# taz.de -- AfD gegen Verfassungsschutz: Der Druck auf die AfD steigt
       
       > Schon lange warnt Verfassungsschutzchef Haldenwang vor einer
       > Radikalisierung der AfD. Bald könnte eine Einstufung als „gesichert
       > rechtsextrem“ folgen.
       
 (IMG) Bild: Thomas Haldenwang (Mitte), Nancy Faeser und BKA-Chef Holger Münch stellen Mitte Februar Maßnahmen gegen Rechtsexremismus vor
       
       Berlin taz | Erst kürzlich saß Thomas Haldenwang neben
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) [1][auf einer Pressekonferenz in
       Berlin] und warnte dort vor den „Rechtsextremen im Bundestag“. Auch zuvor
       wurde der Präsident des Bundesamt fürs Verfassungsschutz deutlich und
       erklärte, dass sich die AfD nur in eine Richtung bewege – ins
       Rechtsextreme. Innerhalb der Partei gebe es „starke verfassungsfeindliche
       Strömungen, deren Einfluss weiter zunimmt“. Vertreter äußerten
       „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“, so Haldenwang.
       
       Tatsächlich führt der Verfassungsschutz die AfD bereits [2][seit drei
       Jahren als rechtsextremen „Verdachtsfall“]. Seitdem sammelt das Amt weiter
       Belege, beobachtet die Partei in Bund und Ländern, setzt dafür auch V-Leute
       ein. Bis heute aber wehrt sich die AfD juristisch gegen die Einstufung. Ab
       dem 12. März wird es nun ernst.
       
       Dann nämlich entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter
       Instanz über die Berufung der AfD gegen die „Verdachtsfall“-Einstufung.
       Zwei Verhandlungstage sind eingeplant. In erster Instanz hatte das
       Verwaltungsgericht Köln im März 2022 dem Geheimdienst [3][weitgehend recht
       gegeben]. Und angesichts der jüngsten Äußerungen Haldenwangs ist es gut
       möglich, dass der Verfassungsschutz bei einem Erfolg in Münster zeitnah den
       nächsten Schritt geht und [4][die AfD als „gesichert rechtsextrem“
       hochstuft].
       
       Laut einer Gerichtsentscheidung Anfang Februar darf der Verfassungsschutz
       bereits die AfD-Jugendorganisation [5][Junge Alternative als erwiesen
       rechtsextrem einstufen]. Gleiches gilt auch bereits für die Landesverbände
       Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, weil die dort
       völkisch-nationalistische Strömung um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke
       schon länger dominiert.
       
       ## Hochstufung der AfD in Kürze?
       
       Die [6][Süddeutsche Zeitung berichtet nun], dass für die Hochstufung
       bereits ein neues Gutachten in Arbeit ist, zitiert interne Vermerke und
       E-Mails aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Seit April 2023 liege
       dafür eine Gliederung vor, anhand derer Rassismus, Autoritarismus, aber
       auch das Verhältnis zu Russland herausgearbeitet werde. Abgewartet werde
       nur noch der Ausgang des Prozesses in Münster, um gegebenenfalls auf
       Einwände des Gerichts eingehen zu können.
       
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich dazu auf taz-Anfrage nicht
       äußern – dies tue man bei „behördeninternen Arbeitsabläufen“ grundsätzlich
       nicht. Auch der AfD-Bundesvorstand lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.
       Parteivize Stephan Brandner stichelte aber auf X, vormals Twitter: „An die
       Schlapphüte: Ihr könnt soviel hetzen, provozieren, zersetzen, erfinden und
       lügen: Es wird nichts nützen.“
       
       Dass beim Verfassungsschutz beständig Informationen zur AfD
       zusammengetragen werden, ist kein Geheimnis. Schon das Gutachten von 2021
       zur AfD-Einstufung als Verdachtsfall umfasste gut 1.000 Seiten, es wurde
       seitdem fortlaufend aktualisiert. Ausgewertet wurden dort Reden und
       Social-Media-Postings, in denen AfD-Politiker*innen etwa gegen Muslime oder
       Geflüchtete hetzten. Aufgelistet wurden Vernetzungen der Partei zu
       rechtsextremen Gruppierungen wie den Identitären. Die Partei mache die
       Demokratie generell verächtlich, sie pflege ein völkisches Menschenbild und
       schließe damit Gruppen von Migranten vom Staatsvolk aus, konstatierte der
       Verfassungsschutz. Immer wieder wurde auf Höcke und sein früheres
       „Flügel“-Netzwerk verwiesen, das beständig an Einfluss in der Partei
       gewinne.
       
       ## „Sound der Demokratieverächter“
       
       Dass sich die AfD stetig weiter radikalisiert, davor warnt aktuell auch
       [7][Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes]. In
       Thüringen habe es seit der Einstufung als Verdachtsfall von 2021 „keine
       politische Mäßigung der Vertreter der Partei gegeben“, sagte Kramer am
       Montag der taz. Im Gegenteil trete Höcke „mit dem Gestus eines Mannes im
       Widerstand auf“, die Partei spreche von einem „Altparteienkartell“ oder der
       „Systempresse“. „Das ist der Sound der Demokratieverächter der Weimarer
       Republik.“ Und mehrere Auftritte von Höcke mit AfD-Chefin Alice Weidel
       oder die Übernahme seines Vokabulars zeigten auch die „großen
       Schnittmengen“ zum Bundesvorstand.
       
       Auch in der Ampel wird diese Analyse geteilt. Bisher habe der
       Verfassungsschutz „immer sorgfältig gearbeitet und seine Einschätzungen
       haben vor den Gerichten immer Bestand gehabt“, sagte die
       SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge der taz. „Sollte der
       Verfassungsschutz zu der Erkenntnis gelangen, dass die AfD als gesichert
       rechtsextrem einzustufen ist, dann gehe ich davon aus, dass auch diese
       Einstufung nach den erforderlichen Kriterien und Maßstäben gerichtsfest
       ist.“
       
       Bundesinnenministerin Faeser betonte zuletzt indes, dass eine Einstufung
       keine politische Entscheidung sei. Vielmehr sei es die gesetzliche Aufgabe
       des Verfassungsschutzes, Bedrohungen gegen die freiheitlich demokratische
       Grundordnung zu beobachten – und der komme das Amt nach.
       
       Vor Gericht in Münster wird es in Kürze nun zentral um die Frage gehen,
       inwieweit einzelne, vor allem völkische Äußerungen von Höcke und anderen
       der Gesamtpartei anzurechnen sind. Und ob und wie weit sein früheres
       „Flügel“-Netzwerk weiter die Partei dominiert. Eine ganz schnelle Reaktion
       des Verfassungsschutz nach der Entscheidung in Münster wird es wohl nicht
       geben: Zunächst dürfte das Bundesamt die schriftliche Urteilsbegründung
       abwarten – was einige Wochen dauern wird.
       
       26 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] /Verfassungsschutz-arbeitet-an-Einstufung/!5994391
 (DIR) [5] /Verwaltungsgericht-hat-entschieden/!5990783
 (DIR) [6] https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-rechtsextremismus-verfassungsschutz-gutachten-1.6394686
 (DIR) [7] /Geheimdienstchef-ueber-Fluegel/!5667643
       
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