# taz.de -- Schuldenbremse für Landeshaushalt: Berlin will die Schuldenvollbremsung
       
       > Obwohl Berlin dringend Investitionen braucht, plant SPD-Finanzsenator
       > Kollatz mehr Haushaltsdisziplin als nötig. Der Wirtschaftsweise Truger
       > kritisiert das.
       
 (IMG) Bild: Quiiiiiiiiiietsch: Kollatz' Finanzpolitik
       
       Berlin taz | Die Berliner Landesregierung will die Schuldenbremse
       restriktiver umsetzen als eigentlich nötig. Das ergibt sich aus zwei
       Vorlagen für Gesetzesänderungen, die der taz vorliegen. Demnach will
       Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), bekannt als Verfechter von Tilgung
       und der schwarzen Null, bei der Umsetzung der Schuldenbremse das Land
       Berlin zu deutlich mehr Haushaltsdisziplin zwingen als es etwa die
       rot-schwarze Regierung in Niedersachsen verlangt.
       
       Zu diesem Zweck will die Senatsverwaltung für Finanzen die Schuldenbremse
       allgemein in der Landesverfassung verankern und mit einem eher strengen
       Gesetz den Paragraf 18 der Landeshaushaltsordnung ändern.
       
       Ab dem 1. Januar 2020 greift die 2009 im Grundgesetz verankerte
       Schuldenbremse (Art. 109 GG) auch auf Länderebene. Sie bedeutet die
       Festschreibung der schwarzen Null für alle Bundesländer – Berlin muss
       seinen Haushalt dann grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen.
       
       Die grundgesetzliche Regelung gilt zwar ohnehin ab 2020 für die
       Bundesländer, den einzelnen Landesregierungen steht es allerdings frei,
       eigene landesrechtliche Umsetzungen zur genauen Auslegung der
       Schuldenbremse zu treffen – um im Falle von Katastrophen oder einer
       Rezession Ausnahmen zu definieren, die es erlauben, mehr Kredite
       aufzunehmen. Auch in Berlin enthält die geplante Gesetzesänderung solche
       Ausnahmeregelungen.
       
       ## Es geht um die Extras
       
       [1][Viele Bundesländer haben die Schuldenbremse bereits in Landesrecht
       übersetzt], einige davon sehen allerdings von einer harten Schuldenbremse
       ab – so etwa das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg, die
       Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein, [2][Rot-Schwarz in Niedersachsen]
       und auch Rot-Rot-Grün in Thüringen.
       
       Umso erstaunlicher, dass das ebenfalls rot-rot-grüne Berlin nun offenbar
       eine Schuldenvollbremsung hinlegen will. Dass Kollatz’ Haus für eine
       restriktive Schuldenbremse ist, wird deutlich, wenn man die Änderungen in
       der Landeshaushaltsordnung betrachtet: In Berlin soll die Schuldenbremse
       laut der geplanten Gesetzesänderung nämlich nicht nur für den Kernhaushalt,
       sondern auch für die sogenannten Extrahaushalte gelten, die dann ebenfalls
       nicht mehr zu größeren kreditfinanzierten Investitionen in der Lage wären.
       
       Betroffen wären von einer Schuldenbremse also nicht nur der knapp 30
       Milliarden Euro umfassende Kernhaushalt des Landes Berlin, sondern laut
       statistischem Bundesamt auch über 80 landeseigene Unternehmen. Darunter
       sind unter anderem öffentliche Hochschulen und Unis, Berlin Energie,
       Bäderbetriebe, Grün Berlin und die Berliner Immobilienmanagement GmbH –
       [3][die Liste ist lang]. In einem Land wie Niedersachsen, wo die
       Schuldenbremse nicht für Extrahaushalte gilt, hätten diese Unternehmen eine
       deutlich freiere Hand für Investitionen und könnten Kredite zu günstigen
       Konditionen aufnehmen.
       
       Nicht betroffen sind staatliche Unternehmen wie Wohnungsbaugesellschaften,
       Krankenhäuser oder auch die öffentlichen Verkehrsbetriebe. Die zählen nach
       geltender Definition nicht zu den Extrahaushalten, weil sie überwiegend ein
       Angebot für den Markt machen.
       
       Zu Details der Vorlage möchte Kollatz sich auf Nachfrage der taz nicht
       äußern. Sein Haus stimme die unterschiedlichen Positionen zu dieser Frage
       noch ab, bevor eine offizielle Senatsvorlage Mitte des Jahres eingebracht
       werden soll. Generell versuche Berlin schon jetzt Kreditaufnahmen in
       Extrahaushalten „möglichst weitgehend“ zu vermeiden.
       
