# taz.de -- Ausbeutung auf Tee-Plantagen: Mehr Leid als Lohn
       
       > Deutsche Tee-Unternehmen beuten Arbeiter*innen in Indien aus. Die
       > Bundesregierung sträubt sich gegen gesetzliche Kontrollen.
       
 (IMG) Bild: 45 Prozent der Teeplücker*innen leiden unter Krankheiten und haben keine Schutzkleidung
       
       Deutsche Tee-Unternehmen wie beispielsweise die Ostfriesische
       Teegesellschaft (OTG) und Teekanne oder deutsche Supermärkte wie Aldi,
       Edeka, Lidl oder Rewe nehmen Menschenrechtsverletzungen wie Hungerslöhne
       und schlechte Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten in Kauf. Das zeigt
       die am Donnerstag veröffentlichte Studie der internationalen Nothilfe- und
       Entwicklungsorganisation Oxfam zu Ausbeutung auf Teeplantagen im indischen
       Bundesstaat Assam, der größten teeproduzierenden Region Indiens.
       
       56 Prozent der insgesamt 510 befragten Arbeiter*innen haben nicht
       ausreichend zu essen, mehr als ein Viertel nimmt pro Tag weniger als 1.800
       Kilokalorien zu sich und leidet damit unter Hunger. „Bei einer Packung
       Markenschwarztee für 3 Euro gehen nur circa 4 Cent an die Menschen, die den
       Tee gepflückt haben. Dass so eine Produktion zu menschenwürdigen
       Arbeits-und Lebensbedingungen nicht möglich ist, liegt auf der Hand“, so
       Barbara Sennholz-Weinhardt, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und
       Globalisierung und Autorin der Studie.
       
       Weiter leiden laut Umfrage etwa 45 Prozent der befragten Arbeiter*innen
       unter Krankheiten wie Gelbsucht, Cholera und Typhus, da sie keinen Zugang
       zu sauberem Trinkwasser haben. Durch den Mangel an Schutzkleidung beim
       Tee-Pflücken sind die Arbeiter*innen giftigen Pestiziden ausgesetzt. „51
       Prozent der Befragten klagen über Augenreizungen, Atemwegserkrankungen und
       allergischen Reaktionen, die durch Pestizide verursacht werden können“, so
       die Studie.
       
       ## Lieferkettengesetz: Unternehmen zur Rechenschaft ziehen
       
       Oxfam gehört zu insgesamt 64 NGOs, die ein sogenanntes
       [1][„Lieferkettengesetz“] fordern. In Frankreich, Großbritannien und den
       Niederlanden gibt es eine solche Regelung bereits. Mit dieser könnten
       Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern zur Rechenschaft
       gezogen werden.
       
       Mit einem Lieferkettengesetz müssen Unternehmen, die
       Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette in Kauf
       nehmen, haften. Außerdem können Menschen, die zu Schaden kommen,
       Unternehmen zur Rechenschaft ziehen. „Nur so können sich Unternehmen ihrer
       menschenrechtlichen Verantwortung nicht mehr entziehen und Schäden an
       Mensch und Umwelt nicht länger in Kauf nehmen“, so Johanna Kusch,
       Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz.
       
       Kauft man eine Packung Tee in einem deutschen Supermarkt, lassen sich
       derzeit die Produktionsbedingungen schwer nachvollziehen. Bislang werden
       Konsument*innen nur durch Zertifizierungen wie die der Organisation UTZ
       Rainforest Alliance auf vermeintliche moralische Vertretbarkeit einzelner
       Produkte hingewiesen. Laut Recherchen von Oxfam kommt es jedoch sogar auf
       zertifizierten Plantagen zu Rechtsverletzungen. „Unternehmen und
       Zertifizierungsfirmen kennen die Probleme schon lange und lösen sie nicht.
       Abwarten und Tee trinken ist aber keine Option, wenn man weiß, dass
       Menschen für unseren Tee hungern müssen“, sagt Sennholz-Weinhardt.
       
       ## Befragungen anstatt konkrete Gesetze
       
       Die Bundesregierung scheut sich bislang davor, deutsche Unternehmen zu
       verbindlichen Vorgaben zu verpflichten. In Deutschland gibt es mit dem 2017
       beschlossenen „nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien“
       bislang nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Aktuell
       werden etwa 7.000 deutsche Unternehmen zu ihren ethischen Standards
       befragt. Auf der Seite des Bundesministeriums für wirtschaftliche
       Zusammenarbeit und Entwicklung heißt es: „Die Firmen sind aufgerufen,
       detailliert darzulegen, wie sie Menschenrechte und Sozialstandards in ihren
       Lieferketten einhalten.“
       
       Laut Koalitionsvertrag soll bis 2020 geprüft werden, ob ein
       Lieferkettengesetz, wie es von Menschenrechtler*innen gefordert wird, nötig
       ist. Die Entscheidung, ob die Verantwortung von Unternehmen zukünftig
       gesetzlich geregelt werden soll, will die Regierung von den Antworten der
       Umfrage abhängig machen. Erst wenn diese ergibt, dass mehr als die Hälfte
       der befragten Unternehmen Mängel aufweisen, sollen weitere Schritte, wie
       die Einführung eines Lieferkettengesetzes geprüft werden.
       
       10 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.google.com/search?q=Lieferkettengesetz&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-e
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leonie Asendorpf
       
       ## TAGS
       
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