# taz.de -- Kampffliegereinsatz in Heiligendamm: Angsteinflößend und einschüchternd
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Der Tiefflug eines Tornados über
       > das G8-Protestcamp 2007 war ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
       
 (IMG) Bild: DemonstrantInnen aus dem Protestcamp Reddelich bei einer Straßenblockade gegen den G8-Gipfel im Juni 2007
       
       Berlin taz | Der lange Streit über die Rechtmäßigkeit eines Tornado-Flugs
       über das Protestcamp beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 geht in die
       nächste Runde. Auf die Klagen zweier Camp-TeilnehmerInnen hin hat das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt festgestellt, dass der Tiefflug
       ein Eingriff in deren Versammlungsfreiheit gewesen ist. Nun muss das
       Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erneut über den Fall
       verhandeln.
       
       Gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G 8 im Ostseebad
       Heiligendamm hatten im Juni 2007 mehrere zehntausende Menschen protestiert.
       Das in der nahe gelegenen Gemeinde Reddelich gelegene Protestcamp bot bis
       zu 5.000 DemonstrantInnen Unterkunft. Die Bundeswehr war in Heiligendamm in
       „Amtshilfe“ für die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen. Der
       Kampfjet war am 5. Juni 2007 in nur 114 Meter Höhe über das Camp
       hinweggeflogen, um Aufklärungsfotos zu machen. Offiziell sollten mögliche
       „Bodenveränderungen“ festgestellt werden. Man habe verhindern wollen, dass
       Erddepots mit Werkzeugen angelegt und Straßen unterhöhlt werden.
       
       Im Hinblick „auf die extreme Lärmentfaltung, den
       angsteinflößenden Anblick und die Überraschungswirkung im Kontext
       der Vorbereitung der Demonstrationen gegen den G8-Gipfel“ habe der
       Tornadoeinsatz einschüchternd wirken müssen, heißt es in einer am
       Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Der
       Überflug habe „zwar keinen zielgerichteten, aber einen faktischen
       Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit“
       dargestellt.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht sah sich allerdings nicht in der Lage,
       abschließend zu entscheiden, ob der Flug nun tatsächlich rechtswidrig war
       oder trotzdem als Maßnahme der Gefahrenaufklärung gerechtfertigt und
       verhältnismäßig gewesen sein könnte. Die Leipziger RichterInnen verwiesen
       den Vorgang daher zur erneuten Prüfung zurück an das OVG
       Mecklenburg-Vorpommern.
       
       Geklagt hatten zwei seinerzeitige SprecherInnen der Grünen Jugend, darunter
       der heutige Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. In den Vorinstanzen
       waren die beiden noch abgewiesen worden. „Die furchteinflößenden
       Tornado-Flüge über das G8-Protestcamp 2007 waren ein Skandal“, sagte
       Albrecht der taz. Denn mit solchen Manövern würden Menschen davon
       abgeschreckt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.
       
       „Es ist ein wichtiger Erfolg, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt nach
       zehn Jahren unsere Auffassung über die erheblich einschüchternde Wirkung
       des Einsatzes bestätigt hat“, kommentierte der Grünenpolitiker das Urteil.
       
       26 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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