# taz.de -- Kein WBS für Geflüchtete: Wohnungssucher zweiter Klasse
       
       > Geflüchtete erhalten oft keine Wohnberechtigungsscheine. Der Berliner
       > Flüchtlingsrat fordert eine andere Praxis.
       
 (IMG) Bild: Preiswerten Wohnraum fordern Teilnehmer*innen einer Demo in Berlin im September 2018
       
       Der Berliner Flüchtlingsrat fordert von der Landesregierung, Geflüchtete
       nicht länger vom Wohnberechtigungsschein (WBS) und damit vom Zugang zu
       Sozialwohnungen auszuschließen. Derzeit haben Menschen im laufenden
       Asylverfahren, auch wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben, keinen
       Anspruch auf einen WBS. Ausgeschlossen davon sind auch geduldete
       Flüchtlinge, selbst wenn sie auf Dauer in Berlin leben, weil etwa eine
       Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder sie eine
       sogenannte Ausbildungsduldung haben. Die ermöglicht ihnen bei erfolgreichem
       Abschluss der Ausbildung eine Bleibeperspektive.
       
       Sogar anerkannte Geflüchtete, kritisiert der Flüchtlingsrat in einer
       vergangene Woche veröffentlichten Pressemitteilung, „erhalten in Berlin –
       anders als in anderen Bundesländern – weiterhin keinen WBS, wenn die
       Verlängerung ihres Aufenthaltstitels innerhalb der nächsten 11 Monate
       ansteht“. Für viele Familien bedeute das, dass sie nie einen WBS bekommen,
       denn die befristeten Aufenthaltserlaubnisse der einzelnen
       Familienmitglieder endeten oft zu unterschiedlichen Zeiten.
       
       Die Folge aus der Sicht des Flüchtlingsrates: Geflüchtete müssen in den
       Sammelunterkünften verbleiben, in denen derzeit rund 22.000 Menschen leben,
       denn der Zugang zum freien Wohnungsmarkt ist vielen aus finanziellen
       Gründen nicht möglich. „Eine Mietwohnung bleibt vor allem für Familien mit
       Kindern ein unerreichbarer Traum. Integrationspolitisch ist die Haltung der
       Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) eine Katastrophe“, sagt Georg Classen
       vom Flüchtlingsrat. Diese Praxis stehe im Widerspruch zur
       Koalitionsvereinbarung und zu öffentlichen Äußerungen des Senats.
       
       Zwei Prüfvermerke der Senatsbauverwaltung von diesem Frühjahr, die der
       Flüchtlingsrat im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einsehen konnte,
       vermittelten jedoch nicht den Eindruck, dass der Senat seine Praxis ändern
       wolle, so Classen: „Die Argumentation in beiden Vermerken vermittelt leider
       den Eindruck, dass die zuständige Senatsverwaltung die rechtliche Prüfung
       ausschließlich zu dem Zweck durchführt, jede Ausweitung des WBS auf weitere
       Ausländer und Geflüchtete zu verhindern.“ Als Argument werde die geringe
       Zahl der Sozialwohnungen in Berlin aufgeführt.
       
       Ähnlich argumentiert Katrin Lompschers Sprecherin Petra Rohland auch
       gegenüber der taz. Rund 831.000 Berliner Haushalte seien WBS-berechtigt.
       Denen stünden nur 101.000 Sozialwohnungen entgegen. „Mit der Erteilung
       eines WBS für Asylsuchende und Geduldete ist also das Problem nicht gelöst.
       Wenn der Flüchtlingsrat behauptet, Berlin hätte genügend Sozialwohnungen,
       ist er über die Wohnungssituation in Berlin einfach schlecht informiert“,
       so Rohland. Die Koalition arbeite an dem Problem. Rohland verweist darauf,
       dass es bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ein Kontingent von
       320 Wohnungen gibt, das ausschließlich Menschen im Asylverfahren zur
       Verfügung gestellt wird.
       
       13 Oct 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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