# taz.de -- Aktionsplan für Menschenrechte: Feilen an der Umfrage
       
       > Bei einer geplanten Befragung von Unternehmen möchte das Bundeskanzleramt
       > positive Ergebnisse – und greift darum zu fragwürdigen Tricks.
       
 (IMG) Bild: Hauptsache, die Stimmung ist gut? Entwicklungsminister Gerd Müller 2017 in einer Textilfabrik in Addis Abeba
       
       Welchen Stellenwert die Menschenrechte in den ausländischen
       Zulieferfabriken bundesdeutscher Unternehmen haben, soll eine Befragung der
       Firmen zeigen. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium versuchen nun
       aber, die Methodik der Umfrage so zu beeinflussen, dass das Ergebnis
       positiver ausfällt. Dies belegt der Zwischenberichtsentwurf zum sogenannten
       Monitoring für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte,
       der der taz vorliegt.
       
       Im Aktionsplan ist festgelegt, dass mindestens die Hälfte großer deutscher
       Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bestimmte menschenrechtliche
       Sorgfaltspflichten erfüllen müssen [1][(taz berichtete)]. Sie sollen
       beispielsweise ermitteln, ob die sozialen Rechte der Arbeitnehmer*innen bei
       ihren Zulieferern in Kambodscha oder Bangladesch gewährleistet sind. Dabei
       geht es unter anderem um erträgliche Bezahlung und Arbeitszeiten. Außerdem
       brauchen die Firmen ein funktionierendes Verfahren, damit sich
       Arbeiter*innen beschweren können.
       
       Damit die Umfrage als repräsentativ gilt, müssen von rund 7.100 großen
       deutschen Unternehmen etwa 400 teilnehmen. Für den Fall, dass von diesen
       nicht mindestens die Hälfte die Sorgfaltspflichten erfüllt, droht die
       Bundesregierung mit einem Gesetz. Das Entwicklungsministerium hat bereits
       einen Entwurf erarbeitet. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium legen
       jedoch offenbar Wert darauf, dass das Ergebnis gut ausfällt und kein Gesetz
       nötig ist.
       
       Im Entwurf des bislang unveröffentlichten Zwischenberichts will das
       Kanzleramt deshalb einige Änderungen vornehmen. Firmen, die die Kriterien
       knapp verpassen, sollen demnach als „Grenzfälle“ und „Erfüller“ gewertet
       werden können. Und Unternehmen, die den Online-Fragebogen nicht komplett
       bearbeiten, sollen statt „nicht erfüllt“ die Einstufung „nicht geantwortet“
       erhalten.
       
       Damit würden sie beim Ergebnis nicht berücksichtigt – und die Chance
       stiege, dass mehr als 50 Prozent der Firmen gut abschneiden. Die
       Ministerien für Entwicklung, Arbeit, Umwelt und Justiz lehnen die
       Änderungen nach Informationen der taz ab. Augenblicklich könne man keine
       Auskünfte geben, sagte ein Regierungssprecher.
       
       2 Apr 2019
       
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