# taz.de -- Politisch aktiver Kurde aus Nürnberg: Und wieder droht die Abschiebung
       
       > Murat Akgül soll zum zweiten Mal in die Türkei abgeschoben werden. Sein
       > Anwalt befürchtet, dass der Kurde dort inhaftiert wird.
       
 (IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht Augsburg revidierte den Offensichtlichkeitsbescheid des Bamf
       
       Nürnberg taz | Das Leben von Murat Akgül verlief in geordneten Bahnen: Der
       Kurde wohnte seit 30 Jahren in Nürnberg, hatte sich eine Eigentumswohnung
       zugelegt und eine Familie gegründet. Dann brachte der deutsche
       Verfassungsschutz sicherheitsrechtliche Erkenntnisse gegen ihn vor, die zu
       einem Ausweisungsbescheid der Ausländerbehörde Nürnberg führten. Im Mai
       2019 wurde er in die Türkei abgeschoben.
       
       Der Hintergrund: Murat Akgül setzt sich für die Rechte der Kurd*innen in
       der Türkei ein und hat in dem Zusammenhang mehrmals an Demonstrationen
       teilgenommen. Dabei habe er auch eine Fahne der Kurdenmiliz YPG getragen.
       Der Verfassungsschutz vermutet eine Funktionärstätigkeit für die verbotene
       kurdische Arbeiterpartei PKK, Akgül bestreitet das. Keine Veranstaltung, an
       der er teilgenommen hat, sei verboten gewesen oder von einer verbotenen
       Organisation angemeldet worden, betont er.
       
       Als er in die Türkei abgeschoben wurde, musste er die Grenzpolizei über die
       Gründe für seine Abschiebung anlügen, erzählt Akgül. Sonst wäre er wohl
       festgenommen worden. [1][Er tauchte unter und floh mit der Hilfe von
       Schleppern zurück in Richtung Deutschland]: vier Wochen über die
       Balkanroute, eine höllische Odyssee.
       
       Der Vater von vier Kindern darf bis heute nicht wieder zu Hause einziehen.
       [2][Zunächst lebte er in einem Ankerzentrum, heute in einer
       Gemeinschaftsunterkunft bei Augsburg.] Dreimal wöchentlich muss er sich bei
       der Polizei melden. Sein Anwalt Yunus Ziyal teilt mit, dass die Klage eines
       Kollegen gegen die Ausweisung von Akgül nach wie vor beim
       Verwaltungsgericht Ansbach liegt.
       
       ## In der Türkei droht Akgül die Festnahme
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat den Asylantrag des
       zurückgekehrten Murat Akgül im November 2020 als „offensichtlich
       unbegründet“ abgelehnt. Dabei handelt es sich um eine verschärfte
       Ablehnung, durch die der Asylbewerber mit einer sofortigen Abschiebung
       rechnen muss.
       
       Ziyal reichte sofort einen Eilantrag gegen die Entscheidung ein. Er halte
       sie für absurd: „Man muss davon ausgehen, dass Herr Akgül den Behörden in
       der Türkei spätestens jetzt bekannt ist und bei der Einreise sofort
       festgesetzt würde. Bei Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden ist Folter
       nicht auszuschließen.“
       
       Tatsächlich revidierte das Verwaltungsgericht Augsburg den
       Offensichtlichkeitsbescheid des Bamf, nicht aber die Ablehnung des
       Asylantrags an sich. Auf Anfrage teilt das Gericht mit, Akgül habe nicht
       glaubhaft machen können, dass ihm „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine
       flüchtlingsrelevante Verfolgung droht“.
       
       Das Gericht argumentiert, dass Akgül nicht „vorverfolgt“ geflohen sei. Die
       Polizei in Istanbul habe ihn zwar mehrere Stunden vernommen, im Endeffekt
       aber keine Klage gegen ihn erhoben. Außerdem gehe aus den in der
       Zwischenzeit über den Fall erschienenen Artikeln nicht hervor, dass Akgül
       Mitglied der PKK sei, er habe ja in der Tat nur an Demonstrationen
       teilgenommen.
       
       An dieser Stelle wird es juristisch etwas „widersprüchlich“, sagt der
       Anwalt Yunus Ziyal. Während das Verwaltungsgericht Augsburg seinen
       Mandanten nicht für ausreichend involviert in die Strukturen der PKK halte,
       um in der Türkei tatsächlich Verfolgung befürchten zu müssen, rechnen die
       bayerischen Behörden ihn genau diesen Strukturen zu, um eine Ausweisung zu
       rechtfertigen.
       
       Auch nach drei Jahren in diesem Verfahren kann sich Yunus Ziyal die
       besondere Härte des Vorgehens gegen seinen Mandanten, der in der
       Zwischenzeit auch nicht mehr auffällig geworden sei und in Augsburg wieder
       als Gebäudereiniger arbeitet, nicht vollständig erklären: „Es ist ein
       Reflex gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden. Wenn die
       Verfolgungsbehörden aber Erkenntnisse hätten, die auf eine Bedrohung
       hinweisen, sollen sie ihn anklagen. Das passiert aber genau nicht. Menschen
       wie Herrn Akgül gibt es Hunderte in Deutschland. Es ist ein bisschen, als
       hätte man sich genau auf ihn eingeschossen und will den Fehler nun nicht
       korrigieren.“
       
       Während Murat Akgül und sein Anwalt nun darauf warten, dass das
       Verwaltungsgericht Ansbach den Prozess um seine Ausweisung terminiert,
       läuft die Frist ab, in der er das Land erneut verlassen müsste. Yunus Ziyal
       überlegt unterdessen, welche migrationsrechtlichen Instrumente ihm im
       weiteren Verlauf überhaupt noch zur Verfügung stehen.
       
       19 Apr 2022
       
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 (DIR) Andreas Thamm
       
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