# taz.de -- Verweigerte Leistungen für Asylsuchende: Existenzminimum gilt für alle
       
       > Bislang verweigerten viele Landkreise die Anpassung der Leistungen an die
       > Inflation. Zu Unrecht, entschied das Landessozialgericht Niedersachsens.
       
 (IMG) Bild: Inflation trifft jeden – und besonders diejenigen, die wenig Geld haben
       
       Bremen taz | Inflation trifft auch AsylbewerberInnen – und wenn der Bund
       das ein paar Jahre lang vergisst, müssen die zuständigen Landkreise die
       Leistungen eigenständig anpassen. So in etwa kann man ein Urteil des
       Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen zusammenfassen. Wann der Einzelne
       davon profitiert, hängt aber vorerst noch von der Geschwindigkeit und
       Willigkeit der Landkreise und des Bundes ab – oder von der Bereitschaft des
       Einzelnen, vor Gericht zu klagen.
       
       Vorausgegangen war die Klage eines geduldeten, abgelehnten Asylbewerbers
       gegen den Landkreis Cuxhaven. Neben dem Geld, das er für Miete und
       Nebenkosten bekommt, hat er auch Anspruch auf Geld für den „notwendigen
       persönlichen Bedarf“ – 354 Euro. Dieser Wert ist seit 2017 gleich
       geblieben. Zum Vergleich: Für SozialhilfeempfängerInnen, deren
       „Existenzminimum“ schon 2017 bei 407 Euro und damit über dem „notwendigen
       persönlichen Bedarf“ von AsylbewerberInnen lag, ist der Wert seitdem
       zweimal an die Preissteigerung angepasst worden, um insgesamt 15 Euro.
       
       Eigentlich sieht auch das Asylbewerberleistungsgesetz eine solche
       regelmäßige Anpassung vor – jeweils zum 1. Januar. Bisher allerdings hatten
       die Landkreise sich auf einen weiteren Satz des Gesetzes gestützt, der da
       lautet:„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt […] die Höhe der
       Bedarfe für das folgende Kalenderjahr im Bundesgesetzblatt (BGB) bekannt.“
       
       Allerdings hatte der Bund zwischen 2017 und Frühjahr 2019 keine Anpassung
       mehr bekanntgegeben. Wegen der Bundestagswahl hatte das Parlament schlicht
       nicht rechtzeitig über eine neue Festsetzung entschieden. Die Landkreise
       folgten den veralteten Angaben.
       
       „So ist die Schere zwischen Asylbewerbern und Sozialhilfeempfängern
       inflationsbedingt wieder weiter auseinandergegangen, als sie das eigentlich
       sollte“, sagt Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.
       
       ## Fast 20 Jahre ohne Erhöhung
       
       Von 1993 an gab es eine ähnliche Situation: Fast 20 Jahre lang bekamen
       AsylbewerberInnen einen gleich bleibenden Betrag ausgezahlt – erst 2012
       hatte das Bundesverfassungsgericht dem ein Ende bereitet. Im Urteil wurde
       damals derselbe Erhöhungsmechanismus wie für andere Sozialleistungen
       festgeschrieben.
       
       Im Fall des Asylhilfeempfängers aus Cuxhaven entschied das Sozialgericht:
       Dem Geduldeten stünden monatlich sechs Euro mehr zu. Da das Urteil sich nur
       auf einen Bewilligungszeitraum beziehen konnte, galt es nur für Juni bis
       August 2018 – für drei Monate also, für die dem Kläger ganze 18 Euro
       zugesprochen wurden.
       
       Statt das Urteil umzusetzen, wählte der Landkreis Cuxhaven aber einen Umweg
       – er senkte die Stromkosten des Betroffenen, der so mehr Geld zur Verfügung
       hatte, als ihm das Urteil bewilligt hätte. Dem Antrag des Klägers wurde so
       entsprochen, ohne dass der Landkreis den Anspruch rechtlich anerkannt
       hätte.
       
       Eine Berufung war damit nicht mehr möglich. Trotzdem hat sich das
       Landessozialgericht des Themas noch einmal angenommen und ebenfalls
       entschieden: Leistungen müssen auch unabhängig von Bekanntgaben des Bundes
       angepasst werden. Schließlich gelte das „Grundrecht auf ein
       menschenwürdiges Existenzminimum“, so das Gericht.
       
       Amtsleiterin Sabine Sprunck vom Landkreis Cuxhaven lacht auf, als sie von
       dem Urteil hört. Eigentlich will sie sich nicht äußern, verrät dann aber
       doch: „Wir als Landkreise haben hier landauf, landab eine andere Auffassung
       als das Gericht.“
       
       Wenn die Landkreise nicht willig sind, Konsequenzen aus dem Urteil zu
       ziehen, könnte das zum Problem werden: Das Landessozialgericht hat damit
       nur einen „Ausblick auf die voraussichtliche Rechtssprechung“ gegeben. Die
       Betroffenen müssten ihr Geld einklagen – jeweils für den beklagten
       Bewilligungszeitraum, also drei Monate.
       
       Theoretisch könnten die Landkreise das Thema also aussitzen und abwarten.
       Klug wäre das allerdings nicht: „Wenn sie so weitermachen, wird es jede
       Menge neuer Klagen geben“, prognostiziert Richter Carsten Kreschel vom
       Landessozialgericht. Die Prozesskosten müssten dann voraussichtlich die
       Landkreise zahlen.
       
       4 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Sozialgericht
 (DIR) Asylrecht
 (DIR) Asylsuchende
 (DIR) Existenzminimum
 (DIR) Landkreise
 (DIR) Asylrecht
 (DIR) Asylsuchende
 (DIR) Sozialgesetzbuch
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
       
       Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das
       Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes?
       
 (DIR) Weniger Leistungen für Asylsuchende: Sozialministerium will weniger zahlen
       
       Ab 2020 sollen Asylsuchende weniger Leistungen bekommen. Monatliche
       Zuwendungen für Alleinstehende würden um zehn Euro pro Monat sinken.
       
 (DIR) Asylbewerber in Ausbildung: Auf Almosen angewiesen
       
       Infolge einer Gesetzeslücke erhalten Geflüchtete, deren Asylverfahren noch
       läuft, keine zusätzliche Unterstützung während ihrer Ausbildung.
       Niedersachsen will das ändern.
       
 (DIR) Streit der Woche: Hartz IV für Asylbewerber?
       
       Flüchtlinge erhalten derzeit 40 Prozent weniger Geld als
       Hartz-IV-Empfänger. In der nächsten Woche urteilt darüber das
       Bundesverfassungsgericht.