# taz.de -- Reaktionen Wertschöpfungskettengesetz: Gesetz als Druckmittel
       
       > Unternehmen sollen strengere Sorgfaltspflichten für ausländische
       > Zulieferfabriken einhalten. Entwicklungsorganisationen sind zufrieden.
       
 (IMG) Bild: Arbeiten in der gesamten Lieferkette soll sicherer werden: Textilarbeiterin in Haian
       
       Berlin taz | Den Entwurf eines Gesetzes für Sorgfaltspflichten von Firmen
       haben Entwicklungsorganisationen begrüßt. Die taz [1][berichtete über das
       Vorhaben] des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), große
       deutsche Unternehmen auf ökologische und soziale Standards in ihren
       weltweiten Zulieferfabriken zu verpflichten.
       
       „Nach wie vor herrschen in vielen ausländischen Produktionsstätten
       deutscher Unternehmen gefährliche Arbeitsbedingungen“, erklärte der Verband
       Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Venro), dem unter anderem die
       kirchlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor angehören.
       Organisationen wie Germanwatch und Ikota äußerten sich ebenfalls
       zustimmend. Der Verband Textil und Mode, dem betroffene Bekleidungskonzerne
       angehören, wollte am Montag nichts sagen.
       
       Aus dem Haus von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hieß es, bei dem
       Gesetzentwurf „handelt sich um erste Überlegungen, die wir in die
       Diskussion einführen und mit unseren Partnern besprechen werden“. Eine
       Sprecherin verwies auf den [2][Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und
       Menschenrechte]. Große Unternehmen sollen demnach freiwillig die Zustände
       in ihren globalen Produktionsketten verbessern. „Sollte sich 2020
       herausstellen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht, wird die
       Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag gesetzlich tätig.“
       
       ## „Klare Sprache“
       
       „Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass die menschenrechtlichen
       Sorgfaltspflichten von Unternehmen gestärkt werden müssen“, sagte
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Daher ist es gut, dass der
       Koalitionsvertrag und der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und
       Menschenrechte eine klare Sprache sprechen.“
       
       Währenddessen wollen die Kläger*innen gegen den Textildiscounter Kik
       versuchen, den Prozess fortzusetzen. Man werde beim Oberlandesgericht Hamm,
       der nächsten Instanz, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wenn der
       erfolgreich sei, gehe man eventuell in die Berufung. Ende 2018 erklärte das
       Landgericht Dortmund den Fall für verjährt. Hinterbliebene und Geschädigte
       in der Kik-Zulieferfabrik Ali Enterprises in Pakistan wollten 2012
       Schmerzensgeld erstreiten.
       
       11 Feb 2019
       
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 (DIR) Hannes Koch
       
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