# taz.de -- Schutz vor autoritären Angriffen: Gefährdetes Verfassungsgericht
       
       > Eine Gruppe von Verfassungsrechtler:innen stellt drei Modelle vor,
       > wie man das höchste Gericht besser vor autoritären Angriffen schützen
       > kann.
       
 (IMG) Bild: Weiterhin verfassungsmäßig den Hut aufhaben: Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
       
       Freiburg taz | Eine Gruppe von Verfassungsrechtler:innen bringt
       Schwung in eine Diskussion, die seit 2018 geführt wird: Wie kann man
       verhindern, dass eine neue autoritäre Mehrheit des Bundestags das
       Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan ausschaltet? In einer
       dreiseitigen Bestandsaufnahme bisheriger Vorschläge hat die Gruppe drei
       Modelle zusammengetragen, wie mit Grundgesetzänderungen die „Resilienz“ des
       Verfassungsgerichts verbessert werden kann.
       
       Der Gruppe gehören unter anderem die Ex-Verfassungsrichter:innen Gabriele
       Britz und Michael Eichberger an sowie der Rechtsprofessor Klaus-Ferdinand
       Gärditz und Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins.
       Aktive Verfassungsrichter:innen und Politiker:innen waren nicht
       dabei. Das Diskussionspapier liegt der taz vor. Alle drei Modelle einer
       Grundgesetzänderung wollen verhindern, dass eine autoritäre Mehrheit des
       Bundestags mit einfacher Mehrheit die Regeln für die Wahl und Arbeit des
       Verfassungsgerichts ändern können.
       
       Erste Variante ist eine „Einvernehmenslösung“. In Artikel 94 des
       Grundgesetzes könnte folgender Satz eingefügt werden: „Gesetzliche
       Bestimmungen zum Aufbau des Gerichts, zu Wahl und Status der Richterinnen
       und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie wesentliche
       Verfahrensregeln ergehen im Einvernehmen mit dem Plenum des
       Bundesverfassungsgerichts.“ Ohne Zustimmung der Karlsruher Richter:innen
       könnte der Bundestag also nichts ändern.
       
       Die zweite Variante würde in Artikel 94 folgenden Passus einfügen:
       „Gesetzliche Bestimmungen zum Aufbau des Gerichts, zu Wahl und Status der
       Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie wesentliche
       Verfahrensregeln bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder
       des Bundestags.“ Die Regelungen blieben im Bundesverfassungsgerichtsgesetz,
       könnten aber ausnahmsweise nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
       
       In der dritten Variante würden zahlreiche Einzelregelungen direkt im
       Grundgesetz verankert, etwa die Wahl der Verfassungsrichter:innen mit
       Zweidrittelmehrheit, die Begrenzung der Amtszeit auf 12 Jahre, das Verbot
       der Wiederwahl. Die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes würden dadurch
       deutlich länger.
       
       Am Wochenende hatten sich bereits die Rechtspolitiker Johannes Fechner
       (SPD) und Stephan Thomae (FDP) für Grundgesetzänderungen zum Schutz des
       Verfassungsgerichts ausgesprochen. Am Montag zeigte auch die
       CDU/CSU-Fraktion Bereitschaft, an der Diskussion teilzunehmen. „Wir teilen
       die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und
       insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte Fraktionsvize Andrea
       Lindholz (CSU) den Zeitungen der Funke-Gruppe.
       
       Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag
       und Bundesrat erforderlich.
       
       30 Jan 2024
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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