# taz.de -- Entwurf zum BND-Gesetz zu Journalisten: Wer darf bespitzelt werden?
       
       > „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert den Gesetzentwurf zu
       > BND-Überwachungsbefugnissen im Ausland: Zu viel sei dem Ermessen des
       > Dienstes überlassen.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Boden des Gesetzes? Beine auf BND-Teppich
       
       „Die Bundesregierung versucht, dem Bundesnachrichtendienst auch künftig
       größtmögliche Freiheiten bei der Überwachung journalistischer Kommunikation
       im Ausland zu gewähren.“ So kritisiert „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) den
       Gesetzentwurf des Kanzleramts für ein novelliertes BND-Gesetz, der vorige
       Woche bekannt wurde.
       
       Der Entwurf regelt die BND-Überwachung von Ausländern im Ausland neu. Er
       versucht damit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai
       umzusetzen. Die BND-Maßnahmen im Ausland richten sich zwar nicht in
       besonderem Maße gegen Journalisten. ROG nimmt aber warnend Stellung, weil
       man Journalisten für besonders schutzbedürftig hält [1][und vor allem weil
       ROG das Karlsruher Urteil selbst erstritten hat].
       
       In einem [2][spektakulären Grundsatzurteil stellte das
       Bundesverfassungsgericht im Mai fest], dass die deutschen Grundrechte auch
       gelten, wenn ein deutscher Geheimdienst die Telefonate und E-Mails von
       Ausländern im Ausland auswertet. Karlsruhe forderte eine gerichtsähnliche
       Kontrolle, die insbesondere dem Schutz von Journalisten dienen solle. Wenn
       Medienmacher gezielt überwacht werden, müsse dies vorab genehmigt werden.
       Ebenso, wenn ihre Daten an andere Geheimdienste weitergegeben werden.
       
       Der nun vorgelegte Gesetzentwurf erfasst zweierlei Auslandsaktivitäten des
       BND. Zum einen geht es um die „strategische“ Überwachung der
       Telekommunikation. Der BND zapft hier Leitungen oder Satellitenverbindungen
       an und scannt den gesamten Verkehr nach bestimmten Suchbegriffen, etwa
       Telefonnummern. Zum anderen erlaubt das Gesetz erstmals ausdrücklich den
       Zugriff auf individuelle Geräte im Ausland, etwa Smartphones oder Server.
       
       ## Viele Ausnahmen
       
       Neu ist auch ein sechsköpfiger Kontrollrat, der aus vier BGH-Richtern und
       zwei Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft bestehen wird. Dieser Kontrollrat
       soll unter anderem die Überwachung von Journalisten im Ausland jeweils
       vorab genehmigen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen.
       
       So soll als Journalist nur geschützt sein, wer in „Freiheit und
       Unabhängigkeit“ arbeiten kann und wessen Tätigkeit nicht gegen die
       „Wertentscheidungen“ des Grundgesetzes verstößt, heißt es in der Begründung
       des Gesetzentwurfs. Deshalb sei nicht geschützt, wer als Journalist zum
       Beispiel für die Terrorgruppe IS oder für Medien autoritärer Staaten
       arbeitet.
       
       Auch als Journalisten getarnte Vertreter fremder Geheimdienste hätten
       keinen Schutz verdient, ebenso die absichtlichen Produzenten von „Fake
       News“, die im Auftrag einer fremden Macht auf die Bevölkerung einwirken.
       Strategische Maßnahmen gegen ausländische Journalisten müssen auch dann
       nicht vom Kontrollrat genehmigt werden, wenn die Erkenntnisse nur der
       Unterrichtung der Bundesregierung dienen.
       
       Aber auch wenn eine Maßnahme gegen Journalisten vom Kontrollrat vorab
       geprüft werden muss, ist die Genehmigung durchaus möglich – wenn es der
       Abwehr einer schwerwiegenden Gefahr dient und das öffentliche Interesse
       überwiegt. Dies soll etwa der Fall sein, wenn es Hinweise gibt, dass ein
       Journalist mit einem Informanten über Anschlagsplanungen kommuniziert hat.
       Reporter ohne Grenzen kritisiert, dass letztlich der BND nach eigenem
       Ermessen entscheide, wer als Journalist gilt und wer nicht. Ein Begriff wie
       „Fake News“ sei nicht eindeutig, sondern umkämpft.
       
       ## Unabhängige Stimmen
       
       Das Kanzleramt habe auch versäumt, die Rechte von Bloggern und
       „Bürgerjournalisten“ klarzustellen. Gerade in autoritären Staaten seien
       Blogger ohne Medienanbindung oft die einzigen unabhängigen Stimmen, die
       deshalb, so ROG, besonders schutzwürdig seien.
       
       Im Apparat des Kontrollrats sollen nicht nur Juristen und Techniker
       vertreten sein, fordert ROG, sondern auch die „von Überwachung betroffenen
       Gruppen“, etwa Medienleute.
       
       Der Gesetzentwurf wird derzeit von den Ressorts der Bundesregierung
       geprüft. Er wurde noch nicht in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz muss
       spätestens zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
       
       4 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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