# taz.de -- Berliner Senat mit Jein zum Volksentscheid: Keine einheitliche Haltung
       
       > Die Stellungnahme zum Volksentscheid über die Enteignung großer
       > Wohnungseigentümer parallel zu den Wahlen ist da: Rot-rot-grün sagt weder
       > Ja noch Nein.
       
 (IMG) Bild: Den Wahlunterlagen liegt dieses Jahr auch eine Stellungnahme des Senates bei (Symbolfoto)
       
       Das hätte man sich sparen können: [1][Die Stellungnahme des Senats zum
       Volksentscheid] über die Enteignung großer Wohnungseigentümer parallel zu
       den Wahlen am 26. September sagt weder „Ja“ noch „Nein“ und beschränkt sich
       auf ein paar weithin bekannte Anmerkungen und Argumente. Diese wenig
       sagenden knapp 5.000 Zeichen erst gar nicht zu verschicken, würde die
       Informationssendung an alle Wahl- und Abstimmungsberechtigten vielleicht
       verbilligen können und hätte damit doch noch etwas Gutes gehabt.
       
       Denn Grundidee einer solchen Stellungnahme ist ja, jenen eine Handreichung
       zu geben, die sich noch keine Meinung gebildet haben, die aber vielleicht
       wissen wollen, wie ihre Landesregierung dazu steht. Schließlich bekommt die
       Initiative, die den jeweiligen Volksentscheid trägt – in diesem Fall
       [2][„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“] –, von der Wahlleitung dafür genauso
       viel Platz eingeräumt.
       
       Dass tatsächlich viele der rund 2,5 Millionen Berliner, an die diese
       Stellungnahme nun im August geht, bewusste 5.000 Zeichen lesen, ist
       allerdings sowieso mehr ein frommer Wunsch: Im Vergleich zu dieser
       Infosendung ist fast jedes Wahlprogramm optisch attraktiver aufbereiteter
       Lesestoff.
       
       Dass „Jein“ der Stellungnahme kann aber auch nicht überraschen, wenn die
       den Senat tragenden Parteien zum Abstimmungsthema bekanntermaßen seit
       vielen Monaten unterschiedliche Meinungen haben. 2014, beim Volksentscheid
       gegen die geplante Bebauung am Tempelhofer Feld, waren sich die damaligen
       Koalitionäre SPD und CDU einig, beim jetzigen Thema Enteignung aber liegen
       SPD, Linkspartei und Grüne weit auseinander.
       
       ## Kein allein herrschender König
       
       Deshalb war es am Dienstag sehr schlicht von den Christdemokraten, sofort
       nach der Senatssitzung mit gleich zwei Pressemitteilungen von Fraktion und
       Partei zu reagieren und der Landesregierung die Handlungsfähigkeit
       abzusprechen. Ein „Dokument politischer Ohnmacht“ ist die Stellungnahme aus
       CDU-Sicht und „eine mietenpolitische Niederlage der SPD und ihres
       Regierenden Bürgermeister, der sich in dieser richtungsweisenden
       Entscheidung nicht durchsetzen kann“.
       
       Wenn aber Uneinigkeit bei einer Frage sofort zu dieser Einschätzung führte,
       wäre schnell jede, aber auch jede Landesregierung als handlungsunfähig
       einzuordnen, in der nicht eine Partei allein regiert. Und was das
       Durchsetzen angeht: Richtlinienkompetenz hin oder her – ein Regierender
       Bürgermeister ist kein allein herrschender König.
       
       Wenn in einer Koalition von drei Parteien nur eine Enteignungen klar
       ablehnt, kann da einfach keine klare Position rauskommen, die alle drei
       unterschreiben. Wenn die CDU tatsächlich anderes erwartet, offenbart das
       ein merkwürdiges Demokratie- und Führungsverständnis.
       
       24 Jul 2021
       
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 (DIR) Stefan Alberti
       
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