# taz.de -- Abschiebung während der Geburt: Der nächste Bamf-Skandal
       
       > Während seine Frau in den Wehen lag, sollte ein Mann in Thüringen
       > abgeschoben werden. Das Bamf befand: Es gebe noch keine familiäre
       > Bindung.
       
 (IMG) Bild: Das Krankenhaus als Schutzraum?
       
       BERLIN taz | Die Nachricht klingt nicht gerade nach liberaler
       Flüchtlingspolitik: Im thüringischen Saalfeld sollte mitten in der Nacht
       des 10. Oktobers aus einem Krankenhaus heraus ein Mann abgeschoben werden.
       Seine Frau lag gerade in den Wehen. Acht Polizeibeamt*innen und ein
       Mitarbeiter der zuständigen Ausländerbehörde seien ins Krankenhaus
       gekommen, um den Mann nach Italien abzuschieben. Das Land sei für sein
       Asylverfahren zuständig, so die Begründung.
       
       [1][So berichten es der Flüchtlingsrat Thüringen] und das Krankenhaus
       Saalfeld. Der Mann wurde demnach zum Flughafen in Frankfurt gebracht, dort
       wurde die Abschiebung dann gestoppt – die diensthabenden Hebammen hätten
       bei den zuständigen Stellen offensiv protestiert.
       
       2014 hat die rot-rot-grünen Landesregierung sich eine
       „menschenrechtsorientierte Flüchtlings- und Integrationspolitik“ in den
       Koalitionsvertrag geschrieben. „Am Umgang mit Flüchtlingen und der
       Integration von Migrantinnen und Migranten bemisst sich die Humanität einer
       Gesellschaft“, heißt es da.
       
       Unter dem Linken-Ministerpräsident Bodo Ramelow erließ die Landesregierung
       für [2][2014 einen „Winter-Abschiebestopp“], 2017 wurde zumindest von
       Heiligabend bis Neujahr nicht abgeschoben. „Es gibt wenige Tage im Jahr,
       die es verdienen, dass man mal innehält“, sagte der grüne
       Migrationsminister Dieter Lauinger dazu.
       
       ## Kein Einzelfall
       
       Wie passt dazu eine Abschiebung aus dem Krankenhaus? Zumal es nicht das
       erste Mal ist, dass so etwas in Thüringen passiert: Im Mai dieses Jahres
       sollte eine [3][Frau abgeschoben werden, die mit einer
       Risikoschwangerschaft] und gesundheitlichen Problemen in der Klinik war.
       Auch hier verhinderte das Krankenhauspersonal die Abschiebung.
       
       „Der gesundheitliche und medizinische Raum des Krankenhauses ist eine
       Grenze für den Vollzug von Abschiebungen“, sagte nun der
       Menschenrechtsbeauftragte der Thüringer Landesärztekammer, Helmut Krause.
       „Wir erwarten, dass der Schutzraum Krankenhaus und die menschenrechtlichen
       Aspekte in solchen Situationen gewahrt werden.“
       
       Eines muss man bei der Diskussion dieses Falls im Auge behalten: Über
       Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
       Ist laut Dublin-Verordnung ein anderer Staat für das Verfahren zuständig,
       ordnet ebenfalls das Bamf die Abschiebung an. Für den Vollzug sind dann
       aber die Ausländerbehörden im jeweiligen Landkreis zuständig.
       
       ## „Noch keine familiäre Bindung“
       
       Man sei nicht über den Fall informiert gewesen, erklärte das Thüringer
       Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Auch für die
       Prüfung von Abschiebehindernissen sei in einem Dublin-Fall allein das Bamf
       zuständig. „Mit Unverständnis habe ich die Entscheidung des Bundesamtes zur
       Kenntnis genommen“, sagte Minister Dieter Lauinger der taz. „Mit ihr wurden
       die Rechte der jungen Familie und das Schicksal des zu diesem Zeitpunkt
       noch ungeborenen Kindes missachtet.“
       
       Die Ausländerbehörde habe das Bundesamt über die bevorstehende Geburt
       informiert und ausdrücklich gefragt, ob dennoch an der Abschiebung
       festgehalten werden solle, heißt es aus dem Ministerium. Das Bamf habe
       entschieden, dass „noch keine familiäre Bindung“ bestehe und somit kein
       Abschiebehindernis vorliege.
       
       Auch das Landratsamt Saalfeld bestätigt, das Bamf habe der Ausländerbehörde
       schriftlich bestätigt, dass kein Abschiebehindernis vorläge. Dass die
       langfristig vorbereitete Aktion dann genau auf den Geburtstermin falle, sei
       „nicht abzusehen“ gewesen. Das Bamf selbst antwortete bis Redaktionsschluss
       nicht auf Anfragen.
       
       ## Die Krankenhaustür als Grenze
       
       Man kann Thüringens Bemühen um eine gute Flüchtlingspolitik durchaus
       erkennen: Die Landesregierung setzt etwa auf dezentrale Unterbringung von
       Geflüchteten statt auf Sammelunterkünfte. Horst Seehofers Lieblingsprojekt,
       den [4][sogenannten Ankerzentren], hat das Land eine Absage erteilt.
       
       Aus der Verantwortung für den aktuellen Fall entlassen will Ellen Könneker
       vom Flüchtlingsrat Thüringen das Land aber nicht. Alle beteiligten Behörden
       müssten den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie sicherstellen.
       „Spätestens an der Krankenhaustür hätte für Ausländerbehörde und Polizei
       der Vollzug abgebrochen werden müssen.“
       
       Doch Hauptadressat der allzu berechtigten Kritik in diesem Fall sollte das
       Bamf sein. Und die Stelle, der die Behörde unterstellt ist: das
       Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer.
       
       24 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/werdender-vater-w%C3%A4hrend-der-geburt-seines-kindes-aus-dem-krankenhaus
 (DIR) [2] /100-Tage-Rot-Rot-Gruen-in-Thueringen/!5016904
 (DIR) [3] https://www.fluechtlingsrat-thr.de/aktuelles/pressemitteilungen/unmenschlicher-abschiebeversuch-einer-frau-mit-risikoschwangerschaft
 (DIR) [4] /Fluechtlingspolitik-in-Bayern/!5525061
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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