# taz.de -- Kritik an Förderung von Umweltverbänden: Abrechnung mit dem Umweltministerium
       
       > Jahrelang arbeitete das „Landesbüro Naturschutz Niedersachsen“
       > geräuschlos vor sich hin. Nun übt der Rechnungshof Kritik und fordert die
       > Abwicklung.
       
 (IMG) Bild: Gab reichlich Anlass zu Einwendungen: Baustelle der A26 im Alten Land
       
       Hannover taz | Das „Landesbüro Naturschutz Niedersachsen“ (LaBüN) war
       sicher bisher nur Eingeweihten bekannt. Seit zehn Jahren existiert es. Doch
       nun hat sich der Landesrechnungshof die Einrichtung einmal genauer
       angeschaut – und trifft ein harsches Urteil.
       
       Ein Nutzen für das Land sei gar nicht erkennbar, sagt der Rechnungshof,
       Mitarbeiterinnen sollen zu gut bezahlt worden sein und das Weiterreichen
       von Fördermitteln an Umweltverbände sei haushaltsrechtlich auch nicht okay.
       In Medienberichten ist sogar von Untreue in Millionenhöhe die Rede, was das
       Umweltministerium allerdings zurückweist.
       
       Doch der Reihe nach. Gegründet wurde das LaBüN 2015 als GbR unter dem
       damaligen grünen Umweltminister Stefan Wenzel. Gesellschafter waren damals
       der BUND Niedersachsen, der Nabu Niedersachsen, der Landesverband
       Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen und der
       Naturschutzverband Niedersachsen – also allesamt Verbände, denen man eine
       gewisse politische Nähe zu den Grünen unterstellen kann. Gefördert wurde
       das LaBüN mit erst 300.000 Euro, dann 350.000 Euro im Jahr – kontrolliert
       vom Umweltministerium.
       
       Im Jahr 2022 kamen – unter der damaligen rot-schwarzen Koalition und dem
       damaligen Umweltminister [1][Olaf Lies (SPD)] – eine Reihe von Verbänden
       hinzu, die als nicht ganz so Grünen-nah gelten: der Anglerverband
       Niedersachsen, der Angelfischerverband Weser-Ems, die Landesjägerschaft und
       die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Vorangetrieben wurde dies damals vor
       allem von der CDU. Die jährliche Förderung erhöhte sich auf 600.000 Euro
       jährlich.
       
       ## Verbände sollten beteiligt werden
       
       Erklärtes Ziel des [2][LaBüN] war es, die Beteiligung der Verbände an
       Planfeststellungsverfahren und Gesetzesvorhaben zu koordinieren und zu
       professionalisieren. Immerhin steht diesen Verbänden da ein Mitspracherecht
       zu – gleichzeitig ist das für Ehrenamtliche nicht immer leicht zu stemmen
       und setzt eben auch eine ganze Menge an Fachkenntnissen voraus. Dafür
       beschäftigt das LaBüN sieben Mitarbeiterinnen mit entsprechenden
       Spezialisierungen.
       
       Der Landesrechnungshof kritisiert nun allerdings, dass das
       Umweltministerium nie geprüft hat, ob diese Arbeit erfolgreich ist.
       Gleichzeitig erscheint den Prüfern die Struktur unlogisch: Immerhin sind ja
       nicht alle Verbände vertreten, denen ein Mitwirkungsrecht zukommt. Das sind
       in Niedersachsen derzeit 15.
       
       Und auch wenn das LaBüN immer gern die Unterstützung des Ehrenamtes betont:
       Die großen Naturschutzverbände verfügen natürlich über Geschäftsstellen, in
       denen Profis arbeiten. Es gelinge auch nicht in jedem Fall, sich auf eine
       gemeinsame Stellungnahme zu einigen, argumentiert der Rechnungshof. In dem
       Fall hat man einfach nur noch eine Stelle geschaffen, die beteiligt werden
       muss – ohne dadurch etwas zu gewinnen, wenn am Ende doch
       Einzelstellungnahmen abgegeben werden.
       
       Noch viel gravierender findet der Landesrechnungshof aber, dass die Hälfte
       der Mittel, die das LaBüN erhält, direkt an die Gesellschafterverbände
       weitergeleitet wird. Das, sagt der LRH, verstößt gegen das Haushaltsrecht,
       demzufolge Geldempfänger lediglich für klar abgegrenzte Einzelvorhaben
       Projektmittel weiterreichen, aber keine Daueraufgaben finanzieren dürfen,
       was einer institutionellen Förderung gleich käme.
       
