# taz.de -- Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen: Verwässerung kurz vor Schluss?
       
       > Das Vergesellschaftungs-Volksbegehren in Berlin steckt nach über einem
       > Jahr Prüfzeit immer noch in der Innenverwaltung fest. Schuld ist die SPD.
       
 (IMG) Bild: Die Vergesellschaftungs-Initiative hat 70.000 Unterschriften vorgelegt, gebraucht hat sie 20.000
       
       Mit Taschenspielertricks und juristischen Feinheiten versucht die SPD, die
       demokratisch legitimierte Volksgesetzgebung auf den letzten Metern ad
       absurdum zu führen. Eigentlich waren sich schon vor zwei Wochen Senat und
       Vertreter:innen der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen einig,
       dass das Volkbegehren rechtlich zulässig ist. Dennoch versuchten die
       Hausjuristen der SPD-Innenverwaltung auf den letzten Metern in
       [1][Verhandlungen am Freitag] noch einmal, den [2][Beschlusstext] zu
       verwässern und machten Änderungsvorschläge, mit denen sie die
       Rechtmäßigkeit der Volks-Ini in Frage stellten.
       
       Der größte Streitpunkt dürfte dabei eine konkrete Formulierung im
       Beschlusstext sein. In dem steht nämlich, dass der Senat doch bitte ein
       Gesetz zur Vergesellschaftung erlassen möge. Wörtlich: „Daher wird der
       Senat von Berlin zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von
       Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der
       Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz aufgefordert.“
       
       Das aber sei nicht statthaft, argumentieren die Juristen aus der
       SPD-geführten Innenverwaltung von Senator Andreas Geisel. Man könne den
       Gesetzgeber in einem Beschlussvolksbegehren nicht auffordern, ein Gesetz zu
       erlassen, so die Argumentation. Dafür gebe es ja ein Gesetzesvolksbegehren,
       wo über ein konkret vorgelegtes Gesetz entschieden werde. Man könne sich ja
       nicht als Gesetzgeber vorschreiben lassen, welches Gesetz man erlässt, so
       die Argumentation.
       
       Klingt kompliziert? Unlogisch? Ja, ist auch eher juristische Haarspalterei
       als eine nachvollziehbare Argumentation. Die [3][Initiative war nach einem
       Anruf aus der Innenverwaltung, nicht ganz zu Unrecht, erbost].
       
       ## Rechtswissenschaftler hält Formulierung für korrekt
       
       Auch der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis, der vom Senat als Gutachter
       zum Mietendeckel beauftragt war, hält die Formulierung des Volksbegehrens
       für zulässig: „Der Satz ist absolut korrekt. Ich bin der Meinung, es ist
       hinreichend konkret, den Senat zur Erarbeitung eines Gesetzes
       aufzufordern“, sagte er der taz am Freitag, während die Verhandlungen in
       der Innenverwaltung liefen.
       
       Auch eine mögliche Alternative, die auf dem Tisch gelegen haben soll –
       nämlich die Formulierung „Gesetz“ in „Maßnahmen“ abzuschwächen – wäre aus
       Sicht von Battis eine Verwässerung: „Wenn man das Wort ‚Gesetz‘ etwa durch
       ‚Maßnahmen‘ ersetzt, hat der Gesetzgeber einen sehr weiten
       Handlungsspielraum.“
       
       Die Opposition könne dann sagen: Geeignete Maßnahmen wäre auch Neubau, so
       Battis – „das aber will das Volksbegehren nicht: Die wollen Sozialisierung
       von Wohnraum, wie es nach Art. 15 Grundgesetz möglich ist. Offen bleibt
       aber natürlich die Finanzierung.“ Battis hält das Feilschen um die
       Formulierung „für ein politisches Argument. Die Politik will mehr
       Spielraum.“
       
       Eine schöne Fußnote dabei: Die SPD, die mit der seit einem Jahr andauernden
       Prüfung des Volksbegehrens für Vergesellschaftung auf die Bremse drückt,
       kämpft gewissermaßen auch gegen sich selbst, wie Battis erklärt: „Die
       Aufnahme des Sozialisierungs-Artikels ins Grundgesetz war ein Zugeständnis
       an die SPD – die wollten damals noch Sozialismus und hätten ohne Artikel
       15 dem Grundgesetz nicht zugestimmt.“
       
       Die SPD verfängt sich also mit ihren juristischen Tricks sogar in
       historischen Widersprüchen. Traurig anzusehen.
       
       26 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Volksinitiative-streitet-mit-Senat/!5697334
 (DIR) [2] https://www.dwenteignen.de/2018/11/beschlusstext-fuer-unseren-volksentscheid/
 (DIR) [3] /Senat-zum-Enteignung-Volksbegehren/!5691268
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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