# taz.de -- Weniger Leistungen für Asylsuchende: Sozialministerium will weniger zahlen
       
       > Ab 2020 sollen Asylsuchende weniger Leistungen bekommen. Monatliche
       > Zuwendungen für Alleinstehende würden um zehn Euro pro Monat sinken.
       
 (IMG) Bild: In Sammelunterkünften untergebrachte Asylsuchende sollen künftig nur noch 310 Euro pro Person erhalten
       
       Berlin epd | Das Bundessozialministerium plant eine Kürzung der Leistungen
       für Asylsuchende. Wie am Mittwoch aus dem Ressort von Bundesarbeitsminister
       Hubertus Heil (SPD) verlautete, sollen die monatlichen Zuwendungen für
       Alleinstehende künftig 344 Euro betragen, zehn Euro weniger als aktuell.
       Für Kinder im Schulalter sollen die Leistungen im Zuge der geplanten Reform
       des Asylbewerberleistungsgesetzes dagegen steigen. Zudem soll ein
       Ehrenamts-Freibetrag eingeführt werden.
       
       Geflüchtete, die Asylbewerberleistungen beziehen und sich ehrenamtlich
       engagieren, könnten bis zu 200 Euro der sogenannten Ehrenamtspauschale
       behalten, die es in vielen Vereinen für freiwilliges Engagement gibt. „Dies
       unterstützt die Integration“, sagte der Staatssekretär im
       Bundessozialministerium, Rolf Schmachtenberg, in Berlin. Er bestätigte,
       dass die Reform der Asylbewerberleistungen geplant ist. Die neuen
       Leistungen sollen nach Plänen des Ministeriums von kommendem Jahr an
       gelten. Seit Dienstag ist der Entwurf demnach in der Abstimmung innerhalb
       der Bundesregierung.
       
       Die Reform sieht vor, dass die Leistungen für den „notwendigen Bedarf“ an
       Lebensmitteln und Kleidung sinken und die für den „notwendigen persönlichen
       Bedarf“ etwa an Hygieneartikeln etwas steigen. In der Summe bleibt für
       meisten Gruppen eine Kürzung: Paare oder in Sammelunterkünften
       untergebrachte Asylsuchende sollen künftig pro Person 310 Euro bekommen.
       Derzeit sind es 318 Euro.
       
       Für jüngere Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren bleibt der Leistungssatz
       den Plänen zufolge auf dem aktuellen Niveau. Für Kinder zwischen sechs und
       13 Jahren sollen die monatlichen Leistungen von aktuell 242 auf 268 Euro
       steigen. Nach Angaben Schmachtenbergs ist die Reform für den Staatshaushalt
       kostenneutral.
       
       ## Leistungen unter Niveau der Grundsicherung
       
       Ende 2017 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 469.000
       Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies war ein
       Rückgang von fast 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch danach ist die
       Zahl der nach Deutschland kommenden Asylsuchenden weiter gesunken.
       
       Die Leistungen liegen unter dem Niveau der Grundsicherung in Deutschland
       und werden für Asylsuchende für die ersten 15 Monate in Deutschland
       gezahlt. Letztmalig wurden die Sätze 2015 angehoben, [1][nachdem das
       Bundesverfassungsgericht geurteilt hatte], dass alle in Deutschland
       lebenden Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum bekommen müssen.
       
       [2][2016 wollte die Bundesregierung die Leistungen schon einmal kürzen.]
       Das vom Bundestag beschlossene Gesetz, das eine Senkung auf 332 Euro für
       erwachsene Alleinstehende vorsah, scheiterte aber im Bundesrat. Auch im
       Vermittlungsausschuss wurde kein Kompromiss zwischen Bund und Ländern
       erzielt. Die Pläne verfielen mit dem Ablauf der Wahlperiode im Herbst 2017.
       
       ## Zweiter Versuch das Gesetz zu ändern
       
       Die jetzt geplante Reform ist damit der zweite Versuch für eine Änderung
       des Asylbewerberleistungsgesetzes. Schmachtenberg zufolge soll der Entwurf
       aus dem Ministerium noch vor Ostern im Bundeskabinett beraten werden.
       
       Die Reform sieht auch vor, dass für Asylsuchende in Ausbildung oder Arbeit
       staatliche Unterstützung gesichert ist. Derzeit fielen sie oft in eine
       sogenannte Förderlücke“, wenn die Bezugsdauer der Asylbewerberleistungen
       endet, sie aber gleichzeitig keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung wie
       Bafög haben, hieß es aus dem Sozialministerium.
       
       27 Mar 2019
       
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