# taz.de -- Boris Pistorius über Gesichtserkennung: „Das Risiko bleibt“
       
       > Niedersachsens Innenminister heißt auch nach der Wahl Boris Pistorius
       > (SPD). Doch in der Koalition mit der CDU muss er seine Politik neu
       > justieren.
       
 (IMG) Bild: Unter 16 und schon radikalisiert: Polizisten sichern den Zutritt zum Prozess gegen die Islamistin Safia S
       
       taz: Herr Pistorius, haben Sie sich von der CDU nach rechts ziehen lassen? 
       
       Boris Pistorius: Nein.
       
       Im Koalitionsvertrag steht, dass Sie Gefährder nun 74 statt bisher zehn
       Tage einsperren wollen, ohne dass es eine Anklage gibt. Ist das nicht
       verfassungswidrig? 
       
       Die CDU wollte sogar anderthalb Jahre Präventivhaft. Herausgekommen sind
       nun gestaffelt zweimal 30 und einmal 14 Tage, jeweils gebunden an eine
       richterliche Entscheidung. Wir werden uns dabei an der Rechtsprechung des
       Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientieren und die
       Präventivhaft klar auf terroristische Gefährder beschränken. Wir werden die
       gesetzlichen Bestimmungen natürlich so ausformulieren, dass es
       verfassungsmäßig ist.
       
       Wenn jemand eine schwere staatsgefährdende Straftat plant, kann die
       Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragen. Warum ist das nicht genug? 
       
       Ich setze auch darauf, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren übernimmt,
       wenn der Anfangsverdacht ausreicht. Ich kann mir, ehrlich gesagt, auch nur
       ganz wenige Fälle vorstellen, wo die Präventivhaft überhaupt zur Anwendung
       kommt. In den meisten Fällen dieser Art wird die Grenze der Strafbarkeit
       überschritten sein. Dann käme es also gar nicht mehr zur Anwendung des
       Polizeigesetzes.
       
       Geht es bei der Präventivhaft nur um die Gesinnung? Wenn jemand eine
       Straftat plant, könnte man ihn doch in U-Haft nehmen. 
       
       Nein, es geht natürlich nicht um die Gesinnung. Da würde ich nicht
       mitspielen. Nehmen Sie die beiden Gefährder aus Göttingen, die wir
       abgeschoben haben. Wenn das keine Ausländer gewesen wären, hätte man sie
       möglicherweise für 30 Tage in Gewahrsam nehmen können. Sie hatten
       entsprechende Absichten sehr deutlich formuliert – aber es gab eben noch
       keine konkreten Planungen. Ein Fall für Untersuchungshaft war das deswegen
       eben nicht. Aber es gab dennoch Handlungsbedarf.
       
       Was ändern denn 74 Tage? Danach sind die Betroffenen doch eher noch stärker
       radikalisiert. 
       
       Gegenfrage: Sollte man sie also einfach frei rumlaufen lassen?
       
       Aber wenn sie keine konkrete Tat planen? 
       
       Wenn klar ist, dass jemand etwas vorhat, aber noch nicht die Grenze zur
       Strafbarkeit überschritten ist, muss der Staat tun, was möglich ist, um
       Sicherheit zu gewährleisten. Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, dass
       die 74 Tage an meine persönliche Grenze gehen.
       
       Können Sie konkreter machen, wen die Präventivhaft betrifft? 
       
       Wie schon gesagt: Ein Fall läge dann vor, wenn wir wissen, jemand hat
       tatsächlich etwas vor. Er weiß nur noch nicht, wann und wie. Der Staat muss
       signalisieren, dass er solche Leute im Auge hat und auch danach handeln.
       Allen ist klar, eine Präventivhaft, ganz egal wie lang, verhindert
       natürlich nicht, dass es danach nicht doch zur Tat kommen könnte. Ein
       Restrisiko bleibt leider. Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit.
       
       Warum ist es für Sie wichtig, dass der Verfassungsschutz leichter
       Informationen über 14-Jährige speichern kann? 
       
       Weil wir in den vergangenen Jahren gelernt haben, dass es inzwischen mehr
       Minderjährige unter 16 Jahren gibt, die sich radikalisieren, als vielleicht
       noch vor einigen Jahren. Das ist eine Entwicklung, die nicht nur wir in
       Niedersachsen, sondern auch die Sicherheitsbehörden der anderen Länder und
       des Bundes wahrgenommen haben. Eines möchte ich noch einmal klar
       darstellen: Es geht nicht um die generelle Beobachtung von Jugendlichen! Es
       geht um Speicherungen – also darum, zu wissen, um wen es sich im Einzelfall
       handelt.
       
       Bisher darf der Verfassungsschutz nur Daten von Jugendlichen speichern, die
       selbst eine konkrete Straftat planen. Künftig soll es ausreichen, wenn sie
       sich in einer gewaltbereiten Gruppe bewegen. 
       
       Wenn sich 14-Jährige in einer Gruppe oder einem Umfeld bewegen, in dem
       Gewalt propagiert oder sogar gefordert wird, erhöht sich möglicherweise die
       Bereitschaft, selber Gewalt zu verüben. Es geht hier nicht darum, jemanden
       zu kriminalisieren. Aber wenn sich jemand in solchen gewaltbereiten Gruppen
       bewegt, sollten unsere Sicherheitsbehörden das von der- oder demjenigen
       wissen.
       
