# taz.de -- Familien gegen EU: Fürs Klima vors Gericht
       
       > Zehn Familien verklagen die EU, weil sie schärfere CO2- Ziele erreichen
       > wollen. Das liegt im Trend: Weltweit wird so in etwa 1.000 Prozessen
       > Politik gemacht.
       
 (IMG) Bild: Einzige deutsche Kläger-Familie: Maike und Michael Recktenwald stehen vor ihrem Restaurant
       
       Berlin taz | Klimawandel? Den habe sie vor der Haustür, sagt Maike
       Recktenwald, wenn man sie auf Langeoog anruft. Die Stürme gefährdeten den
       Strand, Starkregen drohe die Brunnen zu verschmutzen. „Für uns geht es ums
       Ganze“, sagt Recktenwald, die mit ihrem Mann das Restaurant Seekrug führt.
       „Wir möchten, dass die Natur und das Klima so bleiben, wie die Natur es
       gewollt hat.“
       
       Deshalb hat ein Team von Juristen auch in ihrem Namen am Donnerstag beim
       Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage eingereicht – den
       „People’s Climate Case“. Der Vorwurf gegen den EU-Rat und das EU-Parlament:
       Europa missachte die Grundrechte seiner Bürger, weil es sie nicht genug vor
       dem Klimawandel schütze. Das Ziel: schärfere Ziele für die EU. Statt der
       bislang geplanten Reduktion der Klimagase um 40 Prozent bis 2030 sollten es
       „zwischen 50 und 60 Prozent“ sein, fordern die Kläger.
       
       Was damit in der EU beginnt, ist weltweit längst üblich: Der Kampf ums
       Klima wird zunehmend vor Gerichten ausgetragen. Laut UN-Umweltprogramms
       Unep waren 2017 weltweit 884 Prozesse in 24 Ländern anhängig, bei denen es
       ums Klima geht. Eine weltweit vernetzte Gemeinde von Anwälten,
       Umweltorganisationen und Wissenschaftlern will die UN-Staaten so zwingen,
       ihre großen Versprechungen etwa im Pariser Abkommen von 2015 umzusetzen –
       und das teilweise mit erstaunlichem Erfolg. „Vor Gericht zu gehen ist heute
       wohl wichtiger als je zuvor“, heißt es im Unep-Bericht „Klimawandel vor
       Gericht“.
       
       Die EU-Klage ist 107 Seiten dick und hat 6.000 Seiten Anhänge. Ein Team von
       Juristen und Umweltgruppen hat zehn betroffene Familien zusammengebracht:
       einen Bauern aus Portugal, dessen Land Waldbrände verwüsteten; einen Farmer
       aus Rumänien, dessen Rinder kein Wasser mehr finden; einen französischen
       Lavendelfarmer in der Provence, der in den letzten sechs Jahren 44 Prozent
       seiner Ernte einbüßte. Aber auch Familien aus Fidschi und Kenia sind dabei
       und die Jugendorganisation der samischen Ureinwohner in Schweden, die den
       Verlust ihrer Rentiere beklagen. „Die klagenden Familien vertrauen auf das
       Rechtssystem der EU, um ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Arbeit und
       Eigentum zu schützen, die durch den Klimawandel bedroht sind“, sagt Roda
       Verheyen, eine von drei AnwältInnen der EU-Klage. Und Christoph Bals,
       Geschäftsführer der Entwicklungsorganisation Germanwatch, die die Klage
       unterstützt, sagt: „Die Betroffenen fügen sich nicht in die Opferrolle,
       sondern verlangen den Schutz ihrer Rechte.“
       
       ## Bremser und Lobbyisten
       
       Dabei brüstet sich die EU seit Langem damit, Vorreiter beim Klimaschutz zu
       sein. In der Tat ist das 40-Prozent-Ziel relativ ambitioniert und war in
       Brüssel gegen die Industrielobby und gegen Bremserstaaten wie Polen nur
       schwer durchzusetzen. Aber für die Einhaltung des Pariser Abkommens müssten
       die Europäer ihre Emissionen mindestens um 55 Prozent zurückfahren, hat
       unlängst das Öko-Institut kalkuliert. Paris hat weltweit den Klimaklagen
       kräftig Schub gegeben. Es begründet zwar keine direkten Rechtspflichten,
       aber die Festlegung von fast 200 Staaten auf gemeinsame Klimaziele liefert
       den Klägern gute Argumente. Die meisten Prozesse laufen in den USA, gefolgt
       von Australien, Neuseeland und Europa, aber auch in Kolumbien, Indien, den
       Philippinen oder Mikronesien wird prozessiert.
       
