# taz.de -- Prozess wegen Fabrikbrand: Kein Urteil gegen KiK
       
       > Die Ansprüche der Opfer des Fabrikbrandes in Pakistan 2012 entfallen,
       > entscheidet ein Gericht. Das Verfahren hat jedoch Verbesserungen
       > angestoßen.
       
 (IMG) Bild: Die Textilfabrik nach dem Brand in Karachi im September 2012
       
       Ob der Textil-Discounter KiK eine Mitverantwortung für die Todesfälle in
       seiner pakistanischen Zulieferfabrik trägt, wird vorläufig nicht vor einem
       deutschen Gericht geklärt. Die Ansprüche auf Schmerzensgeld von vier
       Kläger*innen seien nach pakistanischem Recht verjährt, urteilte das
       Landgericht Dortmund am Donnerstag. Eine Berufung gegen die Entscheidung
       ist aber möglich.
       
       Beim Brand der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi, Pakistan, 2012
       [1][starben 259 Arbeiter*innen]. Die Zulieferfirma produzierte auch für die
       Geschäfte der Tengelmann-Tochter Kik. Im Namen von vier Opfern und
       Hinterbliebenen klagten die Juristen-Organisation ECCHR, der Verband Medico
       International und der Berliner Anwalt Remo Klinger auf Schmerzensgeld von
       jeweils 30.000 Euro. Sie werfen KiK vor, seinen Zulieferer nicht
       ausreichend kontrolliert zu haben. Dort hätten Fluchtwege gefehlt, und die
       Firma habe Bauvorschriften missachtet.
       
       KiK weist die Anschuldigungen zurück und betont, der Brand sei gelegt
       worden, um einer Erpressung Nachdruck zu verleihen. Die Kläger wollen
       erreichen, dass die Arbeitsbedingungen in der ausgelagerten
       Textilproduktion in armen Ländern grundsätzlich besser werden. Nach Angaben
       der Kläger wurde ein derartiges Verfahren in Deutschland noch nie geführt.
       Das Ziel besteht darin, die Rechtsprechung weiterzuentwickeln, damit die
       Arbeiter*innen der Zulieferfabriken gegen die hiesigen Auftraggeber vor
       deutschen Gerichten klagen können.
       
       Anwalt Klinger warf der Textilfirma vor, die Verjährung mit juristischen
       Tricks angestrebt zu haben. KiK habe damit „verhindert, dass das Gericht
       die Sachfragen sowie wichtige Fragen der Haftungspflicht deutscher
       Unternehmen klärt“, so Klinger. Ansgar Lohmann, bei KiK für
       Unternehmensverantwortung zuständig, sagte: „Wir sehen uns in unserer
       Rechtsauffassung bestätigt. Wir lehnen die Zahlung von Schmerzensgeld ab,
       weil wir keine Schuld am Brand in der Fabrik haben.“
       
       ## Eine gewisse Verbesserung
       
       Nur wenn Anwalt Klinger und seine Mitstreiter*innen Berufung einlegen, geht
       das Verfahren weiter. Auch ohne Urteil zur Kernfrage der Verantwortung von
       KiK dürfte das Verfahren jedoch dazu beigetragen haben, dass sich die
       Zustände in den asiatischen Zulieferfabriken allmählich etwas verbessern.
       
       Rund fünf Millionen Euro hat KiK bereits als Entschädigungen an die
       Familien der Toten und die Verletzten von Ali Enterprises gezahlt. In
       Bangladesch wurde die Organisation „Accord“ gegründet, die Kontrolleure in
       die Produktionsstätten schickt. Auf eigene Faust habe man ein ähnliches
       System auch in Pakistan etabliert, erklärt Kik.
       
       Das Unternehmen ist auch Mitglied [2][im Bündnis für nachhaltige
       Textilien], das Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) gründete. Zahlreiche
       deutsche und internationale Bekleidungskonzerne kooperieren darin, um
       beispielsweise giftige Chemikalien aus der Herstellung zu verbannen.
       Soziale Fortschritte wie ausreichende Löhne lassen jedoch auf sich warten.
       
       10 Jan 2019
       
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 (DIR) Hannes Koch
       
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