# taz.de -- Todesfall Amad Ahmad in der JVA Kleve: Die Polizei löscht Daten
       
       > Amad Ahmad saß unrechtmäßig in Haft und starb in Folge eines Brandes in
       > seiner Zelle. Weil Daten verschwanden, ist Aufklärung unmöglich.
       
 (IMG) Bild: In dieser Zelle war der junge Syrer Amad A. unrechtmäßig eingesperrt
       
       Die Polizei in Nordrhein-Westfalen muss ein unglaubliches Versagen
       einräumen. Es geht um den Fall des monatelang illegal eingesperrten und
       [1][2018 in seiner Gefängniszelle verbrannten Amad Ahmad in Kleve].
       Angeblich „versehentlich“ sind in den Fahndungssystemen der Polizei die
       Originaldaten, mit denen die Gründe für die unrechtmäßige Haft des Kurden
       rekonstruiert werden konnten, gelöscht worden – entgegen der ausdrücklichen
       Weisung des vom Christdemokraten Herbert Reul geführten
       NRW-Innenministeriums.
       
       Das hatte bereits am 3. Dezember 2018 angeordnet, „sicherzustellen, dass es
       nicht zu Löschungen kommt“. Denn in Düsseldorf will ein Parlamentarischer
       Untersuchungsausschuss des Landtags aufklären, warum Amad Ahmad starb. „Ein
       Skandal“ sei das Verschwinden der Polizei-Datensätze, sagt der grüne
       Abgeordnete Stefan Engstfeld. Und nur ein Teil einer ganzen „Kette von
       Ungereimtheiten und Ermittlungspannen“. „Das Vertrauen in die Polizei“
       werde erneut erschüttert, warnt auch SPD-Landtagsfraktionsvize Sven Wolf.
       
       Klar ist bisher nur: Amad Ahmad wurde am 6. Juli 2018 verhaftet, weil er an
       einem Baggersee in Geldern vier Frauen mit „sexuellen Andeutungen“ genervt
       haben soll. Nachdem eine von ihnen ihren Vater, einen Polizisten, anrief,
       wartete er auf einer Parkbank auf die Streifenwagen. Vorgeworfen wurde ihm
       „Beleidigung auf sexueller Grundlage“.
       
       Für eine mehrmonatige Haft reicht das keinesfalls aus. Trotzdem saß der
       damals 26-Jährige bis zum 17. September 2018 in der Justizvollzugsanstalt
       Kleve. Dann brannte seine Zelle. Amad Ahmad wurde schwerst verletzt,
       [2][starb am 29. September an „Multiorganversagen nach
       Verbrennungskrankheit“.]
       
       ## Eine bloße Verwechslung?
       
       Unglaublich bleibt die Begründung der Haft: Der als „hellhäutig“
       beschriebene Amad Ahmad soll mit einem „schwarzhäutigen“ Amedy G. aus dem
       afrikanischen Mali verwechselt worden sein, der per Haftbefehl gesucht
       wurde. Möglich gemacht haben soll das eine „Personenzusammenführung“, mit
       der Informationen aus der NRW-Datenbank ViVA und dem Bundes-Polizeiregister
       Inpol vermischt wurden. Vorliegende Fotos der beiden Männer [3][will
       niemand kontrolliert haben.]
       
       Die von den Anwälten der Familie Amad Ahmads beauftragte Datenanalystin
       Annette Brückner will außerdem Lücken im ViVA-Veränderungsprotokoll
       festgestellt haben. Im Raum steht damit der Vorwurf, Polizist*innen
       könnten die Datenbank manipuliert haben, um den vor dem syrischen
       Assad-Regime nach Deutschland Geflohenen weiter in Haft zu halten.
       
       Die ermittelnde Oberstaatsanwältin Sandra Posegga räumte vor dem
       Untersuchungsausschuss ein, dass dies bisher nur vom Landeskriminalamt, der
       Landeszentrale polizeiliche Dienste und einem Software-Hersteller
       untersucht wurde. Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung wurden im Februar
       2021 dennoch [4][auch gegen den letzten verdächtigen Polizisten
       eingestellt]. Die Anwälte haben deshalb noch einmal Strafanzeige wegen
       Datenveränderung und Strafvereitelung im Amt gestellt.
       
       Im Untersuchungsausschuss wollen die Regierungsfraktionen aus CDU und FDP
       trotzdem erst jetzt einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Dabei dürfte
       dessen Arbeit, etwa durch Simulationen, schwierig bis unmöglich sein: „Was
       soll das jetzt noch bringen? Die Original-Datensätze sind nicht mehr
       vorhanden“, bilanzierte der grüne Abgeordnete Engstfeld gegenüber der taz
       bitter: „Auf einer verschwundenen Tatwaffe kann man auch keine
       Fingerabdrücke mehr finden“.
       
       13 May 2021
       
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