# taz.de -- Horst Seehofer versus Katarina Barley: Viele Ehen, null Staatsbürgerschaft
       
       > Männer mit mehreren Ehefrauen sollen keinen Anspruch auf Einbürgerung
       > haben. Das will der Innenminister und übt Druck auf die Justizministerin
       > aus.
       
 (IMG) Bild: Mal wieder im Zwist: Justizministerin Barley (links) und Innenminister Seehofer (klar: rechts)
       
       BERLIN taz | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will noch im Herbst
       einen Gesetzentwurf vorlegen, der Einbürgerungen bei Zweit- und Mehrehen
       verhindert. Ein erster Entwurf war von Justizministerin Katarina Barley
       (SPD) gestoppt worden. Die CDU/CSU will das Thema nun im Europawahlkampf
       nutzen, bei dem Barley als Spitzenkandidatin der SPD fungiert.
       
       Die Diskussion war durch einen Fall aus Baden-Württemberg ausgelöst worden.
       Ein syrischer Kurde kam 1999 als 18-Jähriger nach Deutschland, studierte
       hier und arbeitet seit 2008 als Bauingenieur. 2008 heiratete er eine
       deutsche Staatsangehörige und beantragte 2010 die privilegierte
       Einbürgerung als Ehegatte. Erst später kam heraus, dass der Mann in Syrien
       ebenfalls 2008 eine Zweitfrau heiratete, die 2012 ein gemeinsames Kind
       gebar. Inzwischen leben Zweitfrau und Kind auch in Deutschland.
       
       Da der Mann bei der Einbürgerung die Zweitehe verschwiegen hatte,
       versuchten die deutschen Behörden, die Einbürgerung rückgängig zu machen.
       Hierbei prüften die Gerichte auch, ob er einen eigenständigen Anspruch auf
       Einbürgerung hat.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Mai 2018, dass das Bestehen einer
       Zweitehe zwar die privilegierte Einbürgerung als Ehegatte verhindere, nicht
       aber den eigenständigen Einbürgerungsanspruch nach achtjährigem
       rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Nur bei der privilegierten
       Einbürgerung verlangt das Staatsangehörigkeits-Gesetz (§ 9 StAG) bisher,
       dass sich Neubürger „in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen“. Hierzu
       gehört auch der Verzicht auf eine Mehrfach-Ehe. Bei der
       Anspruchs-Einbürgerung (§ 10 StAG) fehlt bisher eine solche Anforderung.
       Der Gesetzgeber könne sie aber einführen, so das Bundesverwaltungsgericht.
       
       ## Die Diskussion läuft schon lange
       
       Die Innenministerkonferenz forderte den Bund im Juni 2018 auf, den
       Einbürgerungsanspruch auszuschließen, wenn ein Mann mehrere Ehefrauen hat.
       Bundesinnenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag im November 2018
       (gemeinsam mit anderen Punkten) auf. In einem Referentenentwurf, der der
       taz vorliegt, war eine Ergänzung von Paragraph 10 des StAG vorgesehen. Auch
       dort soll künftig die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ und
       damit der Verzicht auf Mehrfachehen verlangt werden.
       
       Im Justizministerium ließ man den BMI-Entwurf erstmal einige Monate liegen,
       weil die meisten Inhalte nicht im Koalitionsvertrag vereinbart waren. Im
       März 2019 einigten sich Seehofer und Barley dann, zunächst nur [1][die
       Ausbürgerung von IS-Kämpfern mit doppelter Staatsangehörigkeit umzusetzen],
       da dies auch im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Die anderen
       BMI-Vorschläge wurden zunächst zurückgestellt, darunter auch der Ausschluss
       des Einbürgerungsanspruchs bei Mehrehe.
       
       ## „Ein Frauenrechte missachtendes Ehemodell“
       
       Diesen Vorgang aus dem März nahmen nun Unions- und FDP-Politiker zum
       Anlass, Barley anzugreifen. Matthias Middelberg, innenpolitischer Sprecher
       der CDU/CSU nannte die Haltung Barleys „völlig unverständlich und nicht
       hinnehmbar“. Darüber hatte die Welt am Sonntag berichtet.
       FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sagte am Montag in einem „Bild“-Talk:
       „Die Mehrehe ist ein unserer Rechtsordnung fremdes und die Frauenrechte
       missachtendes Ehemodell.“ Deshalb wäre es gut, „dass wir das klarstellen,
       weil das ein zunehmendes Problem wird“.
       
       Das Bundesjustizministerium blieb zunächst bei der dürren Aussage, man habe
       die Vorschläge Seehofers noch nicht geprüft.
       
       Das Eingehen einer Doppel- oder Mehrfachehe ist in Deutschland strafbar –
       allerdings nur, wenn die zusätzliche Heirat in Deutschland erfolgte. Bei
       einer im Ausland rechtmäßig geschlossenen Zweit-Ehe drohen in Deutschland
       keine strafrechtlichen Folgen. Die Zweitehe wird in Deutschland sogar als
       Ehe anerkannt, wenn weder die deutschen Behörden noch die Erstfrau eine
       Aufhebung der Zweitehe verlangen. Kinder der Zweitfrau gelten als ehelich.
       
       6 May 2019
       
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