       Wenn man unbedingt Naturschutzverbände fördern wolle, dann sollte man das
       doch lieber direkt tun – das sei wirtschaftlicher als den Umweg über das
       LaBüN zu nehmen, argumentiert der Rechnungshof.
       
       Außerdem fanden die Prüfer die Bezahlung von Mitarbeiterinnen zu
       beanstanden. Grundsätzlich müssen die genauso behandelt werden, wie wenn
       sie im Landesdienst beschäftigt wären. Bei zwei Mitarbeiterinnen fand der
       LRH aber die Einstufung zu hoch, eine weitere Mitarbeiterin und eine
       studentische Hilfskraft hätten zudem unzulässige Zulagen erhalten.
       
       Die betroffenen Verbände reagierten erschreckt, benötigten zwei Tage um
       eine dürre, gemeinsame Erklärung abzufassen, die im Wesentlichen besagt:
       Das LaBüN hat jährlich umfassende Verwendungsnachweise abgeliefert, die
       sind nie beanstandet worden. Man sei davon ausgegangen, dass das
       Umweltministerium als Mittelgeber und Prüfbehörde rechtmäßig handelt.
       
       ## In der Vergangenheit wohl Fehler passiert
       
       Für [3][Umweltminister Christian Meyer] von den Grünen ist das eine
       undankbare Situation: Er hat die Konstruktion ja geerbt. Da seien in der
       Vergangenheit wohl Fehler passiert und Dinge nicht gründlich genug geprüft
       worden, räumt er ein. Man habe sich aber sofort nach den ersten Hinweisen
       aus dem Landesrechnungshof darum bemüht, das abzustellen, betont er.
       
       Die unzulässigen Gehaltszulagen habe sein Ministerium geprüft und
       zurückgefordert – das seien allerdings nur rund 3.000 Euro. Auch die
       Durchleitung der Fördermittel sei noch im vergangenen Jahr eingestellt
       worden. Nun tüfteln Meyers Mitarbeiter daran, wie das Ganze rechtlich
       sauber aufzustellen wäre.
       
       Denn daran, dass die Koordinierungsstelle und die Förderung der Arbeit der
       Naturschutzverbände grundsätzlich sinnvoll und richtig ist, hat das
       Umweltministerium keinen Zweifel. Und einigermaßen empört ist man über den
       Vorwurf der „Untreue“ und die Verunsicherung der Mitarbeiterinnen.
       
       Es sei ja nicht so, dass diese Konstruktion ein großes Geheimnis gewesen
       wäre, sagt Umweltminister Meyer. Dass die Verbände über das LaBüN Geld
       erhielten, war aus dem entsprechenden Haushaltstitel von Anfang an
       ersichtlich und ist auch bei parlamentarischen Anfragen immer so
       kommuniziert worden.
       
       Wenn es da jetzt eine andere Rechtsauffassung gebe, dürfte man das auf gar
       keinen Fall den Umweltverbänden oder Mitarbeiterinnen anlasten. Und es
       wurden auch keine Gelder zweckentfremdet: So haben die Verbände Hunderte
       von Stellungnahmen eingereicht – von der Richtlinie Wolf bis zu hin zu
       Windkraftanlagen oder Autobahnprojekten.
       
       ## Gewählte Konstruktion in der Kritik
       
       Inhaltlich, sagt der Minister, sei das LaBüN keineswegs damit beschäftigt,
       ihm das Leben einfacher zu machen. In der 54-Seiten-starken Stellungnahme
       zum Landesraumordnungsprogramm, die es gerade abgeliefert habe, kommt
       beispielsweise die Öffnung weiterer Waldflächen für die Windenergie
       überhaupt nicht gut weg. Ähnliches gelte für Stellungnahmen zu
       LNG-Terminals und anderen Dingen.
       
       Trotzdem halte er diese Art der Auseinandersetzung für wichtig und richtig,
       sagt Meyer. „Wir wollen, dass der [4][Naturschutz genauso eine starke Lobby
       hat wie andere Interessenvertreter auch].“ Das hat allerdings auch der
       Landesrechnungshof nicht grundsätzlich infrage gestellt. Der kritisiert
       bloß die gewählte Konstruktion.
       
       16 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ruecktritt-in-Niedersachsen/!6076328
 (DIR) [2] https://www.labuen.de/
 (DIR) [3] /Christian-Meyer/!t5012247
 (DIR) [4] /Lobbyismus-in-der-Politik/!6060395
       
       ## AUTOREN
       
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