# taz.de -- Umstrittene „Transitzonen“ in Ungarn: EU verklagt Budapest
       
       > Die EU zieht gegen Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof. Die
       > Asylregelung der rechtskonservativen Regierung verstoße gegen EU-Recht.
       
 (IMG) Bild: Pakistanische Migranten warten in einer der umstrittenen „Transitzonen“ an der ungarischen Grenze
       
       BRÜSSEL afp | Die EU hat Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der
       an der Grenze eingerichteten Transitzonen für Asylbewerber verklagt. Zwar
       sei die Schaffung von Transitbereichen an den EU-Außengrenzen grundsätzlich
       möglich, erklärte die Europäische Kommission am Donnerstag. Ungarn verstoße
       aber mit seinen Asyl- und Rückführungsvorschriften in mehreren Fällen gegen
       EU-Recht. Die Behörde nannte unter anderem eine zu lange Inhaftierung von
       Asylbewerbern und die Behandlung von Minderjährigen.
       
       Ungarn [1][hatte im März 2017 begonnen], Flüchtlinge in durch
       Stacheldrahtzäune gesicherten Container-Lagern nahe der Grenze
       unterzubringen. Sie sind dort unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete
       Wächter. Die Flüchtlinge müssen in den Transitzonen bleiben, bis über ihren
       Asylantrag entschieden ist.
       
       Die Kommission verwies auf mehrere Verstöße gegen die
       EU-Asylverfahrensrichtlinie. Demnach können in Ungarn Asylanträge „nur
       innerhalb solcher Transitzonen gestellt werden“ und nirgendwo anders. In
       diese Zonen werde der Zugang aber „nur einer begrenzten Zahl von Personen
       und erst nach übermäßig langen Wartezeiten“ gewährt.
       
       Zudem verstoße das Grenzverfahren gegen EU-Recht, „da die Höchstdauer von
       vier Wochen nicht eingehalten wird, während der eine Person in einem
       Transitzentrum festgehalten werden kann“. Die Kommission sei der
       Auffassung, „dass die unbeschränkte Inhaftnahme von Asylbewerbern in
       Transitzonen ohne Beachtung der geltenden Verfahrensgarantien“ gegen die
       EU-Vorschriften verstoße.
       
       Ungarn drohen hohe Geldbußen 
       
       Weiterhin seien keine besonderen Garantien für schutzbedürftige
       Antragsteller vorgesehen, erklärte die Kommission weiter. Im April hatte
       der Europarat insbesondere die Lage Minderjähriger in den Transitzonen
       kritisiert. Demnach werden Flüchtlinge in Ungarn aufgrund der Verschärfung
       des Ausländerrechts bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft werden –
       und nicht ab 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich.
       
       Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der
       EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, erklärte die Kommission. Denn es
       gewährleiste nicht, „dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden
       und Informationen über Rechtsbehelfe enthalten“. Daher bestehe „die Gefahr,
       dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen
       den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“.
       
       Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen der Lage in den
       Transitzonen läuft seit Dezember 2017. Wird Ungarn vor dem Europäischen
       Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen.
       
       19 Jul 2018
       
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