# taz.de -- Der Fall Lichtenberg: Eine ganz eigenartige Logik
       
       > In Lichtenberg hat man Wohngeld und Tafel-Essen in einen seltsamen
       > Zusammenhang gebracht. Ein Wochenkommentar.
       
 (IMG) Bild: Essen muss man. Aber Vorsicht, wenn das eine Spende ist
       
       Der Aufreger der Woche kommt aus Lichtenberg: Das dortige Bezirksamt kürzt
       einem Studenten das Wohngeld, weil er Sachmittel von der Berliner Tafel
       bekommt! Von diesem Skandal berichteten Medien landauf, landab, auch die
       taz ist empört. Der Berliner Kurier etwa titelte: „Amtsirrsinn von
       Lichtenberg: Wer bei der Tafel isst, bekommt weniger Wohngeld“.
       
       Dass die Aufregung so groß ist, liegt an der offenkundigen Ungerechtigkeit,
       die wohl jedermann und -frau sofort ins Auge springt: Denn wie kann es
       sein, dass eine Sozialleistung, auf die man einen gesetzlichen Anspruch
       hat, dadurch geschmälert wird, dass man eine Wohltätigkeit annimmt? Also
       eine freiwillige Hilfe, ehrenamtlich angeboten?
       
       Wenn diese Logik Schule macht, wird man demnächst wohl von Amts wegen sogar
       aufgefordert, sich Essensspenden zu holen, zur Altkleidersammlung zu gehen
       – damit der Staat die „Stütze“ kürzen kann?
       
       Besonders entsetzt war die Berliner Tafel, die den Fall am Montag
       öffentlich gemacht hat. Denn natürlich scheint das Beispiel jenen Kritikern
       recht zu geben, die schon immer gesagt haben, durch die Tafeln kann sich
       der Sozialstaat aus der Verantwortung stehlen.
       
       Die Organisation pocht dagegen von jeher auf ihrem Selbstverständnis, dass
       man eine zusätzliche, freiwillige Leistung erbringt – und eben kein Ersatz
       für staatliche Sozialleistungen ist. „Das können wir auch gar nicht“, sagte
       die Berliner-Tafel-Vorsitzende, Sabine Werth, am Freitag der taz. Man könne
       die Menge an Spenden nicht kalkulieren und auch nicht, wie viele Bedürftige
       kommen. Eine Vollverpflegung über den ganzen Monat im Wert von 241 Euro,
       wie sie das Lichtenberger Amt für den Studenten als Einnahme berechnete,
       könne man schon gar nicht leisten.
       
       Entsetzt zeigten sich auch Lichtenbergs Bürgermeister Michael Grunst und
       Sozialstadträtin Katrin Framke – beide ausgerechnet Linke – und versprachen
       eine rechtliche Prüfung.
       
       Dann am Donnerstag die [1][Wende in dem Fall]: Wie Framke der taz erklärte,
       hätte die Anrechnung der Tafel-Spenden gar nicht zu einer Kürzung des
       Wohngelds geführt. Im Gegenteil: Sein Einkommen wurde mit den Sachspenden
       hochgerechnet, damit er überhaupt anspruchsberechtigt war. Ohne sie hätte
       der Student nämlich gar nichts bekommen, denn dann wäre sein Einkommen zu
       niedrig gewesen für Wohngeld! Tatsächlich gibt es diese Merkwürdigkeit im
       Wohngeldgesetz, dass man nicht nur unter einem Höchstsatz liegen muss, um
       wohngeldberechtigt zu sein – man muss auch über einem Mindestsatz liegen.
       
       Ob die Geschichte so stimmt, wird sich noch zeigen: Das Rechtsgutachten des
       Bezirks soll demnächst erscheinen. Auch dann bleibt es fragwürdig,
       freiwillige Spenden als barwerte Einnahme zu berechnen. Aber es wäre
       immerhin gut gemeint.
       
       18 May 2019
       
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