# taz.de -- Rechtswidrige Abschiebungen: Mehr Fälle seit Jahresbeginn
       
       > In diesem Jahr sind mehr Personen rechtswidrig abgeschoben worden als in
       > den Vorjahren. Einige sind schon wieder zurück in Deutschland – aber
       > nicht alle.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur Sami A: Auch vier weitere Personen wurden in 2018 rechtswidrig abgeschoben
       
       Berlin dpa | Die Behörden haben im laufenden Jahr bereits fünf Ausländer
       rechtswidrig abgeschoben. Das geht aus einer Antwort des
       Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der
       Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor, die der Deutschen
       Presse-Agentur vorliegt. In allen Fällen seien „die erforderlichen
       Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar“ gewesen, schreibt das Ministerium.
       Die Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 8. August. Seitdem gab es noch
       einen Abschiebeflug nach Afghanistan.
       
       Die Häufung seit Jahresbeginn ist auffällig. So sind der Bundesregierung
       für die Jahre 2015 und 2016 keine rechtswidrigen Abschiebungen bekannt und
       für das Jahr 2017 zwei Fälle. Die Betroffenen wurden in ihre
       Herkunftsländer Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und
       Tunesien abgeschoben.
       
       In fünf der sieben Fälle (2017 plus die erste Hälfte des Jahres 2018) hat
       die Bundesregierung nach eigenen Angaben „eine umgehende Rückholung“
       betrieben; in drei dieser Fälle reisten die Betroffenen auch bereits wieder
       nach Deutschland ein, in den anderen beiden noch nicht. „In zwei weiteren
       Fällen ist noch keine Entscheidung zur Rückholung getroffen worden“,
       schreibt das Bundesinnenministerium. Bei einem von ihnen könnte es sich um
       den Islamisten Sami A. handeln, der nach einem Urteil des
       nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstag nun auch
       nach Deutschland zurückgeholt werden muss.
       
       „Dass die Bundesregierung in zwei von sieben Fällen noch keine Entscheidung
       zur Rückführung getroffen hat, ist diesen Betroffenen gegenüber eine
       Zumutung und ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat“, beklagte die
       flüchtlingspolitische Sprecherin des Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg.
       
       Die wachsende Zahl gebe Anlass zur Sorge, erklärte ihre Parteikollegin
       Bause, die auch Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist.
       „Dass Behörden laufende Verfahren ignorieren oder Gerichtsurteile
       missachten, stellt grundlegende Prinzipien unseres demokratischen
       Rechtsstaates in Frage. Das dürfen wir nicht auf die leichte Schulter
       nehmen.“ Sie erwarte von der Bundesregierung und den Ländern eine
       schonungslose Fehleranalyse.
       
       Trotz des Anstiegs stufen die Behörden nur einen geringen Teil der
       Abschiebungen als rechtswidrig ein. So wurden 2017 insgesamt 23.966
       Menschen abgeschoben, von Januar bis Juni 2018 waren es 12 .261
       Abschiebungen, wie aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der
       Linksfraktion hervorgeht. Für Abschiebungen sind in erster Linie die
       Bundesländer zuständig, obwohl Bundespolizisten die Flüge begleiten.
       
       ## Einige Fälle öffentlich bekannt
       
       Die Bundesregierung nennt zwar keine weiteren Details zu den betroffenen
       Personen, ein Teil ist aber öffentlich bekannt. So wurde ein Angehöriger
       der muslimischen Minderheit der Uiguren am 3. April zurück nach China
       geschickt, obwohl über seinen Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war.
       Die chinesische Kommunistische Partei geht mit massiven Repressalien gegen
       die uigurische Unabhängigkeitsbewegung vor. Die Behörden in München wollen
       eine Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht
       erhalten haben. Deutschland bemüht sich nun, den 23-Jährigen zurückzuholen.
       
       Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane Nasibullah S. ist
       seit dem vergangenen Wochenende zurück in Deutschland. Der 20-Jährige war
       einer von jenen 69 Menschen, die am 69. Geburtstag von Bundesinnenminister
       Horst Seehofer (CSU) abgeschoben worden waren. In der Heimat sah er sich
       von den Taliban verfolgt, sein Asylantrag wurde aber abgewiesen. Dagegen
       klagte er, die Entscheidung stand noch aus. Zur Abschiebung kam es laut
       Seehofer, weil seine Identität falsch zugeordnet wurde.
       
       Auch Haschmatullah F. durfte aus Afghanistan nach Deutschland zurückkommen.
       Er war im Oktober abgeschoben und auf Anordnung des Verwaltungsgerichts im
       baden-württembergischen Sigmaringen im Dezember zurückgeholt worden. Der
       24-Jährige kann in Deutschland bleiben, nachdem ein Gericht im Juni seiner
       Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags stattgab. F. wurde nach
       eigenen Angaben in Afghanistan von den Taliban beinahe umgebracht, weil er
       als Soldat mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe.
       
       17 Aug 2018
       
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