# taz.de -- CDU sägt am Verbandsklagerecht: Das Geheimnis der Christdemokraten
       
       > Die CDU will Umweltverbänden das Recht nehmen, für die Natur vor Gericht
       > zu ziehen und so eine der größten Errungenschaften unserer Justiz
       > abschaffen.
       
 (IMG) Bild: Demonstration verschiedener Klimagruppen und Umweltverbänden in der Lausitz im Juni 2023
       
       Berlin taz | Im deutschen Rechtssystem gilt grundsätzlich der
       Individualrechtsschutz. Das heißt, dass nur die Person, die in ihren
       eigenen Rechten verletzt ist, klagebefugt ist. Wenn Frau Ferdinand es zum
       Beispiel nicht richtig findet, dass eine Autobahn gebaut wird, weil dafür
       jahrhundertealte Bäume gefällt werden sollen, kann sie sich dagegen nicht
       wehren. Wenn jedoch ein Teil ihres Grundstücks dem Bau zum Opfer fallen
       soll, kann sie dagegen vor Gericht ziehen, weil ihr Individualrecht auf den
       Schutz ihres Eigentums verletzt sein könnte.
       
       Schon 1973 fragte in den USA der Jurist Christopher D. Stone, ob Bäume
       klagebefugt sein sollten („Should Trees Have Standing?“) und damit ist ein
       zentraler Gedanke des Verbandsklagerechts auch schon beschrieben. Es ist
       der Gedanke, dass die Natur, die Umwelt oder das Klima sich nicht mit
       Individualrechten an ein Gericht wenden können, sondern nur Menschen oder
       Menschengruppen für ihre Interessen eintreten können.
       
       Das Verbandsklagerecht kam nicht mit einem Mal nach Deutschland, sondern
       wurde schrittweise erkämpft. Zunächst ist die Verbandsklage im
       Naturschutzrecht geschaffen worden. Anerkannte Vereinigungen, die sich dem
       Schutz der Natur verpflichtet fühlen, können seitdem Klage erheben, auch
       wenn sie nicht in ihren eigenen Rechten verletzt sind.
       
       Mit der später eingeführten umweltrechtlichen Verbandsklage können
       Umweltverbände auch gegen Zulassungsentscheidungen von
       genehmigungsbedürftigen Anlagen und Infrastrukturmaßnahmen klagen. Genau
       dies möchte die CDU in Zukunft untersagen. In ihrem Wahlprogramm erläutert
       sie, dass sie sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung des
       Verbandsklagerechts bei Infrastrukturmaßnahmen einsetzen möchte. Zunächst
       will die CDU jedoch die deutsche Regelung prüfen und an jenen Stellen
       kürzen, an der sie über die europäische Vorgabe hinausgeht.
       
       ## Umweltverbände siegen vor Gericht
       
       Der Europäische Gerichtshof hat hierzu aus dem Jahr 2011 eine klare
       Rechtsprechung, weshalb allein schon vor diesem Hintergrund der Vorstoß der
       CDU konsequenzenlos bleiben dürfte. Die Trianel Kohlekraftwerk GmbH und Co.
       KG wollte damals ein Kohlekraftwerk in Lünen errichten. In diesem Gebiet
       liegen mehrere Naturschutzgebiete. Der Bund für Umwelt und Naturschutz
       Deutschland (BUND) sah diese Gebiete als gefährdet an und klagte beim
       Oberverwaltungsgericht Münster. Dieses ersuchte den Europäischen
       Gerichtshof zu der Frage, ob Umweltverbände gegen Projekte mit Auswirkungen
       auf die Umwelt klagebefugt seien.
       
       [1][Der Europäische Gerichtshof hielt fest], dass Umweltverbände ein Recht
       auf Zugang zu einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht haben, um die
       materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit von
       Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen anzufechten. Umweltverbände
       müssen also die Möglichkeit haben, das Verletzen von Vorschriften vor
       Gericht geltend zu machen. Dabei ist entscheidend, dass diese Vorschrift
       aus dem Unionsrecht hervorgeht und den Umweltschutz bezweckt, und es kommt
       nicht darauf an, ob die Vorschrift nur die Interessen der Allgemeinheit und
       nicht die Rechte Einzelner schützt.
       
       Beispiele für Verbandsklagen lassen sich viele finden. In Lüneburg hatte
       zum Beispiel der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen einen Antrag gegen
       den Bau der Bauschuttdeponie Driftsethe gestellt. Die Genehmigung verstoße
       gegen Umweltschutzgesetze, die Klimaschutzziele und der Artenschutz seien
       nicht ausreichend berücksichtigt und die Auswirkungen des Vorhabens auf die
       CO2-Bilanz nicht umfassend geprüft worden. Das OVG Niedersachsen gab dem
       Antrag im Mai 2024 statt und stoppte den Bau vorerst.
       
       Daraufhin ruhten die Bauarbeiten, wobei die ausführende Firma weiterhin
       beabsichtigte, 70.000 Kubikmeter Baumaterial für die Untergrundabdichtungen
       auf dem Gelände zwischenzulagern. Auch hier wehrte sich der Nabu
       Niedersachen vor Gericht. Eine solche Zwischenlagerung hätte zwischen 1.200
       und 1.400 Lkw-Fahrten zur Konsequenz und führe zu erheblicher
       Umweltbelastung sowie der Zerstörung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
       Im Dezember 2024 gab das OVG Niedersachsen dem Antrag statt und untersagte
       die Zwischenlagerung von Baumaterial auf dem Deponiegelände.
       
       In Mecklenburg-Vorpommern ging der NABU-Landesverband gegen Baumaßnahmen
       auf einer Fläche im Industriepark Schwerin, den sogenannten Göhrener
       Tannen, vor. Auf dieser Fläche befanden sich über 40 Brutreviere seltener
       Vogelarten. Es sei verboten, wilde Tiere zu verletzen, zu töten oder ihre
       Entwicklungsformen zu beschädigen oder zu zerstören. Das Gericht folgte dem
       Antrag und setzte einen Baustopp für die Baumaßnahmen bis zum Ende der
       Brutzeit fest.
       
       ## Nationales Vorgehen bricht EU-Recht
       
       Vor der Einführung des Verbandsklagerechts hätte sich ein Gericht weder mit
       der Umweltsituation im Zuge des Baus einer Bauschuttdeponie noch mit der
       Brutsituation verschiedener Vogelarten auseinandersetzen können. [2][Erst
       das Verbandsklagerecht schuf diese Möglichkeit]. Es ist nicht nur in der
       Durchsetzung klimaschutzrechtlicher Belange, sondern auch bei der
       Berücksichtigung kollektiver demokratischer Rechte eine Errungenschaft.
       Genau diese möchte die CDU abschaffen. Was und wer damit angegriffen wird,
       ist offensichtlich.
       
       Wie die Christdemokraten auf die Idee kommen, dass die Abschaffung des
       Verbandsklagerechts hinsichtlich großer Infrastrukturprojekte erfolgen
       kann, ohne einen Verstoß gegen europäisches und internationales Recht zu
       begründen, bleibt ihr Geheimnis. Offensichtlich wird dadurch jedenfalls,
       dass sie demokratische Instrumente der Kontrolle und Teilhabe sowie
       effektiven Umweltschutz beschneiden wollen.
       
       7 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Studie-ueber-Klagen-von-Umweltverbaenden/!5823058
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Drohsel
       
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