       Die Beschwerden lassen sich in mehrere Gruppen unterteilen: Einerseits
       verklagen Umweltgruppen ihre Regierung: So zwang die niederländische Gruppe
       „Urgenda“ 2015 die Regierung per Gerichtsbeschluss, ihre Klimaziele von
       minus 17 auf minus 25 Prozent zu erhöhen. Seitdem hat das konservative
       Kabinett einen Ausstieg aus der Kohle und aus dem Verbrennungsmotor
       verkündet und will den CO2-Preis anheben. In Pakistan zwang ein Gericht
       2015 den Staat, Bauern besser gegen die Folgen des Klimawandels
       abzusichern. Im US-Bundesstaat Oregon verhandelt ein Gericht die Klage von
       21 Jugendlichen, die durch das Verbrennen von Kohle, Öl und Gas ihre Rechte
       auf „Leben, Freiheit und Glück“ verletzt sehen.
       
       Zweite Variante: Ein Betroffener klagt gegen einen Konzern. So verlangt der
       peruanische Bergführer Saúl Luciano Lliuya vom deutschen Energieriesen
       RWE, dass der sich an der Sicherung seines Hauses beteilige. Lliuyas Haus
       in den Anden wird von einem See bedroht, der durch schmelzende Gletscher
       angeschwollen ist. Das Oberlandesgericht Hamm fand den Fall Ende 2017 so
       erfolgversprechend, dass es nun in die Beweisaufnahme eingestiegen ist, ob
       und in welchem Maße RWE mit seinen CO2-Emissionen an der Gletscherschmelze
       schuld ist. In ähnlichen Fällen fordern Gemeinden in Kalifornien und New
       York von Ölkonzernen Schadenersatz für Sturm- und Wasserschäden.
       
       Das Klima landet manchmal auch vor Gericht, wenn Bauprojekte angegriffen
       werden. So verhinderten 2017 Umweltschützer den Bau einer dritten Startbahn
       am Flughafen Wien. Begründung: Mehr Flugverkehr führe zu mehr CO2, das aber
       widerspreche dem Klimaschutzgesetz Österreichs. Das Urteil wurde allerdings
       vom Verfassungsgericht kassiert. In Kolumbien untersagte ein Gericht die
       Bebauung sensibler Bereiche der „Páramos“ mit Verweis auf den Klimaschutz.
       Und in Norwegen klagen Ökogruppen gegen neue Lizenzen für Gas- und
       Ölbohrungen. Das Argument: Fossile Brennstoffe müssten im Boden bleiben.
       
       ## Investoren und Flüchtlinge
       
       Schließlich verklagen Investoren Energiekonzerne, wenn diese das Risiko des
       Klimawandels geleugnet und damit den Börsenkurs manipuliert haben. In einem
       der größten Verfahren geht der Staat New York gegen ExxonMobil vor.
       Zunehmend landen auch Fälle von „Klimaflüchtlingen“ etwa in Australien
       und Neuseeland vor den Gerichten, wo Bewohner bedrohter Inseln einen
       Flüchtlingsstatus anstreben.
       
       Die Klageflut täuscht darüber hinweg, dass es grundsätzlich hohe Hürden für
       den Erfolg gibt. Im aktuellen EU-Fall etwa müssen Berechtigte zwar
       persönlich betroffen sein – sind aber viele betroffen, können sie gemäß der
       Vorschriften nicht klagen. Außerdem müssen Kläger nachweisen, dass die
       konkrete Dürre oder Gletscherschmelze, die sie gefährdet, eine Folge des
       Klimawandels ist. Das war früher fast unmöglich. Jetzt aber hilft die
       „Zuordnungswissenschaft“. Wissenschaftler etwa an der Universität Oxford
       können inzwischen ziemlich genau belegen, wie groß der „Fingerabdruck“ des
       Klimawandels in einem Sturm oder einer Hitzewelle ist.
       
       Waffengleichheit vor Justitia herrscht allerdings nicht. Einem globalen
       Problem stehen nur nationale oder regionale Rechtssysteme gegenüber, manche
       großen Verschmutzer wie China oder Saudi-Arabien haben keine unabhängige
       Justiz. Und zwischen Opfern und Verursachern des Klimawandels gebe es ein
       großes Informations- und Machtgefälle, bemängelt die Unep. Die Konzerne
       lassen sich von mächtigen Anwaltskanzleien vertreten. Die EU-Klage wird
       deshalb von der Organisation „Protect the Planet“ unterstützt, um die
       Kosten zumindest bis in die zweite Instanz zu tragen.
       
       Nicht alle Experten sind allerdings so skeptisch wie die herrschende Lehre.
       Felix Ekardt, Juraprofessor an der Uni Rostock und Leiter der
       Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, mahnt, dass das Pariser
       Abkommen und die Menschenrechte viel drastischeren Klimaschutz erfordern.
       „Rechtlich gesehen ist bei Existenzfragen wie dem Klimawandel nur eine
       Politik zulässig, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die
       Temperaturgrenze einhält“, schreibt er in einem aktuellen Gutachten für den
       „Solarenergie-Förderverein“. Diese Rechtslage könne es erleichtern, echten
       Klimaschutz „einzufordern, klimaschädliche Maßnahmen anzufechten und große
       Energiekonzerne zumindest anteilig für Klimawandelfolgen haftbar zu
       machen“.
       
       26 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Pötter
       
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