# taz.de -- Neuer alter Name für Berliner Polizei: Nicht mehr ganz so persönlich
       
       > Das am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossene neue Polizeigesetz
       > sorgt auch dafür, dass die Behörde Abschied vom Polizeipräsidenten nimmt.
       
 (IMG) Bild: Die Polizei bei der Arbeit. Und jetzt heißt auch die Behörde einfach Polizei
       
       Dass sich demnächst was ändern wird etwa im Briefverkehr, wo etliche
       Buchstaben entfallen werden, mag derzeit als eine recht randständige
       Angelegenheit zu bewerten sein. Ganz allgemein sowieso, weil es da statt um
       fehlende Buchstaben gerade mehr um Impfdosen und Testpackungen geht. Und
       auch beim Blick ins neue Polizeigesetz selbst, also dem Allgemeinen
       Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das am Donnerstag im Berliner
       Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, scheint das wenig weitere Rede wert.
       Schließlich wurde da über die [1][vergangenen Jahre hinweg] mehr zum
       Beispiel um die Kennzeichnungspflicht für die PolizeibeamtInnen gerungen
       (die bereits besteht und nun gesetzlich verankert ist) oder um die
       sogenannten Bodycams (die PolizistInnen künftig tragen können). Und nicht
       um die Frage, wie die Polizei nun heißen soll.
       
       Was einerseits also stimmt mit der Randnotiz. Und andererseits muss doch
       darauf verwiesen sein, dass in dem neuen Polizeigesetz jetzt eine ganz
       schön lange Tradition entsorgt wird, die immerhin bis ins Jahr 1809
       zurückreicht, als das Amt geschaffen wurde.
       
       Was wiederum andeuten mag, dass es allerhöchste Zeit war, endlich mal den
       Schlussstrich zu ziehen beziehungsweise die Buchstaben zu kappen.
       
       Es geht um den Namen. Oben links auf diesen Briefen, die man eher selten
       sehnlich erwartet, weil der Inhalt eben oft ein bekümmerlicher ist, steht
       noch „Der Polizeipräsident in Berlin“. Das wird nun auf ein schlichtes
       „Polizei Berlin“ verknappt. Eine Namensänderung, die natürlich nicht nur
       für die Briefköpfe gilt.
       
       Das mit dieser schon betont maskulinen Form ist wirklich aus der Zeit
       gefallen. Gar nicht erst, seit mit Barbara Slowik seit 2018 der
       Dienststelle erstmals eine Frau vorsteht. Eine Polizeipräsidentin.
       
       Wobei der nunmehr überkommene Name gar nicht eine Person hervorheben will,
       sondern ganz allgemein eben die Behörde bedeutet. Der Polizeipräsident in
       Berlin, das ist keine einzelne Person, das ist der ganze Laden.
       
       Wenn der jetzt schlicht und schnörkellos so heißt, wie er immer schon
       genannt worden ist, also einfach Polizei, kann man eigentlich gar keine
       Einwände haben.
       
       Nur dass es dann halt vorbei sein wird mit der Vorstellung beim Betrachten
       der besagten Briefe, beim Blick auf den Absender, dass da ein Präsident
       persönlich, man mag sich die Person gern älter und möglicherweise mit einem
       Zwicker auf der Nase vorstellen in ihrem mit Holz getäfelten Büro …, dass
       diese Person den Brief noch wägend in der Hand gehalten habe, sich die
       Sache ein letztes Mal überlegend.
       
       Die Illusion einer persönlichen Ansprache. Vorbei.
       
       Aber abgeschickt wurde der Brief ja doch immer.
       
       13 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Lob-und-Kritik-fuer-Polizeigesetz/!5717823
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Thomas Mauch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Wochenkommentar
 (DIR) Polizeigesetz
 (DIR) Barbara Slowik
 (DIR) Bundespolizei
 (DIR) Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
 (DIR) Polizeigesetz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Mehr Rechte für Bundespolizei: Big Brother ist hearing you
       
       Telefonate dürfen künftig präventiv abgehört und E-Mails mitgelesen werden.
       Die Koalition einigte sich auf mehr Befugnisse für die Polizei.
       
 (DIR) Lob und Kritik für Polizeigesetz: Noch besser abrüsten
       
       Der Anwaltsverein lobt das rot-rot-grüne Polizeigesetz in Berlin. Und
       fordert dennoch Nachbesserungen bei Racial Profiling und
       Kennzeichnungspflicht.
       
 (DIR) Polizist agiert in eigener Sache: Verdächtiger Polizeieinsatz
       
       Auto zugeparkt: Ein Fahrzeughalter nimmt die Sache selbst in die Hand. Das
       kann er, weil er Polizist ist. Er darf das aber nicht – eigentlich.