# taz.de -- Clubs sind Kulturstätten: Raus aus der Schmuddelecke
       
       > Der Bundestag hat beschlossen, dass Musikclubs baurechtlich als
       > Kulturstätten gelten. Die Clubkultur kann so besser vor Verdrängung
       > geschützt werden.
       
 (IMG) Bild: Am Berghain in Berlin, vor Schließung der Kunstausstellung am 1.11.2020
       
       Für die Clubs der Republik war es ein Tag zum Feiern: Am Freitag hat der
       Bundestag beschlossen, dass Musikclubs fortan baurechtlich als
       Kulturstätten anerkannt werden. In der Baunutzungsverordnung, die
       bundesweit die Bebauung von Grundstücken regelt, werden Clubs und
       Livespielstätten nun als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ eingestuft – und
       nicht wie bisher als „Vergnügungsstätten“.
       
       Das bedeutet, dass sie mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern
       gleichgesetzt – und damit rechtlich bessergestellt – werden. Das Berghain
       gilt dann genauso als Kulturort wie die Philharmonie. Aufgrund der
       Neuregelung können bestehende Veranstaltungsorte nicht mehr so leicht
       verdrängt werden, neue Clubs haben zum Beispiel auch Chancen, in
       Wohngebieten eröffnen zu können.
       
       „Mit dieser Entscheidung wird endlich anerkannt, welchen Wert Clubkultur
       für die Gesellschaft und die Stadtentwicklung hat. Wir können jetzt auch
       ganz anders argumentieren, wenn ein Club einem Bauvorhaben weichen oder ein
       neuer Standort für einen Veranstaltungsort gefunden werden soll“, sagt
       [1][Pamela Schobeß, Vorständin der Clubcommission (Verband der Berliner
       Clubkultur)] der taz. „Die Gesetzesänderung wird der Verödung von
       Stadtzentren und Innenstädten entgegenwirken.“
       
       Gerade [2][in Städten wie Berlin und Hamburg] fürchtete die Musikszene,
       dass Clubs und subkulturelle Orte nach und nach aus dem Zentrum verdrängt
       werden könnten.
       
       ## Bislang wie Bordelle
       
       Bislang waren Musikclubs als „Vergnügungsstätten“ klassifiziert (wie
       Spielhallen oder Bordelle). Baurechtlich sind sie daher bis heute nur in
       Kerngebieten sicher zulässig, in reinen Wohngebieten und Industriegebieten
       dagegen nicht. Die Gesetzesnovelle wurde möglich, weil sich im Frühjahr
       2020 ein Parlamentarisches Forum Clubkultur (mit Mitgliedern von Grünen,
       SPD, FDP, Linken und CDU) gegründet hatte.
       
       Im Juli vergangenen Jahres hatte sich das Bündnis mit dem Anliegen an
       Bauminister Horst Seehofer (CSU) gewandt, am Mittwoch vergangener Woche
       wurde der Antrag im Bauausschuss dann fast einstimmig beschlossen, am
       Freitag im Bundestag bestätigt. Caren Lay (Linke), Mitglied des
       Parlamentarischen Forums Clubkultur, nannte die Novelle einen „Meilenstein,
       um die bedrohte Clubkultur zu retten“ und aus der „Schmuddelecke“
       herauszuholen.
       
       Im Bundesland Berlin war schon im November 2020 etwas in Bewegung geraten,
       als das Abgeordnetenhaus Clubs als Kulturstätten anerkannte – ein Beispiel,
       dem das Land Bremen vergangene Woche folgte. In Berlin konnte man auf diese
       Weise etwa sicherstellen, dass Clubs bei der Schalldämmung weiter
       unterstützt werden (mit einem Lärmschutzfonds) und dass sie bei Bauvorhaben
       berücksichtigt werden.
       
       Aber das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht, erst mit der nun beschlossenen
       Änderung gibt es den entscheidenden Hebel, um Clubkultur wirksam zu
       schützen. In der Post-Corona-Zeit wird die Gesellschaft solche Kulturorte
       dringend brauchen.
       
       9 May 2021
       
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