       Zur restriktiven Auslegung scheint Kollatz sich dennoch tendenziell zu
       bekennen: „Soweit ich die Lage sehe, plant der Bund in die
       Berichterstattung über die Länder auch zukünftig den Kernhaushalt und die
       kreditaufnehmenden Extrahaushalte einzubeziehen. Das entspricht nicht nur
       der Logik der europäischen Schuldenbremse, sondern auch der Schematik der
       laufenden Haushaltsüberwachung von Bund und Ländern durch den
       Stabilitätsrat.“ Zur Einordnung: Das Grundgesetz lässt mehr Spielräume als
       die EU-Richtlinien zu.
       
       Eine deutlich andere Meinung dazu hat der kürzlich in den Rat der
       Wirtschaftsweisen berufene Achim Truger, Professor für Staatsfinanzen an
       der Universität Duisburg-Essen. Nach seiner Meinung zur Berliner Version
       der Schuldenbremse gefragt, fand er deutliche Worte: „Die Umsetzung
       erscheint mir sehr restriktiv.“ Wenn man die Extrahaushalte einbeziehe,
       könnten öffentliche Landesunternehmen wie Bäderbetriebe keine Kredite
       aufnehmen. „Damit verbaut man sich als Land eine wichtige
       Investitionsmöglichkeit“, so Truger, „nicht umsonst steht in den meisten
       wirtschaftlichen Lehrbüchern, dass öffentliche Investitionen über Kredite
       finanziert werden sollen.“
       
       Im Falle eines Konjunktureinbruchs drohe, dass Investitionsprojekte als
       erstes zusammengestrichen würden – so seien auch im südlichen Europa die
       Investitionen in der Krise extrem gekürzt worden, so Truger. Öffentliche
       Investitionen seien Wachstumstreiber – es sei nicht klug, diese zu kürzen.
       „Dann wird erstens die Infrastruktur schlechter und man dämpft zweitens
       empfindlich das Wachstum.“
       
       Darüber hinaus befürchtet er, „dass bestehende oder geplante dringend
       notwendige, größtenteils kreditfinanzierte Lösungen für öffentliche
       Investitionen in Höhe von 6 Milliarden Euro, zum Beispiel für die
       BVG-Fahrzeugbeschaffung und S-Bahn-Beschaffung, als nicht zulässig
       klassifiziert werden könnten.“ Dieses Risiko bestehe, wenn man sich an den
       europäischen Vorgaben orientiere und diese verschärft würden – das
       Statistische Amt der Europäischen Union sei in Vergangenheit immer strenger
       geworden.
       
       ## Logik der Bremse
       
       Truger ist grundsätzlich gegen die Logik der Schuldenbremse und der
       Meinung, dass öffentliche Investitionen ausgenommen werden sollten. Mit den
       Extrahaushalten sei dies über günstige Kredite noch möglich – nicht jedoch,
       wenn diese bei der Schuldenbremse einbezogen würden. „Das ist ein
       unkontrollierbares Risiko, weil man sich gewissermaßen der europäischen
       Statistikbehörde ausliefert“, so Truger.
       
       Auch innerhalb der Koalition ist mit Kollatz’ Vorstoß Streit
       vorprogrammiert. Steffen Zillich, haushaltspolitischer Sprecher der Linken
       im Abgeordnetenhaus sagte: „Wir sind dafür, die Berliner
       Investitionsfähigkeit möglichst wenig einzuschränken und dagegen, dass die
       Extrahaushalte miteinbezogen werden.“ In den kursierenden Entwurf seien
       viele Punkte, die man nicht mittragen werde, so Zillich. Eine Antwort der
       Grünen blieb aus.
       
       Zuspruch bekam Kollatz hingegen aus der Opposition. Sibylle Meister,
       FDP-Sprecherin für Haushaltspolitik, will die Schuldenbremse ebenfalls
       möglichst weit fassen. Sie sagte: „Alle Extrahaushalte sollten unbedingt
       miteinbezogen werden, damit Schattenhaushalte vermieden werden könnten.“
       
       Christian Goiny von der CDU-Fraktion ist wiederum dagegen, Extrahaushalte
       einzubeziehen, weil er das Entstehen von Schattenhaushalten befürchtet,
       wenn der Senat größere Aufgaben auslagere – wie zuletzt bei der
       Schulbau-Offensive des Landes Berlin.
       
       26 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesbank.de/resource/blob/764254/548f430a5ff7d61c9d237cb7ba157fd4/mL/2018-10-monatsbericht-data.pdf
 (DIR) [2] https://www.mf.niedersachsen.de/download/139888/Gesetzentwurf_ueber_die_Schuldenbremse_in_Niedersachsen.pdf
 (DIR) [3] https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Fonds-Einrichtungen-Unternehmen/Methoden/Downloads/liste-extrahaushalte-2018-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=6
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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