen des „Hauses mit dem Balkon“ bangen um ihr Zuhause
       
       Berlin taz | Das [1][Wohnhaus an der Ecke Warschauer
       Straße/Kopernikusstraße] ist wohl eines der prägnanteren in der Stadt. Gut
       sichtbar eine Holzkonstruktion, die x-förmig den darüber liegenden Balkon
       stützt. Kultig vielleicht, aber vor allem auch marode, klagen
       Bewohner:innen. Seit Jahrzehnten verwahrlost das Gebäude, das derzeit einem
       Luxemburger Fond gehört. Mehrere Wohnungen stehen leer.
       
       Kürzlich weckte die Ankündigung des Baustadtrats von
       Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt (Grüne), [2][das Vorkaufsrecht
       für das Gebäude ziehen zu wollen], Hoffnung bei den Mieter:innen. Doch
       diese droht jetzt zerstört zu werden. Denn nachdem Stadtentwicklungssenator
       Christian Gaebler (SPD) angekündigt hatte, den Fall zu prüfen, ging laut
       Medienberichten am Donnerstagnachmittag die Absage von Finanzsenator Stefan
       Evers (CDU) bei den Bewohner:innen der Warschauer Straße 25 ein.
       
       Das wiederum dementiert die Pressestelle der Finanzverwaltung gegenüber der
       taz. Ein Schreiben des Finanzsenators, in dem das [3][Vorkaufsrecht
       grundsätzlich ausgeschlossen] werde, gebe es nicht. Tatsächlich aber hat
       Evers den angedachten Plan abgelehnt, das Haus durch die landeseigene
       Wohnungsgesellschaft Berlinovo zu erwerben und an eine Genossenschaft zu
       übergeben. Das teilte er den Hausbewohner:innen in einer E-Mail mit,
       die der taz vorliegt.
       
       Der Vorschlag, das Gebäude an eine Genossenschaft weiterzuverkaufen,
       unterliege nicht der [4][„satzungsgemäßen Tätigkeit“ von Berlinovo], heißt
       es darin. Darüber hinaus sei der Ankauf des Hauses unwirtschaftlich,
       Zuschüsse stünden für das Vorhaben ebenfalls nicht zur Verfügung.
       
       Das Hauptproblem liege aber in der Zuständigkeit, so der Finanzsenator in
       dem Schreiben. Die liege bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
       Bauen und Wohnen, die sich mit dem Fall bisher aber gar nicht beschäftige,
       wie der taz auf Nachfrage mitgeteilt wird. Dennoch könne Senator Evers das
       [5][Anliegen und die Sorgen der Hausbewohner:innen] nachvollziehen,
       schreibt er weiter.
       
       ## „Herber Schlag für die Hausgemeinschaft“
       
       Kritik an Evers’ Reaktion kommt von [6][Katrin Schmidberger], Sprecherin
       der Grünenfraktion für Wohnen und Mieten: „Die plötzliche Absage des
       Finanzsenators ist ein herber Schlag für die betroffene Hausgemeinschaft“,
       schreibt sie in einer Mitteilung. Sie befürchte ein „Behörden-Pingpong“,
       ein Hin- und Herschieben der Verantwortung.
       
       Dafür bleibt jedoch keine Zeit. Bereits am kommenden Donnerstag läuft die
       Frist ab, um das Vorkaufsrecht zu ziehen. Neben der Berlinovo seien auch
       „weitere sechs [7][landeseigene Wohnungsunternehmen] in der Lage, das
       Vorkaufsrecht auszuüben“, so Schmidberger. Dafür bedürfe es aber des
       politischen Willens.
       
       Das Vorkaufsrecht sieht sie auch als Druckmittel auf den bisherigen
       Eigentümer, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Mit dieser würde
       er sich unter anderem verpflichten, keine Maßnahmen zu ergreifen, [8][die
       Mieterhöhungen nach sich ziehen]. „Das Vorkaufsrecht ist eines der wenigen
       Instrumente, die die Bezirke haben, um Mieter*innen zu schützen“, so
       Grünenpolitikerin Schmidberger. Die Finanzverwaltung teilte der taz
       unterdessen mit, dass es vorrangiges Ziel sei, „die Investoren zum
       Abschluss einer Abwendungsvereinbarung zu bewegen“.
       
       Noch halten die Bewohnerinnen des „Hauses mit dem Balkon“ ihre Hoffnungen
       hoch: Bis die Frist am 12. Juni verstreicht, könne auch eine der anderen
       [9][landeseigenen Wohnungsgesellschaften das Vorkaufsrecht ausüben], wenn
       es dafür den politischen Auftrag gebe. Viele der Hausbewohner:innen
       sind auf soziales Wohnen und die niedrigen Mieten angewiesen. Auf dem
       freien Wohnungsmarkt hätten sie kaum eine Chance.
       
       Am Freitag findet um 18 Uhr eine Kundgebung von Mieter:innen,
       Kiezanwohner:innen und Politiker:innen an der Kreuzung Warschauer
       Straße/Kopernikusstraße statt.
       
       6 Jun 2025
       
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