# taz.de -- Vorkaufsrecht gescheitert: Der „Schöni19“ droht nun doch Verdrängung
       
       > Trotz 50 Prozent Kaufpreisreduzierung rettet das Land die Schönleinstraße
       > 19 nicht vor einem Investor, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist.
       
 (IMG) Bild: Trotz allen Widerstands ist der Countdown nun abgelaufen: Mietenprotest an der Fassade der Schönleinstraße 19
       
       Für [1][die Mieter:innen der 18 Wohnungen in der Schönleinstraße 19 in
       Kreuzberg] ist es das Ende eines jahrelangen Kampfes: Am vergangenen
       Freitag gab das Bezirksamt bekannt, dass die geplante Ziehung des
       bezirklichen Vorkaufsrechts für das Haus nun final gescheitert ist. Dem
       Verkauf des heruntergewirtschafteten Hauses steht jetzt nichts mehr
       entgegen. Neuer Eigentümer ist dem Vernehmen nach ein Investmentbanker, der
       sich auf Angebote für teures möbliertes Wohnen spezialisiert hat.
       
       Zuvor waren Bemühungen des zuständigen Baustadtrats Florian Schmidt (Grüne)
       gescheitert, einer landeseigenen Immobiliengesellschaft den Kauf des Hauses
       schmackhaft zu machen. Der Bezirk hatte einen Gutachter beauftragt, der die
       Wertschätzung der Immobilie um 50 Prozent auf nur noch 700.000 Euro
       absenkte. Auch plus der wohl fälligen eine Million Euro für nötige
       Sanierungen sei das noch sehr günstig, sagte Stadtrat Schmidt der taz.
       Dennoch habe eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Wohnungsbaugesellschaft
       ergeben, dass ein Kauf nicht möglich sei. Zuvor waren bereits Bemühungen
       gescheitert, das Haus durch eine Genossenschaft erwerben zu lassen.
       
       In den vergangenen Monaten hatte das Bezirksamt in mehreren Fällen
       versucht, über eine Neuermittlung des Verkehrswerts das bezirkliche
       Vorkaufsrecht zumindest ein Stück weit wiederzubeleben. Dieses war in einem
       Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 erheblich eingeschränkt worden.
       Seither kann ein Bezirk den Verkauf eines Wohnhauses an einen Investor nur
       noch in Ausnahmefällen abwenden – etwa wenn das zu verkaufende Gebäude
       stark sanierungsbedürftig ist.
       
       Genau dies ist aber nicht nur in der „Schöni19“ der Fall, sondern [2][auch
       etwa in der Warschauer Straße 25]. Das Haus ist seit Jahren ein beliebtes
       Fotomotiv für Tourist:innen, weil dessen marode Balkone mit Balken
       abgestützt werden. Hier hätte eine Verringerung des Kaufpreises von rund 30
       Prozent durchgesetzt werden können. Doch im Herbst scheiterte auch hier
       eine Übernahme durch ein landeseigenes Unternehmen an der mangelnden
       Finanzierungsbereitschaft des Senats.
       
       ## Bezirk will dranbleiben
       
       Für die Mieter:innen der Schönleinstraße 19 ist es bereits das zweite
       Mal, dass der Versuch, das Vorkaufsrecht zu ziehen, scheitert. Bereits vor
       einem Jahr hatte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD)
       Unterstützung für einen Vorkauf abgelehnt. Damals ließ dieser bekunden, er
       sei nicht bereit, „[3][vernachlässigte Schrottimmobilien zu kaufen, um
       diese teuer von öffentlichen Mitteln sanieren zu lassen“].
       
       Dass der Senat auch bei der Hälfte des damaligen Preises einen Ankauf nicht
       unterstützen will, enttäuscht Stadtrat Schmidt. „Wir haben versucht, über
       die Absenkung des Verkehrswertes neue Wege zu gehen“, sagte er der taz. Der
       Senat habe eine Chance verpasst, Mieter:innen zu einem fairen Preis
       Schutz zu gewährleisten. Die Rechnung der landeseigenen
       Wohnungsbaugesellschaft habe er nicht nachvollziehen können.
       
       Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, teilte
       der taz am Dienstag mit, keine der möglichen Übernahmeszenarien wäre für
       das landeseigene Wohnungsunternehmen positiv gewesen. Es hätten Bedenken
       bestanden, dass der Käufer gegen den verringerten Kaufpreis klagt. Auch
       habe das Unternehmen keine Zeit gehabt, zu evaluieren, wie viele
       Sanierungsarbeiten wirklich notwendig sind. „Eine gemeinwohlorientierte
       Bewirtschaftung wäre unter diesen Bedingungen nicht möglich gewesen“, so
       Pallgen.
       
       Immerhin einen Teilerfolg hatte Schmidt kürzlich in der Gneisenaustraße 9
       erringen können. Hier war es dem Bezirk gelungen, eine
       Abwendungsvereinbarung zu erwirken, mit der ein neuer Eigentümer einen
       Vorkauf verhindern kann – allerdings nur gegen Zusicherung einer
       sozialverträglichen Vermietungspraxis. Den Mieter:innen der
       Schönleinstraße 19 bleibt sogar das nun wohl verwehrt. Er gehe davon aus,
       dass im Haus nun der Verwertungsdruck zunehme, sagte Stadtrat Schmidt zur
       taz.
       
       Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde am Dienstag, den 23. Dezember,
       um die Stellungnahme der Senatsverwaltung ergänzt.
       
       23 Dec 2025
       
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