# taz.de -- Hamburger Umgang mit IS-Kämpfern: Der besondere Fokus
       
       > Der Anwalt Erdem fordert, IS-Anhänger aus Nordsyrien zurückzuholen. Der
       > Verfassungsschutz sieht Rückkehrer als Sicherheitsrisiko.
       
 (IMG) Bild: Soldaten verhaften einen IS-Kämpfer – hier nicht in Syrien, sondern im Irak 2017
       
       Hamburg taz | Wie sollte Hamburg umgehen mit IS-Kämpfern, ihren Frauen und
       Kindern? Bundespolitisch wird derzeit über die Rücknahme von Gefangenen aus
       Nordsyrien [1][diskutiert]. Mit genauen Angaben zu IS-KämpferInnen in
       Nordsyrien und im Irak ist die Bundesregierung zurückhaltend und verweist
       auch im Bundestag auf die Geheimhaltung nachrichtendienstlicher
       Erkenntnisse. Klar aber ist: Die Re-Integration, Inhaftierung, Betreuung
       oder Beobachtung von dschihadistischen RückkehrerInnen obliegt den lokalen
       Beratungsstellen und Sicherheitskräften.
       
       Vom Hamburger Verfassungsschutz heißt es dazu auf Anfrage der taz,
       IS-Rückkehrer stünden im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden, da sie
       zumeist wieder in die Szene eintauchen würden. Derzeit lägen Erkenntnisse
       über 69 Männer und 17 Frauen aus Hamburg vor, die Richtung Syrien oder Irak
       ausgereist sind oder es versucht haben. Nicht mit jeder Reise sei aber
       zwangsläufig das Ziel verbunden, an Kampfhandlungen teilnehmen zu wollen.
       Insgesamt seien 29 Männer und drei Frauen zurückgekehrt. Kinder seien
       weniger als fünf zurückgekehrt. Dem Landesamt für Verfassungsschutz lägen
       Hinweise vor, dass etwa 20 Personen zu Tode gekommen sein sollen.
       
       Der Hamburger Anwalt Mahmut Erdem indes hat im Auftrag mehrerer Familien
       seine Forderung an die Bundesregierung erneuert, in Syrien gefangene
       IS-Anhänger nach Deutschland zurückzubringen. Erdem vertritt unter anderem
       die Familien zweier Frauen, die sich seinen Angaben zufolge seit Monaten
       bemühen, ihre Angehörigen aus einem Camp der kurdischen Miliz YPG
       („Volksverteidigungseinheiten“) herauszuholen. Die Bundesregierung solle
       dazu mit der Miliz zusammenzuarbeiten. Das sei eine „humanitäre
       Verpflichtung“.
       
       Bundesweit an Fahrt aufgenommen hat die Diskussion, nachdem US-Präsident
       Donald Trump unter anderem Deutschland [2][dazu aufgefordert hatte],
       IS-Kämpfer zurückzunehmen. Derzeit befinden sich mindestens 800 IS-Kämpfer
       in Syrien in Haft. Darunter ist auch eine größere zweistellige Zahl von
       Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland. Hinzu kommen laut Kölner
       Stadt-Anzeiger nach dem Fall der IS-Hochburg Rakka bis zu 400
       DschihadistInnen aus Deutschland, die frei unterwegs sind. Drei Viertel von
       ihnen besitzen einen deutschen Pass.
       
       ## 400 Dschihadisten frei
       
       Für die Kurden im Norden Syriens sind die Gefangenen eine Belastung. Sie
       riefen zuletzt die Vereinten Nationen auf, internationale Sondergerichte
       einzurichten, weil sie eine juristische Verfolgung nicht leisten könnten.
       Was eine mögliche Rückkehr angeht, ist juristisch die Lage eindeutig: „Klar
       ist, dass wir deutschen Staatsangehörigen die Wiedereinreise nicht
       verwehren können“, betonte Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine
       Sütterlin-Waack (CDU), die derzeit der Justizministerkonferenz vorsitzt.
       
       Wie genau aber eine Rückkehr organisiert werden könnte, darüber gibt es
       Differenzen. Auch konsularisch ist die Organisation ein Problem. Die
       Botschaft in Syrien ist geschlossen, die von der kurdischen YPG
       kontrollierten Gebiete in Nord-Syrien aber werden von Deutschland nicht als
       eigener Staat anerkannt.
       
       Linkspartei und Grüne würden nun lieber zügig agieren – um die Kontrolle
       nicht zu verlieren. Die CDU ist da zurückhaltender. Aus der CSU drängte man
       zuletzt darauf, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen
       Pass zu entziehen, um die Zahl der Rückkehrer auf diesem Weg zu begrenzen.
       
       ## Umstrittene Rückkehr
       
       Über Fraktionsgrenzen hinweg eint Politiker die Sorge, welches
       sicherheitspolitische Risiko von den vielen RückkehrerInnen ausgeht. Denn
       längst nicht alle IS-Rückkehrer werden automatisch in Haft genommen, längst
       nicht in allen Fällen liegen belastbare juristische Vorwürfe vor. Eine
       lückenlose Überwachung indes würde die Sicherheitskräfte überfordern.
       
       Mehlike Eren-Wassel von der Beratungsstelle „Kitab“ erklärte, sie sehe
       durchaus Chancen auf eine Re-Integration von RückkehererInnen. Kitab berät
       in Bremen Familien, Angehörige und IslamistInnen, sofern sie sich an sie
       wenden. Kitab hatte zusammen mit der Hamburger Beratungsstelle Legato und
       anderen Fachorganisationen bereits Anfang 2017 einen Rückkehrer-Leitfaden
       erstellt. Kitab empfiehlt dabei eine möglichst ressortübergreifende
       Zusammenarbeit aller betroffenen Stellen.
       
       20 Feb 2019
       
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 (DIR) Gernot Knödler
       
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