# taz.de -- Deutsche IS-Kämpfer in Syrien: Bedingungen für die Rückkehr
       
       > Bundesinnenminister Horst Seehofer ist grundsätzlich bereit, IS-Kämpfer
       > in Deutschland aufzunehmen. Aber nicht zu jedem Preis.
       
 (IMG) Bild: In kurdischer Haft sind viele deutsche IS-Kämpfer in Syrien. Unklar ist, ob sie zurückkehren werden
       
       Berlin dpa | In der [1][Diskussion um die Rückkehr von IS-Kämpfern nach
       Deutschland] stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Bedingungen
       auf. Er will Kämpfer der Terrororganisation IS und ihre Familien nur dann
       nach Deutschland zurückkehren lassen, wenn ihre Identität zweifelsfrei
       geklärt ist und sie kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen. „Im
       Interesse der Sicherheit unseres Landes muss die Bundesregierung für die
       Rückkehr von ehemaligen IS-Kämpfern, die die deutsche Staatsangehörigkeit
       besitzen, Bedingungen setzen“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Jeder
       Einzelfall müsse vor Ort geklärt werden, „bevor irgendjemand ins Flugzeug
       gesetzt wird“.
       
       Schon vor der Rückkehr müsse es Klarheit über jede Personalie und über
       Strafverfolgungsansprüche anderer Staaten geben. Zudem will Seehofer
       verhindern, dass IS-Kämpfer, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, in
       Deutschland abtauchen. „Wir müssen klipp und klar wissen, welche
       Ermittlungsergebnisse es in Deutschland gegen die jeweilige Person gibt“,
       sagte er. „Ich möchte keine gefährlichen Leute aufnehmen, wenn wir nicht
       die Sicherheit gewährleisten können, dass wir sie hier zum Beispiel wieder
       in Haft nehmen können, weil sie mit einem Haftbefehl gesucht werden.“
       
       Die [2][Diskussion war durch US-Präsident Donald Trump ausgelöst] worden.
       Dieser hatte europäische Länder wie Deutschland dazu aufgerufen, mehr als
       800 in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu
       stellen. Falls die Verbündeten nicht reagierten, seien die USA gezwungen,
       die Kämpfer auf freien Fuß zu setzen. Diese sind aber nicht in
       US-Gewahrsam, sondern in der Gewalt kurdischer Kräfte.
       
       Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann äußerte sich in der Debatte um
       die Rückholung deutscher IS-Kämpfer. Er will zurückkehrende IS-Kämpfer mit
       deutschem Pass, denen keine Straftaten nachzuweisen sind, notfalls strikt
       überwachen lassen. Wenn sich Rückkehrer nachweislich nach deutschem Recht
       einer Straftat schuldig gemacht haben, müssten sie vor Gericht gestellt und
       nach einer Verurteilung hinter Gitter gebracht werden, sagte der
       CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. „Können wir die Nachweise nicht
       führen, müssen wir die IS-Rückkehrer engmaschig kontrollieren, nötigenfalls
       mit einer Rund-um-die-Uhr-Überwachung.“ Das wäre für Polizei und
       Verfassungsschutz eine deutliche Zusatzbelastung.
       
       ## Möglicher Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
       
       Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädierte dafür,
       Rückkehrern, die neben dem deutschen noch eine anderen Pass haben, die
       deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. „Wer in fremden Streitkräften
       dient, verliert seine Staatsbürgerschaft. Das muss erst recht für eine
       Terrormiliz gelten“, sagte er der Bild-Zeitung.
       
       Tatsächlich hatte das Bundesinnenministerium bereits im November einen
       Gesetzentwurf vorgelegt, der einen [3][Passentzug von deutschen IS-Kämpfern
       vorsieht], wenn diese noch eine zweite Staatsbürgerschaft haben. Doch das
       Vorhaben ist heikel und wird derzeit innerhalb der Großen Koalition
       verhandelt.
       
       20 Feb 2019
       
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