# taz.de -- Ungarische Flüchtlingspolitik: Straßburg prüft Transitzonen
       
       > Die Transitzonen zwischen Ungarn und Serbien sind umstritten. Zwei Männer
       > aus Bangladesch klagen am EGMR – Ungarn gibt sich angriffslustig.
       
 (IMG) Bild: Verstoßen die ungarischen Transitzonen gegen Freiheitsrechte? Darüber verhandelt der EuGH
       
       STRAßBURG taz | Verstößt die ungarische Flüchtlingspolitik gegen Schutz-
       und Freiheitsrechte? Darüber hat jetzt der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verhandelt. Umstritten sind vor allem
       die Transitzonen an der ungarisch-serbischen Grenze. Kläger sind zwei
       Männer aus Bangladesch, die im September 2015 aus Serbien nach Ungarn
       einreisten. Sie mussten dreieinhalb Wochen in der Transitzone am
       Grenzübergang Röszke bleiben, bevor ihr Asylantrag ohne inhaltliche Prüfung
       abgelehnt wurde. Sie sollten in Serbien Asyl beantragen, das Ungarn damals
       als „sicheren Drittstaat“ eingestuft hatte.
       
       Die beiden Bangladescher wurden von der Menschenrechtsorganisation
       Helsinki-Komitee vertreten, die den Fall auch nach Straßburg brachte. Die
       Transitzonen stellten einen Freiheitsentzug dar, so die Kritik. Zwar
       könnten Flüchtlinge jederzeit nach Serbien zurückkehren, doch verlören sie
       dann ihren Anspruch auf ein Asylverfahren in Ungarn. Auch die Einstufung
       Serbiens als sicherer Drittstaat sei nicht gerechtfertigt, denn Serbien
       schicke Flüchtlinge nach Mazedonien zurück, das in Serbien als „sicherer
       Drittstaat“ gelte. Letztlich drohe eine Kettenabschiebung, ohne dass der
       Asylantrag irgendwo geprüft wurde.
       
       Eine siebenköpfige Kammer des EGMR sprach den Bangladeschern im März 2017
       je 10.000 Euro Schadenersatz zu. Der Aufenthalt in der Transitzone sei ein
       „De-facto-Freiheitsentzug“. Da es keine formelle Entscheidung darüber gebe,
       könne sie auch nicht gerichtlich überprüft werden. Die schematische
       Anwendung der Drittstaatenregelung schütze nicht ausreichend gegen
       unmenschliche Behandlung, so die Straßburger Richter.
       
       Ungarn hat gegen dieses erste Urteil Rechtsmittel eingelegt und verlangte
       wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Entscheidung der Großen Kammer mit
       17 Richtern. Vermutlich hat Ungarn wenig Chancen auf Korrektur. Doch
       verblüffte die Angriffslust, mit der die Vertreter des Landes vor Gericht
       das europäische Asylsystem infrage stellten.
       
       ## Verfahrensrechte dürfen nicht missachtet werden
       
       Dass Flüchtlinge in der Transitzone an der Grenze festgehalten werden, sei
       „kein Eingriff“, erklärte jetzt Zoltán Tallódi, der Vertreter Ungarns,
       „schließlich haben Ausländer kein Recht auf Einreise nach Ungarn“. Die
       Gefahr einer Kettenabschiebung sei nur dann relevant, wenn der Ausländer in
       der Heimat tatsächlich verfolgt werde.
       
       Barbara Poharnok vom Helsinki-Komitee kritisierte die ungarische Haltung
       als „völlig falsch“. Ungarn müsse sicherstellen, dass ein Asylantrag
       zumindest geprüft werde, und könne nicht einfach unterstellen, dass er
       unberechtigt sei. Jeder Asylantragsteller habe Verfahrensrechte und den
       Anspruch, nicht willkürlich inhaftiert zu werden. „Es geht hier nicht um
       das Recht auf Asyl, sondern um den Rechtsstaat“, sagte ihre Kollegin Gruša
       Matevžič.
       
       Seit Mitte 2017 betrachtet auch Ungarn den Nachbarstaat Serbien nicht mehr
       als sicheren Drittstaat. „Das Verfahren ist aber noch von großer
       praktischer Bedeutung, so weit es um die Transitzonen geht“, erläuterte ein
       Vertreter des Helsinki-Komitees. Inzwischen werden fast alle ungarischen
       Asylverfahren in Transitzonen an der Grenze durchgeführt. Selbst Familien
       mit Kindern würden dort monatelang „im Niemandsland“ festgehalten.
       
       Auch in Deutschland gab es ab 2015 eine Diskussion um haftähnliche
       Transitzonen an der Grenze zu Österreich. Die CSU konnte sich mit dem
       Vorschlag bisher aber nicht durchsetzen.
       
       Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. Die beiden Bangladescher
       leben inzwischen in Spanien und Deutschland, wo sie jeweils neue
       Asylanträge gestellt haben, bisher erfolglos.
       
       19 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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