# taz.de -- Hostelbetreiber unter Verdacht: Aus der Notlage Geld machen
       
       > Landeskriminalamt ermittelt: Aus der Wohnungsnot von Geflüchteten und
       > Obdachlosen wird durch Abrechnungsbetrug Profit geschlagen.
       
 (IMG) Bild: Eine Betrugsmasche ist: Geflüchtete und Obdachlose erhalten Mietverträge für eine Wohnung, werden aber in Mehrbettzimmern untergebracht
       
       Das Berliner Landeskriminalamt ermittelt im großen Umfang gegen
       Hostelbetreiber, die bei der Abrechnung der Unterbringung wohnungsloser und
       geflüchteter Personen betrügen. Polizeisprecher Winfried Wenzel spricht
       gegenüber der taz von 130 Ermittlungsverfahren aus den vergangenen drei
       Jahren, die bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden, sowie 200
       weiteren, die die Polizei noch bearbeitet. Wegen der großen Zahl der
       Delikte hat das Landeskriminalamt eigens eine Arbeitsgruppe „Quartier“
       gegründet.
       
       Der Betrug läuft nach Polizeiangaben wie folgt ab: Die obdachlosen Menschen
       werden in einer normalen Wohnung untergebracht. Abgerechnet wird beim
       Sozialamt allerdings eine Unterbringung im Hostel. Dafür bekommt der
       Vermieter dann Tagessätze pro Person von 20 bis 25 Euro vom Sozialamt
       erstattet statt der normalen Wohnungsmiete.
       
       Für eine vierköpfige Familie kann man auf diese Weise bei einem Tagessatz
       von 20 Euro insgesamt 2.400 Euro Miete pro Monat einstreichen – deutlich
       mehr also als die Mietkosten. Das wäre nur dann legal, wenn man tatsächlich
       ein Gewerbe als Hostelbetreiber angemeldet hat und eine
       Zweckentfremdungsgenehmigung für das Hostel vorliegt. Oft sei das
       Polizeiangaben zufolge aber nicht der Fall.
       
       Es gibt weitere Betrugsmaschen: Etwa, dass eine Unterbringung noch
       abgerechnet wird, wenn die Menschen längst ausgezogen sind. Oder aber
       geflüchtete und obdachlose Menschen erhalten Mietverträge für eine normale
       Wohnung oder ein WG-Zimmer mit einem Mietpreis in Höhe von etwa 450 Euro,
       werden aber tatsächlich in Mehrbettzimmern mit bis zu sechs Personen pro
       Zimmer untergebracht.
       
       ## Abhängigkeitsverhältnisse
       
       Über letzteren Fall berichtet der Syrer M. A. der taz: „Als meine Familie
       im Familiennachzug zu mir nach Deutschland kommen durfte, musste ich aus
       dem Flüchtlingsheim ausziehen. Ein Wachmann aus dem Heim brachte uns bei
       einem Freund unter. Wir hatten ein Zimmer zu viert und teilten Toilette
       und Küche mit unbekannten Männern in zwei Nebenzimmern. Abgerechnet wurde
       aber die Dreizimmerwohnung.“ Den Schummel hat er einige Zeit mitgemacht,
       weil seine Familie andernfalls in eine Obdachlosenpension mit weit
       schlimmeren Wohnbedingungen eingewiesen worden wäre.
       
       Polizeisprecher Winfried Wenzel spricht davon, dass so ein Betrug auch zu
       Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Wohnungsgebern und Geflüchteten führen
       könne, was sich schon daraus ergäbe, dass solche Mietverträge oft nur
       befristet seien und die Mieter wegen der Wohnungsnot kaum eine Alternative
       hätten. Es käme zudem vor, „dass die Geflüchteten einen Minijob, z. B. als
       Reinigungskraft, Hausmeister oder Portier innehaben“.
       
       Die Strafanzeigen werden bei diesen Ermittlungsverfahren in der Regel durch
       die betrogenen Behörden bei der Polizei gestellt. Das sind Jobcenter,
       Sozialämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
       
       Für diese Ämter ist die Recherche schwierig. Denn die Kosten werden nicht
       beim Sozialamt des Bezirks abgerechnet, in dem die Pension liegt, sondern
       bei dem, das sich aus dem Geburtsmonat des Obdachlosen oder Flüchtling
       ergibt. So können durch Pensionen in Neukölln beispielsweise Rechnungen an
       alle zwölf Berliner Sozialämter und Jobcenter ausgestellt werden.
       
       ## „Heimbegeher“ eingestellt
       
       Sozialämter haben darum sogenannte Heimbegeher eingestellt, denen bei
       Kontrollen vor Ort die gesamte Belegungsliste ausgehändigt werden muss und
       die auch beim Einwohneramt recherchieren, erläutert Lichtenbergs
       Sozialstadträtin Birgit Monteiro (SPD) der taz.
       
       Die Heimbegeher kontrollieren eine Unterkunft, wenn sie beispielsweise neu
       ist, wenn die Post vom Amt nicht zugestellt werden konnte oder wenn
       Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung auffallen. „Sollte sich der Verdacht
       erhärten“, so Monteiro weiter, werden die anderen Berliner Bezirke
       informiert, um einen Belegungsstopp zu erwirken und die bisherigen Bewohner
       zu verlegen. Außerdem werde die Polizei eingeschaltet.
       
       Der Sozialdemokratin zufolge kann die Betrugsmasche aber in Berlin
       funktionieren, solange es Wohnungsnot gibt. „Die Berliner Sozialämter sind
       auf alle Angebote zur Unterbringung angewiesen – die Vermeidung von
       Obdachlosigkeit hat höchste Priorität. Der Personenkreis der Wohnungslosen
       hat sich ständig vergrößert. Heute benötigen alleinstehende Männer/Frauen,
       Familien, psychisch und physisch beeinträchtigte Personen und Personen mit
       Haustieren bedarfsgerechte Unterbringung.“ Für keine dieser Gruppen gäbe es
       aber genügend Wohnheimplätze in Berlin. Sozialämter seien darum auf ihnen
       unbekannte Angebote angewiesen. „Diese werden aber natürlich zeitnah
       geprüft.“
       
       1 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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