# taz.de -- Vorkaufsrecht gescheitert: Der „Schöni19“ droht nun doch Verdrängung
> Trotz 50 Prozent Kaufpreisreduzierung rettet das Land die Schönleinstraße
> 19 nicht vor einem Investor, der auf möbliertes Wohnen spezialisiert ist.
(IMG) Bild: Trotz allen Widerstands ist der Countdown nun abgelaufen: Mietenprotest an der Fassade der Schönleinstraße 19
Für [1][die Mieter:innen der 18 Wohnungen in der Schönleinstraße 19 in
Kreuzberg] ist es das Ende eines jahrelangen Kampfes: Am vergangenen
Freitag gab das Bezirksamt bekannt, dass die geplante Ziehung des
bezirklichen Vorkaufsrechts für das Haus nun final gescheitert ist. Dem
Verkauf des heruntergewirtschafteten Hauses steht jetzt nichts mehr
entgegen. Neuer Eigentümer ist dem Vernehmen nach ein Investmentbanker, der
sich auf Angebote für teures möbliertes Wohnen spezialisiert hat.
Zuvor waren Bemühungen des zuständigen Baustadtrats Florian Schmidt (Grüne)
gescheitert, einer landeseigenen Immobiliengesellschaft den Kauf des Hauses
schmackhaft zu machen. Der Bezirk hatte einen Gutachter beauftragt, der die
Wertschätzung der Immobilie um 50 Prozent auf nur noch 700.000 Euro
absenkte. Auch plus der wohl fälligen eine Million Euro für nötige
Sanierungen sei das noch sehr günstig, sagte Stadtrat Schmidt der taz.
Dennoch habe eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Wohnungsbaugesellschaft
ergeben, dass ein Kauf nicht möglich sei. Zuvor waren bereits Bemühungen
gescheitert, das Haus durch eine Genossenschaft erwerben zu lassen.
In den vergangenen Monaten hatte das Bezirksamt in mehreren Fällen
versucht, über eine Neuermittlung des Verkehrswerts das bezirkliche
Vorkaufsrecht zumindest ein Stück weit wiederzubeleben. Dieses war in einem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 erheblich eingeschränkt worden.
Seither kann ein Bezirk den Verkauf eines Wohnhauses an einen Investor nur
noch in Ausnahmefällen abwenden – etwa wenn das zu verkaufende Gebäude
stark sanierungsbedürftig ist.
Genau dies ist aber nicht nur in der „Schöni19“ der Fall, sondern [2][auch
etwa in der Warschauer Straße 25]. Das Haus ist seit Jahren ein beliebtes
Fotomotiv für Tourist:innen, weil dessen marode Balkone mit Balken
abgestützt werden. Hier hätte eine Verringerung des Kaufpreises von rund 30
Prozent durchgesetzt werden können. Doch im Herbst scheiterte auch hier
eine Übernahme durch ein landeseigenes Unternehmen an der mangelnden
Finanzierungsbereitschaft des Senats.
## Bezirk will dranbleiben
Für die Mieter:innen der Schönleinstraße 19 ist es bereits das zweite
Mal, dass der Versuch, das Vorkaufsrecht zu ziehen, scheitert. Bereits vor
einem Jahr hatte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD)
Unterstützung für einen Vorkauf abgelehnt. Damals ließ dieser bekunden, er
sei nicht bereit, „[3][vernachlässigte Schrottimmobilien zu kaufen, um
diese teuer von öffentlichen Mitteln sanieren zu lassen“].
Dass der Senat auch bei der Hälfte des damaligen Preises einen Ankauf nicht
unterstützen will, enttäuscht Stadtrat Schmidt. „Wir haben versucht, über
die Absenkung des Verkehrswertes neue Wege zu gehen“, sagte er der taz. Der
Senat habe eine Chance verpasst, Mieter:innen zu einem fairen Preis
Schutz zu gewährleisten. Die Rechnung der landeseigenen
Wohnungsbaugesellschaft habe er nicht nachvollziehen können.
Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, teilte
der taz am Dienstag mit, keine der möglichen Übernahmeszenarien wäre für
das landeseigene Wohnungsunternehmen positiv gewesen. Es hätten Bedenken
bestanden, dass der Käufer gegen den verringerten Kaufpreis klagt. Auch
habe das Unternehmen keine Zeit gehabt, zu evaluieren, wie viele
Sanierungsarbeiten wirklich notwendig sind. „Eine gemeinwohlorientierte
Bewirtschaftung wäre unter diesen Bedingungen nicht möglich gewesen“, so
Pallgen.
Immerhin einen Teilerfolg hatte Schmidt kürzlich in der Gneisenaustraße 9
erringen können. Hier war es dem Bezirk gelungen, eine
Abwendungsvereinbarung zu erwirken, mit der ein neuer Eigentümer einen
Vorkauf verhindern kann – allerdings nur gegen Zusicherung einer
sozialverträglichen Vermietungspraxis. Den Mieter:innen der
Schönleinstraße 19 bleibt sogar das nun wohl verwehrt. Er gehe davon aus,
dass im Haus nun der Verwertungsdruck zunehme, sagte Stadtrat Schmidt zur
taz.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde am Dienstag, den 23. Dezember,
um die Stellungnahme der Senatsverwaltung ergänzt.
23 Dec 2025
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## AUTOREN
(DIR) Timm Kühn
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