       Wie helfen Sie denn den Jugendlichen, aus solchen Gruppen herauszukommen? 
       
       Das ist der entscheidende Punkt. In den letzten Jahren haben wir mit dem
       Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, der Kompetenzstelle
       Islamismusprävention, dem Aussteigerprogramm „Aktion Neustart“ sowie
       „beraten e.V.“ ein konkretes Angebot für Jugendliche und ein gut
       funktionierendes Frühwarnsystem entwickelt. Es war nie unser Ansatz,
       ausschließlich auf Repression zu setzen.
       
       Ist ein Aussteigerprogramm für Linksextreme wirklich notwendig? In der
       linken Szene kann man doch einfach nicht mehr zu den Treffen hingehen. 
       
       Die Annahme, dass man Aussteigerprogramme nur deshalb braucht, weil man
       nicht ohne Angst vor Gewalt aussteigen kann, wäre falsch. Es geht auch
       darum, Angebote dafür zu machen, die eigene Einstellung erst einmal zu
       hinterfragen und diese dann möglicherweise zu verändern.
       
       Die Vermummung bei Demonstrationen soll wieder von der Ordnungswidrigkeit
       zur Straftat werden. Hatten Sie das nicht abgeschafft, um der Polizei die
       Arbeit zu erleichtern? 
       
       Das gehört zu den Dingen, die man in einer Koalition aushandelt. Das ist im
       Übrigen keine entscheidende Frage für die Demonstrationsfreiheit.
       
       Warum wollen Sie die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung prüfen lassen? 
       
       Wir warten den Pilotversuch am Berliner Bahnhof Südkreuz jetzt erst einmal
       ab. Ich weiß nicht, wie zuverlässig das technisch ist oder überhaupt sein
       kann. Für mich ist die zentrale Frage, ob es um einen Negativ- oder
       Positivabgleich geht. Wenn der Datenbestand, der abgeglichen wird, der von
       82 Millionen Deutschen ist, dann sind wir nicht dabei. Wenn es aber um den
       Datenpool gesuchter Gefährder und Straftäter geht, hätte ich damit deutlich
       weniger Probleme.
       
       Das heißt, es muss ausgeschlossen sein, dass es Bewegungsprofile von
       Passanten geben kann? 
       
       Genau. Einfach grünes Licht wird es dazu nicht geben. Aber man muss sich
       das dennoch ansehen. Denn wenn es funktioniert, erleichtert es uns die
       Suche nach Straftätern und Gefährdern erheblich.
       
       Beim Asyl gibt es Verschärfungen. Warum wollen Sie Menschen mit geringer
       Bleibeperspektive in Erstaufnahmeeinrichtungen halten und von dort direkt
       abschieben? 
       
       Das können Sie aus dem Koalitionsvertrag nicht entnehmen, dagegen habe ich
       mich auch eingesetzt. Dort steht nur, was die gesetzliche Lage heute schon
       festlegt. Wir wollen, dass diejenigen, bei denen eine Abschiebung
       kurzfristig realisierbar erscheint, zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen
       bleiben. Das sind wenige Fälle. Zum Beispiel, wenn Papiere da sind oder bei
       Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, also bei Fällen bei denen das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ohnehin kurzfristig entscheidet.
       
       Bei Dublin-Fällen, also Asylsuchenden, die über andere EU-Staaten
       eingereist sind, dauern die Verfahren häufig Monate. Diese Menschen würden
       Sie weiter auf die Kommunen verteilen? 
       
       Ja. Es hat keinen Sinn, Menschen über sechs, acht oder zehn Monate in den
       Einrichtungen zu belassen, wenn wir gar nicht wissen, wann sie tatsächlich
       abgeschoben werden können. Aber natürlich müssen wir darauf achten, dass
       jemand, der in drei Monaten abgeschoben wird, nicht auf die Kommunen
       verteilt wird. Das ist unsinnig, sowohl für die Kommunen als auch für die
       Betroffenen.
       
       Was bedeutet es, wenn Sie schreiben, dass Sie Menschen abschieben wollen,
       die ihnen angebotene und zumutbare Integrationsleistungen nicht angenommen
       haben? 
       
       Jemand, der sich standhaft weigert, Integrations- und Sprachkurse zu
       besuchen, hat offensichtlich kein Interesse, sich hier zu integrieren. Das
       muss dann Konsequenzen haben. Und in diesen Fällen wollen wir eher
       abschieben als andere. Ich finde, das ist gerechtfertigt.
       
       Wie definieren Sie zumutbare Integrationsleistungen? 
       
       Beispiel: Jemand, der einen Sprachkurs in zumutbarer Entfernung ablehnt,
       obwohl er ihm dreimal angeboten wurde.
       
       Aber es kann dafür Gründe geben. Wenn jemand schwer traumatisiert ist zum
       Beispiel. 
       
       Das wird dann geprüft. Wir müssen Integrationsbereitschaft aber auch
       verlangen. Sonst funktioniert Zuwanderung nicht.
       
       19 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Scharpen
       
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