# taz.de -- Empörung bei der Berliner Tafel: Essen als Einnahmen verrechnet
       
       > Ein Mann bekommt weniger Wohngeld, weil das Bezirksamt Lichtenberg ihm
       > die Essensspenden der Tafel als Einnahmen anrechnet.
       
 (IMG) Bild: Abgelaufene Lebensmittel wertete das Bezirksamt Lichtenberg als „Einnahmen“
       
       Seit über 25 Jahren unterstützt die Berliner Tafel Bedürftige mit
       Lebensmitteln. Eigentlich eine gute Sache: Die Tafel erleichtert vielen
       tausenden Menschen den Alltag. Essen, das noch genießbar ist, landet auf
       dem Teller statt im Müll. Genauso alt wie die Organisation ist aber auch
       die Kritik daran: Die Tafel nehme den Sozialstaat aus der Pflicht, heißt
       es. Sie erfülle zumindest teilweise die Aufgabe der Daseinsvorsorge, die
       eigentlich dem Staat obliegt.
       
       Die KritikerInnen der Tafel haben seit Montag ein Beispiel mehr, mit dem
       sie argumentieren können: Wie nun bekannt wurde, hat ein Berliner in seinem
       Wohngeldantrag angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel bezieht –
       woraufhin er weniger Sozialleistungen bekam. In einem Schreiben, das der
       taz vorliegt, verbuchte das Bezirksamt Lichtenberg die Lebensmittel unter
       dem Stichwort „Sachbezug Tafel“ als „Einnahmen“ von jährlich 2.892 Euro.
       
       Der Mann legte Widerspruch ein, der aber zurückgewiesen wurde. In einem
       zweiten Schreiben schlüsselte das Amt auf, „der Wert der als Sachbezug zur
       Verfügung gestellten Verpflegung“ betrage 241 Euro im Monat. Für Mittag-
       und Abendessen seien monatlich je 95 Euro, für das Frühstück 51 Euro
       veranschlagt worden.
       
       Die Berliner Tafel [1][zeigte sich angesichts dieses Falles am Montag
       entsetzt]: „Dieses Vorgehen ist willkürlich und rechtswidrig“, so die
       Vorsitzende Sabine Werth. Die Tafel habe immer bewusst auf staatliche
       Fördergelder verzichtet, „um genau diese unzulässige Verknüpfung von
       Sozialleistungen und Lebensmittelspenden zu vermeiden“. Die genannten
       Summen entbehrten jeder Grundlage. Werth sagte: „Der Staat hat eine
       Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürger*innen. Die darf in keiner Weise mit
       dem ehrenamtlichen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden.“
       
       Die zuständige Bezirksstadträtin Katrin Framke (Linkspartei) betonte zwar,
       die Wohngeldstelle handele auf der Grundlage der Gesetze, sie distanzierte
       sich aber gleichzeitig von dem Vorgehen. „Juristisch handelt es sich hier
       möglicherweise um eine Grauzone“, schrieb Framke. Und weiter: Sie selbst
       sei „der Auffassung, dass Unterstützung durch Essen, ob durch gemeinnützige
       Vereine oder die Familie, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet
       werden sollte“.
       
       Bleibt zu hoffen, dass das Bezirksamt für diesen einen Fall doch noch eine
       andere, bessere Lösung findet. Er ist aber vor allem ein Symptom: Der
       Sozialstaat verlässt sich bei der Versorgung der Armen eben auch auf die
       Tafel, sie ist eine feste Größe geworden – was so eigentlich nie vorgesehen
       war.
       
       13 May 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berliner-tafel.de/berliner-tafel/presse/presseinformationen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
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