# taz.de -- Mehr Rechte für Bundespolizei: Big Brother ist hearing you
       
       > Telefonate dürfen künftig präventiv abgehört und E-Mails mitgelesen
       > werden. Die Koalition einigte sich auf mehr Befugnisse für die Polizei.
       
 (IMG) Bild: Erstmals soll die Bundespolizei Telefonate und E-Mail-Verkehr überwachen können
       
       BERLIN taz | Die Bundespolizei soll künftig präventiv Telefonate und
       E-Mail-Verkehr überwachen können. Darauf einigten sich am Wochenende
       führende Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD. Die sogenannte Quellen-TKÜ mit
       Staatstrojanern soll die Bundespolizei aber nur punktuell gegen Schleuser
       einsetzen können.
       
       Die Polizei ist in Deutschland vor allem Sache der 16 Bundesländer, der
       Bund ist hier nur in Randbereichen zuständig. So hat das Bundeskriminalamt
       vor allem Befugnisse in der Terrorbekämpfung und zur technischen
       Unterstützung der Landespolizeien. Die Bundespolizei ist im Kern für die
       Sicherheit an den Grenzen, im Bahn- und Flugverkehr zuständig. Bis 2005
       hieß die Bundespolizei noch Bundesgrenzschutz.
       
       In einem größeren Paket wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
       seiner Bundespolizei ursprünglich mehr Befugnisse geben. So hätte sie
       flächendeckend in Bahnhöfen und Flüghäfen auch biometrische
       Gesichtserkennung betreiben können, um zum Beispiel gesuchte Terroristen zu
       fassen. Ein entsprechender [1][Pilotversuch im Berliner Bahnhof Südkreuz]
       zeigte, dass die Technik inzwischen einsatzreif ist.
       
       Im Januar legte Seehofer [2][einen ersten Referentenentwurf] vor, den
       allerdings Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) abblockte. Im Sommer
       scheiterte ein abgespeckter Entwurf am Widerstand von SPD-Chefin Saskia
       Esken. Seehofer hatte deshalb intern das Projekt wohl schon begraben.
       
       ## Knackpunkt: verschlüsselte Messengerdienste
       
       Doch dann verhandelten die Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD ohne das
       Ministerium und fanden einen nochmals abgespeckten Kompromiss, den sie bis
       zur Bundestagswahl im nächsten Herbst umsetzen wollen. Federführend waren
       hierbei die Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) und Dirk Wiese (SPD). Die
       größten Streitpunkte wie die Gesichtserkennung fehlen in ihrem
       Eckpunktepapier. Auch die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten
       (Onlinedurchsuchung) soll der Polizei nicht erlaubt werden.
       
       Erstmals soll die Bundespolizei aber Telefone, E-Mail- und SMS-Verkehr
       abhören oder mitlesen dürfen, um Straftaten zu verhindern. Es geht hier um
       Maßnahmen im Einzelfall mit Richtervorbehalt. Bei Landespolizeien ist
       präventives Abhören schon länger erlaubt. Die Bundespolizei durfte
       Telekommunikation dagegen bisher nur zur Strafverfolgung überwachen.
       
       Wenn verschlüsselt kommuniziert wird, soll die Bundespolizei künftig die
       sogenannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ) nutzen
       dürfen – allerdings nur, wenn es um die Verhütung von Menschenhandel und
       die geplante Einschleusung von Ausländern geht. Bei der Quellen-TKÜ
       platziert die Polizei eine Spähsoftware auf dem Computer oder dem
       Smartphone der Zielperson, die die Telekommunikation an der Quelle
       abgreift, bevor sie verschlüsselt wird.
       
       Ob die Bundespolizei die Quellen-TKÜ auch bei verschlüsselten
       Messenger-Diensten einsetzen darf, geht aus dem Eckpunktepapier, das der
       taz vorliegt, nicht hervor. Bei Messengern ist die Quellen-TKÜ besonders
       umstritten, weil die Spähsoftware hier nicht nur laufende Kommunikation
       abfängt, sondern auch auf gespeicherte Nachrichten auf der Festplatte
       zugreifen muss. Zur Strafverfolgung ist dies allerdings bereits seit 2017
       erlaubt.
       
       Spektakulär klingt, dass die Bundespolizei nun auch die Befugnis zum
       „finalen Rettungsschuss“ erhalten soll. Es geht dabei um die Erlaubnis, zum
       Beispiel einen Geiselnehmer im Bahnhof zu töten, wenn sonst keine andere
       Möglichkeit besteht, das Leben und die Gesundheit der Geisel zu retten.
       Faktisch haben solche Befugnisse aber nur symbolischen Wert, weil
       Polizisten sich auch im Dienst auf die allgemeinen Rechte zu Notwehr und
       Nothilfe berufen können.
       
       Im Lauf dieser Woche wollen sich die Innenpolitiker mit Minister Horst
       Seehofer über das weitere Vorgehen verständigen.
       
       1 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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