# taz.de -- Abholzung verstößt gegen EU-Recht: Der polnische Urwald bleibt stehen
       
       > Aktivisten kämpfen seit Monaten um den Erhalt des Urwalds in Polen. Nun
       > entschied der EuGH: Die Abholzung war illegal.
       
 (IMG) Bild: Das darf nicht sein, sagt die EU-Kommission
       
       Polen hat mit seinen Maßnahmen im Urwald Białowieża gegen die
       Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie der EU verstoßen. Das
       stellte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest.
       
       Der Urwald Białowieża an der Grenze zu Weißrussland ist seit 2007 als
       „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“ eingestuft. Nach Auffassung der
       EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder
       Europas. Der Urwald mit seinen großen Mengen an Totholz gilt etwa als
       Lebensraum für holzbewohnende (xylobionte) Käfer, wie den Goldstreifigen
       Prachtkäfer und den Rothalsigen Düsterkäfer. Auch spezielle Vogelarten wie
       der Dreizehenspecht und der Rauhfußkauz freuen sich über dort absterbende
       Fichten.
       
       Polen hat allerdings 2016 Maßnahmen genehmigt, die nach Ansicht von
       Umweltschützern und der EU-Kommission diesen Lebensraum gefährden. So
       sollte im Forstbezirk Białowieża der Holzeinschlag verdreifacht werde und
       aktive waldwirtschaftliche Maßnahmen wie Sanitärhiebe in Gebieten
       vorgenommen werden, die zuvor von jeglichen Eingriffen ausgenommen waren.
       
       Polen begründete dies mit einer „nie dagewesenen“ Ausbreitung des
       „Buchdruckers“, eines Borkenkäfers, der Fichten befällt. In der
       Wissenschaft überwiegt aber die Auffassung, dass die phasenweise
       Ausbreitung des Buchdruckers in alten Fichtenwäldern normal ist. Eine
       Gefahr für den Urwald und die dortigen Lebensräume bestehe daher nicht
       durch den Buchdrucker, sondern durch die Entfernung toter Fichten, die vom
       Buchdrucker besiedelt sind. Diese Auffassung hatten auch polnische Behörden
       noch im Jahr 2015 vertreten.
       
       ## „Großer Sieg“ für die Abholzungsgegner
       
       Der EuGH stellte nun fest, dass Polen zumindest eine gründliche
       wissenschaftliche Verträglichkeitsuntersuchung hätte vornehmen müssen,
       bevor es solch riskante Maßnahmen genehmigt. Da Polen dies aber unterlassen
       hatte, wurde der Klage der EU-Kommission am Dienstag jetzt in vollem Umfang
       stattgegeben
       
       Der Chef der Umweltorganisation ClientEarth, James Thornton, sprach von
       einem „großen Sieg aller Verteidiger des Białowieża-Waldes“ Der seit Januar
       amtierende neue polnische Umweltminister Henryk Kowalczyk erklärte, Polen
       werde das EuGH-Urteil respektieren.
       
       Der Streit um den Urwald von Białowieża erhielt europapolitische
       Bedeutung, als der EuGH im Juli 2017 weitere Eingriffe per einstweiliger
       Anordnung verbot und der damalige polnische Umweltminister Jan Szyszko
       erklärte, Polen werde dennoch damit fortfahren. Im November 2017 drohte der
       EuGH daher Zwangsgelder in Höhe von 100.000 Euro pro Tag an. Polen stellte
       daraufhin die umstrittenen Maßnahmen ein. Es war das erste Mal, dass der
       EuGH Zwangsgelder schon im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
       androhte. Damit hat sich der EuGH ein neues Instrument geschaffen, mit dem
       er renitente EU-Mitgliedstaaten effizient disziplinieren kann.
       
       17 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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