# taz.de -- Reform des Verfassungsschutzrechts: Neue Schnüffel-Befugnisse
       
       > Der Verfassungsschutz darf künftig Messengerdienste überwachen. Auch auf
       > Inhalte von Smartphones darf er zugreifen.
       
 (IMG) Bild: Die Befugnisse des Verfassungsschutzes werden ausgeweitet
       
       Die deutschen Nachrichtendienste dürfen sogenannte Trojaner (Spähsoftware)
       nutzen, um Messengerdienste zu überwachen. Sie dürfen aber keine
       Onlinedurchsuchungen in fremden Smartphones und Computern durchführen. Auf
       diesen Kompromiss hat sich die Bundesregierung geeinigt.
       
       Die SPD gab nun grünes Licht, weil Innenminister Horst Seehofer (CSU) im
       Gegenzug einer Rassismusstudie sowie der [1][Streichung des Rasse-Begriffs
       aus dem Grundgesetz] und der Erwähnung von Kindergrundrechten zustimmte.
       
       Es geht vor allem um Befugnisse des Verfassungsschutzes. Dieser will auch
       dann Telefone überwachen, wenn die Kommunikation verschlüsselt ist. Hierfür
       muss die Kommunikation auf dem Smartphone oder Computer abgegriffen werden,
       bevor sie verschlüsselt wird. Dies nennt man
       Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ).
       
       Außerdem will der Verfassungsschutz fremde Computerfestplatten und
       Smartphonespeicher kopieren, um zu sehen, ob jemand zum Beispiel über eine
       Bombenbau-Anleitung verfügt. Das ist die sogenannte Onlinedurchsuchung.
       
       ## Lambrecht gibt nach
       
       In einem ersten Gesetzentwurf wollte Seehofer den Geheimdiensten beides
       geben. Doch die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) hielt das
       für so indiskutabel, dass ihr Ministerium nicht einmal dazu Stellung nahm.
       
       Die seit Mitte 2019 amtierende neue Justizministerin Christine Lambrecht
       (SPD) zeigte sich gesprächsbereiter, vor allem weil der Verfassungsschutz
       derzeit viel gegen Rechtsextremisten ermittelt.
       
       Faktisch hat der Verfassungsschutz schon bisher Quellen-TKÜs durchgeführt,
       wohl gestützt auf die allgemeine Befugnis zur Überwachung von Telefonen.
       
       Nun kommt noch die Befugnis dazu, Messengerdienste wie WhatsApp mittels
       Quellen-TKÜ zu überwachen. Ob die Dienste dazu technisch in der Lage sind,
       ist eine andere Frage und wird vom Verfassungsschutz nicht beantwortet.
       
       ## Was die Polizei schon darf
       
       Die geplante Regelung im Gesetzentwurf „zur Anpassung des
       Verfassungsschutzrechtes“ sieht nun eine „Quellen-TKÜ plus“ vor. Dabei darf
       der Trojaner nicht nur ein- und ausgehende Kommunikation überwachen,
       sondern auch die auf der Festplatte gespeicherte Kommunikation. Eine
       ähnliche Regelung gibt es seit 2017 bereits für die Polizei.
       
       Dennoch ist die „Quellen-TKÜ plus“ wegen ihrer Nähe zur Onlinedurchsuchung
       umstritten. Mit dem Trojaner wird nicht nur das gleiche Instrument benutzt,
       der Trojaner greift nun sogar auf gespeicherte Inhalte zu – wenn auch nur
       in begrenztem Maße. Der Internetverband Eco hat deshalb den Gesetzentwurf
       kritisiert.
       
       Eco lehnt es auch ab, dass die Telekom- und Internetprovider künftig
       eingespannt werden sollen, um die Spähtrojaner auf den Geräten zu
       installieren. Dies schwäche das Vertrauen der Kunden in die Firmen und
       generell in digitale Technologien, warnte Eco-Vorstand Klaus Landefeld.
       
       21 Oct 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.sueddeutsche.de/politik/grundgesetz-deutschland-begriff-rasse-1.5085426
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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