# taz.de -- Karlsruhe zu Coronageldern: Das Urteil und die Klima-Folgen
       
       > Das oberste Gericht hat die Umwidmung von Coronageldern für Klimaprojekte
       > verboten. Was das für die Klimapolitik der Ampel bedeutet.
       
 (IMG) Bild: Ausbau der Bahn: Nur was bereits bewilligt war, wird umgesetzt, Baustelle bei Frankfurt/M
       
       Es ist ein harter Schlag für die Klimapolitik der Bundesregierung: Nachdem
       das [1][Bundesverfassungsgericht] untersagt hat, ursprüngliche
       Kreditermächtigungen für Coronahilfen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den
       Klima- und Transformationsfonds zu verschieben, ist ihr wichtigstes
       klimapolitisches Instrument dramatisch unterfinanziert.
       
       Durch das Urteil vom vergangenen Mittwoch brechen mehr als ein Viertel der
       Mittel für einen klimagerechten Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft weg.
       Die Bundesregierung stehe vor einem finanzpolitischen Desaster, sagte der
       Vorsitzende der Noch-Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch: „Der
       Bundesfinanzminister steht da wie ein begossener Pudel.“
       
       Ursprünglich wollte die Bundesregierung bis 2027 rund 212 Milliarden Euro
       investieren, unter anderem in Energiewende-Projekte, den Ausbau der
       Deutschen Bahn und Ladesäulen für E-Autos. Jetzt hat Bundesfinanzminister
       Christian Lindner (FDP) eine Sperre für alle Projekte verhängt, die noch
       nicht bewilligt wurden.
       
       Bereits zugesagte Förderungen sollen aber gewährt werden, etwa für
       Maßnahmen zur Gebäude-Energieeffizienz. Was genau Bestand haben wird, ist
       noch nicht klar. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass der
       Wirtschaftsplan für den Klimafonds „zügig“ überarbeitet wird. Da Lindner
       Steuererhöhungen ausschließt, dürfte das Schließen der Milliardenlücke
       schwierig werden.
       
       ## Wo soll das Geld jetzt herkommen?
       
       Der Klimafonds ist als Sondervermögen des Bunds angelegt. Damit steht er
       neben dem Bundeshaushalt. Die ursprünglich für die Bewältigung der
       Coronakrise bewilligten Kredite wären deshalb nicht im Bundeshaushalt
       erschienen. Die [2][Schuldenbremse] so zu umgehen, ist unzulässig,
       urteilten die Verfassungsrichter:innen. Damit stehen dem Fonds nur
       noch die bisherigen Rücklagen und künftigen Einnahmen aus dem CO2-Preis zur
       Verfügung.
       
       Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, den [3][CO2-Preis zum 1.
       Januar von 30 auf 40 Euro pro Tonne anzuheben], 2025 soll er auf 50 Euro
       steigen. Das hat Folgen für Verbraucher:innen. Denn durch den höheren
       CO2-Preis werden die Kosten für Sprit und fürs Heizen mit Fossilen steigen.
       Den CO2-Preis stärker anzuheben, um den Klimafonds finanziell besser
       auszustatten, würde die Kosten weiter hochtreiben.
       
       Ursprünglich sollte aus dem Fonds ein Klimageld für alle Bürger:innen
       finanziert werden, um die Belastungen durch den höheren CO2-Preis zu
       dämpfen. Obwohl die Ampel-Parteien das in ihrem Koalitionsvertrag
       vorgesehen haben, sieht die Bundesregierung – auch in den Plänen zum
       Klimafonds – bislang nichts zur Finanzierung vor.
       
       18 Nov 2023
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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