# taz.de -- Reform des Verfassungsschutzrechts: Warnung vor Seehofers Plänen
       
       > Das Innenministerium plant, dass dem Verfassungsschutz das Recht zur
       > Online-Durchsuchung von Computern eingeräumt wird. Das löst Kritik aus.
       
 (IMG) Bild: Im Moment liegt der Gesetzentwurf Seehofers noch auf Eis
       
       Freiburg taz | Die geplanten Verschärfungen des Verfassungsschutzgesetzes
       gefährden laut der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) das
       Redaktionsgeheimnis. Die Computer von Journalisten könnten auf der Suche
       nach Namen von Informanten gehackt werden, so ROG.
       
       [1][Die ROG-Stellungnahme bezieht sich auf einen Gesetzentwurf von
       Innenminister Horst Seehofer (CSU)] zur „Harmonisierung des
       Verfassungsschutzrechts“ aus dem März. Dort soll dem Verfassungsschutz
       (BfV) erstmals das Recht zur Online-Durchsuchung von Computern eingeräumt
       werden. Dabei wird auf dem Computer oder Smartphone ein sogenannter
       Trojaner installiert. Dieser sendet dann Teile oder den ganzen Inhalt der
       Festplatte an den Verfassungsschutz.
       
       Das BKA darf die Online-Durchsuchung bereits seit 2009 zur Verhinderung von
       Terroranschlägen benutzen. Wegen technischer Probleme gab es bisher aber
       fast keine Anwendungsfälle. 2017 wurde unter SPD-Justizminister Heiko Maas
       die Online-Durchsuchung auch für die Strafverfolgung zugelassen. Konkrete
       Fälle sind aber bisher nicht bekannt. Es gibt aber mehrere
       Verfassungsklagen dagegen.
       
       Die geplante Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz soll nur gegen
       Personen angewandt werden, von denen Gefahr für die Demokratie und die
       innere Sicherheit ausgeht. Bloße Kontaktpersonen dürfen nicht mit diesem
       Mittel ausgespäht werden. Dies entspricht der Regelung bei polizeilichen
       Online-Durchsuchungen.
       
       ## Seehofer wartet
       
       Auf den ersten Blick sind damit Redaktionen vor der Ausspähung ihrer
       Informanten bereits hinreichend geschützt. Daniel Moosbrucker von Reporter
       ohne Grenzen weist jedoch auf den Fall Netzpolitik hin. 2015 ermittelte der
       Generalbundesanwalt nach einer BfV-Strafanzeige gegen die Blogger Markus
       Beckedahl und Andre Meister, weil sie geheime Unterlagen des
       Verfassungsschutzes veröffentlicht hatten.
       
       Der Bezug auf angeblichen Landesverrat war „nötig“, weil es bei diesem
       Delikt noch keine Schutzklausel für Journalisten gibt. Bei Landesverrat ist
       schon die – sonst straffreie – Veröffentlichung geheimer Unterlagen
       strafbar.
       
       „Wenn der Verfassungsschutz Journalisten überwachen will, kann er sehr
       kreativ sein“, warnt Moosbrucker. Die NGO Reporter ohne Grenzen fordert
       daher, Online-Durchsuchungen bei Journalisten und Medien generell für
       unzulässig zu erklären, wie es auch in der Strafprozessordnung geregelt
       ist. Ein solcher genereller Schutz findet sich in der vorgeschlagenen
       Verfassungsschutznovelle aber nur für andere Berufsgruppen wie Pfarrer und
       Rechtsanwälte. Bei Journalisten ist nur die ohnehin erforderliche
       Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen. Diese Ungleichbehandlung der
       besonders geschützten Berufsgruppen hat ROG auch schon bei anderen
       Sicherheitsgesetzen moniert.
       
       Im Moment liegt der Gesetzentwurf Seehofers noch auf Eis. Justizministerin
       Katarina Barley (SPD) hatte die Befassung mit dem Entwurf verweigert. Da
       Barley nun Europaabgeordnete wird, wartet Seehofer auf ihre NachfolgerIn.
       
       30 May 2019
       
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