# taz.de -- Unterbringungskosten für Geflüchtete: Arbeit macht Geflüchtete arm
       
       > Arbeitende Geflüchtete müssen für ihre Unterbringung in einer
       > Flüchtlingsunterkunft selbst zahlen. Die Gebühren sind oft horrend.
       
 (IMG) Bild: Wie viel hier wohl ein Zimmer kostet? Flüchtlingsunterkunft in Brome im Landkreis Gifhorn
       
       Hamburg taz | Je mehr sie verdienen, umso mehr müssen sie zahlen:
       Geflüchtete, die Arbeit haben und in öffentlichen Unterkünften leben,
       werden für diese Unterbringung von manchen Städten und Gemeinden gehörig
       zur Kasse gebeten. [1][Vor wenigen Tagen] erregte so ein Fall aus dem
       niedersächsischen Neustadt am Rübenberge Aufmerksamkeit: 622,45 Euro
       monatlich zahlt demnach ein Mann für ein 12-Quadratmeter-Zimmer in einer
       Flüchtlingsunterkunft. Das wären mehr als 51 Euro pro Quadratmeter.
       
       Der Neustädter Fall ist keine extreme Ausnahme, sondern eher ein Beispiel
       für gängige Praxis: Jede Gemeinde kann die Gebühren festsetzen, die sie
       braucht, um Errichtung, Betrieb und Verwaltung einer solchen
       Flüchtlingsunterkunft „kostendeckend“ zu gestalten. Nur bei massiven
       Regelverstößen – faktisch fast nie – werden die Kommunalaufsichten tätig,
       die meist bei den Innenministerien und -behörden angesiedelt sind. In
       Neustadt etwa begründet Bürgermeister Uwe Sternbeck (Grüne) den Wohnwucher
       so: Man habe die Unterkunft in der Bunsenstraße „schnell bauen“ müssen, das
       sei dann „teurer gewesen“ und nun wolle man diese Kosten über nur „zehn
       Jahre abschreiben“.
       
       Die Gebühren für die Unterbringung schwanken von Gemeinde zu Gemeinde
       stark, wirken geradezu willkürlich. Nach einer aktuellen Erhebung des
       Flüchtlingsrats Niedersachsen verlangt der Landkreis Harburg pro Person und
       Monat höchstens 180 Euro, während in Garbsen mindestens 753,60 Euro fällig
       sind; im südlich von Hannover gelegenen Hemmingen sind es sogar 930 Euro.
       Weil die Betroffenen nicht einfach so auf den freien Wohnungsmarkt
       ausweichen können, haben sie oft keine Alternative: Sie müssen zahlen. Da
       werde eine „Zwangslage ausgenutzt“, sagt Kai Weber. Der Sprecher des
       niedersächsischen Flüchtlingsrats bezeichnet Gebühren, wie sie in Neustadt
       oder Hemmingen erhoben werden, [2][als „sittenwidrig“].
       
       Sogar „rechtswidrig“ nannte im Januar die Linksfraktion in der
       Hamburgischen Bürgerschaft die dortige Praxis: Hamburg verlangt Gebühren
       von 590 Euro pro Person. [3][Ein Gutachten], das die Linke bei dem Bremer
       Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano in Auftrag gegeben hatte,
       kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die gesamte Hamburger Gebührenordnung
       rechtswidrig sei. Sie entspreche weitgehend der bayerischen
       Gebührenordnung, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof [4][im Mai 2018]
       als „Griff in die Kassen des Bundes auf dem Rücken der betroffenen
       Asylberechtigten“ bezeichnete.
       
       Tatsächlich dienen die hohen Gebühren dazu, Geld abzuziehen aus Töpfen des
       Bundes. Denn der zahlt Gebühren für solche Geflüchteten, die über kein oder
       nur wenig eigenes Geld verfügen und auf Sozialleistungen angewiesen sind –
       also die meisten. Vor allem aus diesem Grund erhöhte Hamburg zum 1. Januar
       2019 die geforderten Beträge um mehr als 300 Prozent: von 141 Euro pro
       Person und Monat auf dann 587 Euro; inzwischen liegen sie bei den genannten
       590 Euro.
       
       Je höher sie aber ihre Gebühren festlegt, desto höher fallen die
       Bundesmittel aus, die eine Kommune erhält: eine Umverteilungsaktion – auf
       Kosten einiger Geflüchteter, nämlich derjenigen, die selbst Geld verdienen:
       Sie werden an den Kosten für die Unterbringung in einer öffentlichen
       Folgeunterkunft beteiligt. Carola Ensslen, integrationspolitische
       Sprecherin der Hamburger Linken, weiß von mehreren Fällen, in denen
       Geflüchtete einen Arbeitsplatz wieder aufgeben mussten oder gar nicht erst
       annahmen – weil sie ohne eigenes Einkommen besser dastanden. Ensslen nennt
       das „integrationsfeindlich“: So verhindere der Senat, dass Flüchtlinge
       selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
       
       In Hamburg leben zurzeit etwa 30.000 Flüchtlinge, knapp 10 Prozent, etwa
       2.800 Menschen, sind „Selbstzahler“ im genannten Sinne: Sie haben Arbeit
       und zahlen für die Unterkunft – aber meist einen ermäßigten Satz, was sich
       in ihrem realen Einkommen begründet. Ein der taz bekannter Mann, der aus
       Syrien nach Hamburg gekommen war, fand im vergangenen Jahr Arbeit – 1.500
       Euro netto im Monat. Der städtische Träger Fördern & Wohnen verlangte für
       ihn und seine fünfköpfige Familie 840 Euro im Monat – das wäre viermal der
       ermäßigte Gebührensatz für Selbstzahler. Vier- statt fünfmal, weil die
       [5][Hamburger Gebührenordnung] nur maximal vier Personen berücksichtigt.
       „Ich bin sehr verzweifelt, weil ich die erhöhten Kosten nicht zahlen kann“,
       sagt der Mann gleichwohl. Bei Freunden ohne Beschäftigung würden Jobcenter
       oder Grundsicherungsamt zahlen; diese Familien verfügten dann über mehr
       Geld als er.
       
       Und wenn gar nicht erst ermäßigt wird? Die Linken-Abgeordnete Ensslen
       rechnete zu Jahresanfang aus, dass bei einer siebenköpfigen Familie mit gut
       3.000 Euro netto monatlich sieben mal 590 Euro, also 4.130 Euro
       Unterbringungskosten anfallen – mehr als das genannte Einkommen.
       
       29 Jul 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Neustadt-Gefluechtete-muessen-hohe-Mieten-zahlen,aktuellhannover3154.html
 (DIR) [2] https://www.nds-fluerat.org/39153/aktuelles/hohe-gebuehren-fuer-nutzung-von-plaetzen-in-fluechtlingsunterkuenften-sind-sittenwidrig/
 (DIR) [3] https://www.linksfraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/01/Gutachten_final.pdf
 (DIR) [4] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-11762
 (DIR) [5] https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung/10014330/gebuehrenanpassung#anker_1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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