# taz.de -- Jost Müller-Neuhof über Hintergrundgespräche: „Informationen in den Vordergrund“
       
       > Angela Merkel trifft sich regelmäßig mit Medienvertretern zu
       > vertraulichen Hintergrundrunden. Der Journalist Jost Müller-Neuhof hat
       > dagegen geklagt.
       
 (IMG) Bild: Die Bundeskanzlerin während einer Bundespressekonferenz Anfang November
       
       taz: Herr Müller-Neuhof, Sie wollten als Journalist Informationen über die
       Hintergrundrunden von Angela Merkel bekommen. Was hat das
       Verwaltungsgericht Berlin am vergangenen Freitag entschieden? 
       
       Jost Müller-Neuhof: Es hat in einem Urteil gegen das Kanzleramt
       entschieden, dass Journalisten das Recht haben, zu erfahren, mit welchen
       anderen Journalisten sich die Kanzlerin zu so genannten
       Hintergrundgesprächen trifft und welche Informationen sie dabei mitteilt.
       
       Woraus ergibt sich dieser Auskunftsanspruch? 
       
       Bisher ist nur der Tenor des Urteils bekannt, nicht die Begründung.
       Vermutlich folgt das Berliner Gericht einem Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts vom September 2019, bei dem ein derartiges
       Informationsrecht unmittelbar aus der Pressefreiheit des Grundgesetzes
       abgeleitet wurde. Damals hatte der Tagesspiegel erfolgreich auf Auskünfte
       über die Hintergrundgespräche des Bundesnachrichtendienstes geklagt.
       
       Warum wollen Sie wissen, mit wem und worüber die Kanzlerin spricht? 
       
       Solche Hintergrundrunden sind Teil der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit.
       Im Prinzip sind es Pressekonferenzen. Es ist zwar legitim, dass Angela
       Merkel die Journalisten dafür nach sachlichen Kriterien auswählt, denn sie
       kann nicht alle einladen. Aber die, die nicht eingeladen wurden, müssen
       zumindest erfahren können, welche Informationen zu welchen Themen die
       Kanzlerin gegeben hat.
       
       Bei solchen Hintergrundgesprächen wollen Politiker aber „vertraulich“
       sprechen und gerade nicht zitiert werden. 
       
       Um so wichtiger ist es, Transparenz herzustellen. Es muss für die
       Öffentlichkeit erkennbar sein, wenn die Kanzlerin von ihr ausgewählte
       Medien mit Regierungsinformationen versorgt, die diese dann als eigene
       Recherche verbreiten, ohne die wahre Quelle zu nennen.
       
       Wenn Sie in diesem Rechtsstreit Erfolg haben, wird es bald vielleicht gar
       keine vertraulichen Hintergrundrunden mehr geben. 
       
       Wichtiger als ein Hintergrundgespräch im Kanzleramt ist, dass Wählerinnen
       und Wähler wissen, welche Erkenntnisse und Einschätzungen die Regierung in
       die öffentliche Diskussion einbringt. Das ist fundamental für die
       politische Meinungsbildung. Was zwischen Staat und Medien im Hintergrund
       abläuft, gehört in den Vordergrund.
       
       Fallen solche Treffen nicht unter den Quellenschutz der Journalisten? 
       
       Schutzwürdig sind Informanten, wenn sie sich an die Presse wenden, um etwa
       einen Skandal aufzudecken. Wenn der Staat Öffentlichkeitsarbeit macht, hat
       dies mit offenem Visier zu erfolgen. So sieht es auch das
       Bundesverwaltungsgericht.
       
       Folgt jetzt ein langer Rechtsstreit? 
       
       Ich hoffe nicht. Wenn das [1][Bundesverwaltungsgericht schon von einem
       Geheimdienst wie dem BND] bei seiner Pressearbeit Transparenz verlangt,
       dann muss dies für Kanzleramt und Ministerien erst recht gelten.
       
       [2][Ihre Klage aus dem Jahr 2017] fragt nach Hintergrundrunden im Jahr
       2016. Sind diese Informationen jetzt überhaupt noch relevant? 
       
       Natürlich. Damals ging es vermutlich um Brexit, Flüchtlingskrise und die
       stärker werdende AfD. Wie die Regierung hier mediale Debatten zumindest
       indirekt mitgesteuert haben könnte, bleibt unverändert bedeutsam.
       
       16 Nov 2020
       
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