# taz.de -- Deutsche IS-Kämpfer in kurdischer Haft: Pass weg, Problem weg?
       
       > Behörden prüfen Rückholung deutscher IS-Kämpfer aus Syrien. Und die
       > Bundesregierung streitet über einen zweiten Weg: Passentzüge.
       
 (IMG) Bild: Festnahme eines IS-Mitglieds im syrischen Idlib
       
       Berlin taz | Bei der [1][Diskussion um die Rückholung deutscher
       IS-Angehöriger,] die in Syrien in kurdischer Haft sitzen, bereitet die
       Bundesregierung nun auch einen zweiten Weg vor. Bereits im November hatte
       das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen
       Passentzug von deutschen IS-Kämpfern vorsieht, wenn diese noch eine zweite
       Staatsbürgerschaft haben. Über diesen aber gibt es Streit in der Koalition.
       
       Das Vorhaben ist bereits im Koalitionsvertrag verankert. Günter Krings,
       Staatssekretär von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), sprach am
       Montag auf dem Polizeikongress in Berlin von einem wichtigen Vorhaben – und
       kritisierte zugleich das Bundesjustizministerium, wo der Gesetzentwurf seit
       November zur Ressortabstimmung liege. Es wäre erfreulich, wenn das Thema
       dort „mit Dringlichkeit behandelt würde“. Auch CSU-Landesgruppenchef
       Alexander Dobrindt warf Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD)
       „Verschleppung“ vor. Diese sei bei diesem Thema „höchst fahrlässig“.
       
       Barley wies die Kritik zurück: Sie sei sich mit Seehofer einig, dass
       Vorhaben „zeitnah“ umzusetzen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält
       allerdings Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.“ Darüber
       führe man momentan Gespräche. „Wir brauchen verfassungskonforme Lösungen“,
       betonte Barley.
       
       Tatsächlich ist das Vorhaben juristisch heikel. Ein Passentzug kann nur
       stattfinden, wenn die Betroffenen damit nicht staatenlos werden. Laut einem
       BKA-Papier dürfte das etwa ein Drittel der gut 1.000 ausgewanderten,
       deutschen IS-Anhänger betreffen, die Doppelstaatler sind – die meisten von
       ihnen haben noch türkische, marokkanische oder tunesische Pässe.
       
       ## Aufforderung von Trump
       
       Die Zahl derer, die aber tatsächlich die deutsche Staatsbürgerschaft
       verlieren könnten, ist weit kleiner. Denn laut Gesetzentwurf müssen ihnen
       dafür konkrete terroristische Kampfhandlungen nachgewiesen werden – und
       diese Beweisführung ist alles andere als leicht. Zudem sind Minderjährige
       von der Maßnahme ausgenommen. Und auch rückwirkend soll das Gesetz nicht
       gelten. Heißt: Für die jetzt in Syrien inhaftierten Islamisten gilt das
       nicht.
       
       Das geplante Gesetz sei dennoch eine „klare Botschaft an die salafistische
       Szene“, erklärte ein Sprecher Seehofers. Damit würde klargemacht, dass
       terroristische Kampfhandlungen künftig nicht nur strafrechtliche, sondern
       auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen hätten. Wer für den IS kämpfe,
       manifestiere, dass er „sich von Deutschland und seiner grundlegenden
       Werteordnung abgewandt hat“.
       
       Dieses Ansinnen unterstützt Justizministerin Barley. Den Gesetzentwurf aber
       sieht sie dennoch kritisch, weil das Innenministerium dort auch noch andere
       Maßnahmen untergebracht hat. So soll etwa die Erteilung einer doppelte
       Staatsbürgerschaft an sich erschwert werden. Auch soll die Frist verlängert
       werden, mit der „rechtswidrige“ Einbürgerungen, die etwa aufgrund der
       Angabe einer falschen Identität erfolgten, wieder zurückgenommen werden
       kann: von fünf auf zehn Jahre.
       
       Besonders eilig hatte man es mit dem Gesetzentwurf im Justizministerium
       deshalb nicht. Auch, weil dieser vom Innenministerium selbst nicht als
       prioritär erklärt wurde, wie es heißt. Dort drängte man vor allem mit dem
       Gesetz zu strafferen Abschiebungen. [2][Nachdem nun aber US-Präsident
       Donald Trump Deutschland und andere aufforderte,] IS-Gefangene aus ihren
       Ländern zurückzuholen, änderte sich die Lage.
       
       ## Massiver Personaleinsatz
       
       Tatsächlich prüfen Sicherheitsbehörden seit Monaten hinter den Kulissen die
       Rückholung von einigen gefangenen deutschen IS-Anhängern aus Syrien. Laut
       einem Dossier des Auswärtigen Amtes, aus dem die ARD zitiert, sitzen dort
       63 Islamisten aus Deutschland in kurdischer Haft, 42 haben die deutsche
       Staatsbürgerschaft. Gegen 32 von ihnen laufen Ermittlungen, in 18 Fällen
       liege ein Haftbefehl durch die Bundesanwaltschaft vor.
       
       Wer IS-Kämpfer ist, hat sich damit bereits als Mitglied einer ausländischen
       terroristischen Vereinigung strafbar gemacht. Der Nachweis einer konkreten
       Beteiligung an Kampfhandlungen oder Folter ist nicht erforderlich. Manchmal
       lässt sich aber auch dies belegen, trotz des weit entfernten Tatorts.
       Unvorsichtige Dschihadisten, die Selfies mit abgeschlagenen Köpfen posten
       oder auf beschlagnahmten Smartphones speicherten, ermöglichten schon manche
       Anklage wegen Mordes oder anderer konkreter Delikte.
       
       Ein kleinerer Teil der Rückkehrer sind Frauen. Vor einem Jahr kündigte
       Generalbundesanwalt Peter Frank an, er werde Frauen als IS-Mitglieder
       anklagen, wenn sie einen IS-Kämpfer geheiratet haben und im IS-Gebiet ein
       Kind zur Welt brachten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Idee jedoch
       abgelehnt. Das bloße Hausfrauen-Dasein genügt nicht für eine
       IS-Mitgliedschaft. Frank aber gab nicht auf und stellte fest, dass er den
       IS-Rückkehrerinnen oft auch mehr nachweisen kann: Unterstützung der
       Religionspolizei, Patrouillentätigkeit, werbende Aufrufe im Internet,
       Plünderungen. Das genügte dem BGH.
       
       Wenn der BGH-Ermittlungsrichter keinen Haftbefehl erlässt, können die
       IS-Rückkehrer polizeirechtlich überwacht werden. Die Befugnisse sind in
       jedem Bundesland anders. Zumindest wird in jedem Fall geprüft, ob eine
       Einstufung als Gefährder erforderlich ist. Wenn ja, prüfen die
       Sicherheitsbehörden laufend, welche Maßnahmen möglich sind. Allerdings
       erfordert ein Rund-um-die-Uhr-Überwachung einen massiven Personaleinsatz
       von rund 30 Polizisten pro Person.
       
       19 Feb 2019
       
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