# taz.de -- AI-Verordnung der EU: Streit um KI-Training mit Artikeln
       
       > Der neue AI-Act der EU lässt Fragen nach dem Verhältnis von Medien und KI
       > offen. Zum Beispiel: Darf man KIs mit journalistischen Texten füttern?
       
 (IMG) Bild: Die KIs werden auch mit journalistischen Texten trainiert
       
       taz | Künstliche Intelligenz (KI) wird immer klüger, weil sie mit
       journalistischen Texten trainiert wird. Bisher bekommen
       Journalist:innen dafür aber keinen Cent. [1][Die geplante KI-Verordnung
       der EU, auch AI-Act genannt], soll zumindest für Transparenz sorgen und
       Medien die Durchsetzung ihrer Interessen erleichtern.
       
       Der AI-Act ist eine Verordnung der EU, die ohne weitere Umsetzung direkt in
       allen EU-Staaten gilt. Der entscheidende Passus für Journalist:innen
       steht in Artikel 52c. Danach müssen die Anbieter von großen
       KI-Sprachmodellen „ausreichend detaillierte Zusammenfassungen“
       veröffentlichen, mit welchen Texten sie ihre KI trainiert haben.
       
       Diese Passage wurde [2][auf Druck der deutschen „Initiative Urheberrecht“
       aufgenommen], einem Zusammenschluss von rund 40 Organisationen der
       Kreativwirtschaft. „Ausreichend detailliert ist eine Zusammenfassung, wenn
       sie den Urhebern hilft, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Hanna Möllers, die
       Justiziarin des Deutschen Journalistenverbands (DJV), die an den
       Verhandlungen beteiligt war.
       
       ## Recht auf Schadenersatz
       
       Die entscheidende Frage bleibt aber offen. Durften KI-Firmen wie Open AI,
       bekannt für ChatGPT, ohne zu fragen und zu bezahlen ihre Modelle mit
       journalistischen und anderen Texten trainieren? Wenn nein, dann können
       betroffene Urheber auf Schadenersatz klagen, um an den zu erwartenden
       Gewinnen zu partizipieren.
       
       Die Firmen berufen sich auf eine Sonderregelung für Text- und Data-Mining
       (TDM), die 2019 in die EU-Urheberrichtlinie eingefügt wurde und inzwischen
       auch im deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 44b) steht. Wenn große Text- und
       Datenmengen maschinell durchsucht werden, um Muster zu erkennen, müssen die
       Firmen weder fragen noch zahlen. Die Urheber haben dann nur die
       Möglichkeit, dies generell zu verweigern. Bei Texten, die im Internet
       stehen, muss der Vorbehalt „maschinenlesbar“ sein. Doch der Text wird dann
       oft auch nicht mehr von Suchmaschinen gefunden.
       
       Die Initiative Urheberrecht hält die Data-Mining-Ausnahme ohnehin nicht für
       anwendbar. „Mustererkennung und KI-Training ist nicht dasselbe“, so
       Möllers. Die Initiative prüft mit dem Verlegerverband BDZV nun eine Klage.
       
       ## KI-Training nicht leicht nachweisbar
       
       Dabei gibt es mehrere Probleme. Es muss ein Kläger gefunden werden, dessen
       Text nachweisbar für KI-Training benutzt wurde. Das ist nicht so einfach,
       denn die neue Transparenzpflicht durch den AI-Act gilt erst nach einer
       Übergangszeit.
       
       Dazu sitzen die meisten KI-Firmen in den USA, wo sie wohl auch ihre KI
       trainiert haben. In den USA gibt es keine Data-Mining-Ausnahme, sondern
       eine Ausnahme für „Fair use“ (angemessene Verwendung). In den USA ist schon
       rund ein Dutzend Klagen anhängig, [3][die bekannteste stammt von der New
       York Times und richtet sich gegen Open AI].
       
       Neben den Gerichten hofft die Initiative Urheberrecht auch weiter auf den
       Gesetzgeber. Ab 2026 wird die EU-Urheberrichtlinie evaluiert. Dann soll, so
       die Forderung, eine ausdrückliche Vergütungspflicht für das Training von
       KI-Modellen in die Richtlinie aufgenommen werden. Die Zahlungen der
       KI-Firmen könnten dann von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort
       eingefordert und an die Journalist:innen verteilt werden.
       
       15 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /FAQ-zum-neuen-AI-Act-der-EU/!5991054
 (DIR) [2] /Buendnis-fordert-KI-Regeln/!5988382
 (DIR) [3] /OpenAI-und-Microsoft-verklagt/!5981722
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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